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Ein Verzicht auf Gewerbesteuer bei Neuansiedlungen im "newPark" ist nach Ansicht der Landesregierung nicht mit dem Gewerbesteuerrecht vereinbar. Diese Auffassung formulierte der Innenminister nach einer kleinen Anfrage zweier Abgeordneter im Düsseldorfer Landtag. Demnach "stößt das gezielte 'newPark'-Projekt an die Grenzen des geltenden Gewerbesteuerrechts".
Die grünen Abgeordneten Thomas Rommelspacher und Rüdiger Sagel starteten eine kleine Anfrage im Landtag, nachdem die Industrie- und Handelskammer ihr Handbuch über den geplanten "newPark" vorgestellt hatte. In dem Handbuch schlägt die IHK vor, dass Betriebe, die sich im newPark mit mindestens 100 Arbeitnehmern ansiedeln, für fünf Jahre von der Gewerbesteuer komplett befreit werden. Nach Ablauf der fünf Jahre sollte sich die ortsübliche Gewerbesteuer je nach Anzahl der Arbeitnehmer verringern, ab 500 Arbeitnehmer wäre keinerlei Gewerbesteuer mehr fällig.
Widerspruch zu geltenden Gesetzen
Für das Innenministerium stehen unterschiedliche Steuerhebesätze innerhalb eines Gemeindegebietes im Widerspruch zu geltenden Gesetzen. Zwar werden in der Antwort auf die kleine Anfrage alle innovativen Ansätze gelobt, die neue Arbeitsplätze schaffen könnten. Aber: "So nachvollziehbar die Absicht, Industrie und Gewerbe anzusiedeln, im Einzelfall sein mag, bestehen auch nach Auffassung der Landesregierung erhebliche Zweifel, ob dies den Verzicht auf Gewerbesteuereinnahmen im Wege des (teilweisen) Erlasses erlaubt".
Außerdem könnte der Verzicht auf die Gewerbesteuer im "newPark" den Druck auf die anderen Gemeinden verstärken "und damit deren Gewerbesteuereinnahmen negativ beeinflussen". Die Landesregierung will unbedingt die Bedeutung der Gewerbesteuer als Einnahmequelle für die Kommunen erhalten.
Bekanntlich hat sich der Rat der Stadt Waltrop gegen die gemeinsame Erschließung der Rieselfelder zum "newPark" ausgesprochen, die Stadt Datteln marschiert jetzt allein. Muss Datteln mit einer Kürzung der Schlüsselzuweisungen rechnen, wenn die Kommune im "newPark" auf Gewerbesteuer verzichtet, wollen die Fragesteller in Düsseldorf wissen.
Kein Ausgleich
durch Zuweisungen
Diese Befürchtung scheint nach Aussage aus dem Innenministerium unbegründet. Allerdings dürfen die Dattelner Stadtväter auch nicht damit rechnen, den Verzicht auf Gewerbesteuereinnahmen durch höhere Schlüsselzuweisungen kompensieren zu können". -pesch
Waltroper Zeitung - 05. 11. 2003
Quelle: Waltroper Zeitung, 6. November 2003