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Einzelhandelsbetriebe, die innenstadttypische Sortimente führen, gehören in die Innenstadt oder in ein Stadtteil-Zentrum. Das bekräftigt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen.
Ein Baumarkt und ein Gartencenter könnten demnach durchaus im Gewerbegebiet Leveringhäuser Feld eröffnet werden. Denn beide seien keine typischen Einzelhandelsgeschäfte. Baumärkte wie Gartencenter bieten in der Regel keine Waren an, die auch die Geschäfte in der Innenstadt führen.
Auch IHK-Hauptgeschäftsführer Karl-Friedrich Schulte-Uebbing hatte die so genannte Lex Vest, die Grundlage für die Haltung seiner Kammer ist, während seines Besuches in der letzten Sitzung des Rates noch einmal erläutert. "Wenn Baumärkte dennoch für die Innenstadt typische Sortimente führen, müsste die Stadt dagegen vorgehen", sagte Schulte-Uebbing. In Gelsenkirchen, Recklinghausen, Dorsten und Marl sei solche ungenehmigte Ausweitung der Baumarkt-Sortimente untersagt worden, erklärt nun seine Kammer.
Die IHK lässt durchblicken, dass die Vorgehensweise der Stadt die Entwicklung des Gewerbegebietes Leveringhäuser Feldes bremst. Die Stadt will dort ein Sondergebiet ausweisen. Denn darin können sich auch außerhalb des Stadtkerns Einzelhandelsgeschäfte ansiedeln - die den Innenstadt-Geschäften Konkurrenz machen.
Für die Ausweisung eines Handels-Sondergebietes muss die Stadt jedoch erst ein aufwändiges Planungsverfahren in Gang setzen. Für die bloße Zulassung eines Baumarktes brauche sie dies nicht. Damit sei die Stadt eigentlich in der Lage, Baumarkt-Betreiber und Bauherren deutlich schneller zu bedienen.
Die Kammer weist die Klage der SPD zurück, die IHK blockiere wegen des Austiegs der Stadt aus dem Industrie-Projekt New Park die Entwicklung im Leveringhäuser Feld. Eine solche Annahme werde auch durch permanente Wiederholung nicht richtig. Wie falsch die SPD liege, werde allein daran deutlich, dass die Lex Vest schon lange vor dem New-Park-Projekt angewendet wurde.
Die IHK warnt davor, dass die Innenstadt verkommen würde, wenn außerhalb des Stadtkerns unbegrenzt Einzelhandel zugelassen werde. Der ohnehibn schon hohe Anteil an Leerständen der Ladenlokale nehme dann enorm zu.
Die Bemühungen der IHK zielten jedoch darauf ab, die Innenstädte und Stadtteilzentren der Städte zu stärken. An diesem Ziel werde sie gestärkt durch ihre Gremien festhalten.
Quelle: WAZ Waltrop, 21. August 2003