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B474N.DE > Datteln/Waltrop >
Abschnitt "Datteln/Waltrop" 12. Dezember 2000


Dieser Text soll Ihnen einen ersten Überblick über den Abschnitt "Datteln/Waltrop" der B 474n, den zeitlichen Ablauf der Planungen inklusive dem aktuellen Stand und vor allem die Probleme in diesem Bereich verschaffen.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Archiv zur Verfügung.



Trasse im Abschnitt "Datteln/Waltrop"

Die Trasse Die in der unteren Karte rot eingezeichnete Trasse ist die von der UVS "favorisierte Trasse". Nach Aussage von Bernd Kettenieß aus dem Verkehrsministerium ist dies auch die einzige realisierbare Variante.

Diese Trasse stößt allerdings auf Ablehnung der Fraktionen des Waltroper Stadtrates (mit Ausnahme der FDP) und des Waltroper Bürgermeisters Willi Scheffers (CDU). Eine Resolution der SPD-Fraktion, die diese Trasse strikt ablehnt, fand am 26. Oktober allerdings knapp keine Mehrheit. Auch der Bürgermeister von Datteln, Wolfgang Werner (parteilos) lehnt diese Variante ab. Werner und Scheffers erarbeiten nach eigenem bekunden derzeit eine Alternativtrasse, die die ursprünglich geplante und im Januar 1994 vom OVG Münster verworfene Linienführung leicht abändert.

Diese Karte basiert auf einer Presseveröffentlichung der WAZ Waltrop (20.9.) zum Abschnitt südlich der L 609 (Münsterstraße) und einer Karte in den öffentlichen Sitzungsunterlagen zur Dattelner Ratssitzung am 20.9. zum Teil nördlich der L 609.



Argumente gegen die B 474n im Abschnitt "Datteln/Waltrop"

  1. Die B 474n ist als Ortsumgehung für Datteln und Waltrop ungeeignet. Verkehrsuntersuchungen, u.a. das von der Stadt Waltrop in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten des Ing.-Büros Kaulen, kommen zum Ergebnis, daß gegenüber der heutigen Situation die Entlastungen maximal 40% liegen werden. In Datteln ist eine Entlastung von 20% auf der B 235 nur durch den Bau einer zusätzlichen Erschließungsstraße im Westen erreichbar. Eine derart geringe Reduzierung ist subjektiv nicht spürbar.

  2. Der Straßenzug soll "Teil eines langfristig herzustellenden durchgehenden Straßenzuges für den weiträumigen Verkehr werden" (Planfeststellungsbeschluß 1991 und Aussage des Leiters des Westfälischen Straßenbauamtes Coesfeld auf einer Bürgeranhörung in Olfen). Dieses Argument widerspricht deutlich der zuvor angedeuteten Verkehrsentlastung. Bewußt wird eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens in Kauf genommen und gefördert.

  3. Die B 474n soll die Voraussetzung zur Industrialisierung der Rieselfelder schaffen. Es handelt sich hierbei um ein ca. 1000 ha großes Areal auf den Stadtgebieten von Datteln und Waltrop. Im Landesentwicklungsplan ist die Fläche seit Jahrzehnten als "Gebiet für flächenintensive Großvorhaben" dargestellt. Die Mindestgröße beträgt 80 Hektar, wobei eine Verbundbildung zur Erreichung dieser Größe zulässig ist (und z.B. durch newPark mit Einzelgrößen ab 3 ha ausgenutzt werden soll). Dadurch wird das "Gebiet für flächenintensive Großvorhaben" zu einem gewöhnlichen Gewerbe- und Industriegebiet für Klein- und Mittelbetriebe. Im unmittelbar südlich anschließenden Ruhrgebiet existieren in großer Zahl Industriebrachen, die infra- und siedlungsstrukturell für die Errichtung derartiger Betriebe geeignet sind. Diese Industiebrachen wurden in jüngster Vergangenheit mit hohem Aufwand saniert.

  4. Die Realisierung des Straßenbauprojektes hat erhebliche und nachhaltige Eingriffe in den Landschaftsraum zur Folge. Nicht erst die UVS hat bewiesen, daß die ökologischen Funktionen in hohem Maße beeinträchtigt werden und zum Teil unwiederbringlich verloren gehen. Der vom Straßenbau gefährdete Raum ist charakterisiert durch relativ naturnahe Strukturen und ländlich geprägte Bereiche, die aufgrund ihrer Ausstattung mit Landschaftselementen eine hohe ökologische Bedeutung aufweisen.

  5. Das von der B 474n betroffene Gebiet hat eine hohe Bedeutung für die Naherholung, der durch den Ausbau z.B. von Radwegen und Erholungseinrichtungen Rechnung getragen wurde. Auch die Kanäle und besonders der Schleusenpark Waltrop spielen eine wichtige Rolle für die Erholung. Konflikte ergeben sich in erster Linie durch die Zerschneidung des betroffenen Bereichs, der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie durch die von der Straße ausgehenden Lärmbelastungen. Rad- und Wanderwege werden durch eine Hauptverkehrsachse unterbrochen bzw. haben sich dem Verlauf unterzuordnen.

  6. Aufgrund der Lage im Ballungsrandgebiet übernimmt der Bereich erhebliche klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktionen. Aufgrund der Querung zahlreicher Kanäle, Flüsse und Straßen ist es erfordelich, die B 474n/B67n in weiten Teilstücken in Dammlage zu errichten. Dadurch sind negative Einflüsse auf die Klimafunktionen zu erwarten. Durch eine derartige Barriere werden z.B. Frischluftleitbahnen unterbrochen. Der ausgewiesene Immissionsschutzwald im südlichen Bereich wird zerschnitten.

  7. Mehrere landwirtschaftliche Betriebe sind durch den Bau der Straße in ihrer Existenz durch Flächenverluste bedroht. Durch die Zerschneidung der Betriebsflächen entstehen z.T. ungünstig zugeschnittene Bereiche, welche die Bearbeitung erschweren bzw. unmöglich machen. Zudem müssen neue Zufahrtswege geschaffen werden; eine weitere Erschwernis stellen die zu erwartenden Umwege dar.



Verkehrsuntersuchungen

In Datteln wurde eine Verkehrsuntersuchung im Rahmen der Planungen für eine westliche Erschließungsstraße durchgeführt. Demnach würde eine B 474n die B 235 (Castroper Straße) um ca. 13% entlasten. Diese Verkehre werden eine B474n auch bei einer existierenden Westerschließung zum größten Teil weiter favorisieren. Die gesamte Entlastung der Castroper Str. durch die Maßnahmen Westerschließung und B474n liegt im Bereich von 5 - 20%. Weitergehende Entlastungspotentiale der Castroper Str. in Verbindung mit der Westerschließung/B 474n lassen sich nur durch eine Neugestaltung der Castroper Str. mit massiv verkehrsdämpfenden Umbau erreichen.

In Waltrop hat das Ingenieurbüro Kaulen 1995 eine Verkehrsentwicklungsplanung erstellt. Zwei Untersuchungsmethodiken hatten ein Entlastungspotential von 30% ergeben, wobei erhebliche Beschränkungen des Verkehrs auf der Leveringhäuser Straße (L 609) notwendig sind.

In beiden Fällen ist eine so geringe Entlastung, wie erst neulich noch ein Experte bestätigte, subjektiv nicht wahrnehmbar.



Zeitlicher Ablauf

Die Planungen für die B 474n/B 67n sind bereits 30 Jahre alt.

Im Januar 1994 hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Planfeststellungsbeschluß für den Abschnitt "Datteln/Waltrop" wegen schwerer Planungsfehler auf. Diese bezogen sich vor allem auf die unzureichende Begründung der Straße sowie auf Mängel in der Abwägung gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft.

Nach wie vor ist der Straßenzug im Bedarfsplan als "vordringlicher Bedarf" ausgewiesen.

Für den Abschnitt "Datteln/Waltrop" wurde von einem renommierten Gutachterbüro eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt, die so gut wie abgeschlossen ist. Die darin vorgeschlagene Trasse wird aber in Datteln und vor allem in Waltrop (dort führt sie eng an zwei Wohngebieten vorbei) heftig kritisiert. Den Stadträten liegt die UVS noch nicht vor.

Im Herbst 2000 haben die Städte Datteln und Waltrop zusammen mit den anderen Kommunen entlang der B 474n mit einer Resolution ihre Forderung nach Planung und Bau der Bundesstraße bekräftigt.

Darüber hinaus hat der Bund zusätzliche Mittel aus dem "Zukunftsinvestitionsprogramm" (ZIP), das aus den Zinseinsparungen aufgrund der UMTS-Milliarden gespeist wird, bereitgestellt.