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B474N.DE > Presse > Jahr 2000 >
"Kann man 73 Unterschriften für eine Begründung heranziehen?" 9. Dezember 2000


Olfen - Zu dem Artikel "Erklärung der CDU-Fraktion zur B 474n" und der Berichterstattung über die Unterschriftenübergabe durch die Initiative Pro 474n schreibt Holger Matuszak, Bernhard-Holtmann-Straße 11:

"Mit Freude und einer nicht zu erklärenden Erheiterung habe ich den oben genannten Zeitungsartikel genossen. Dieser Genuss steht allerdings in Zusammenhang mit dem Artikel vom Mittwoch (6.). Haben doch tatsächlich 73! Olfener Bürger eine Unterschrift bei einer Versammlung am 10. November der Bürgerinitiative Pro Umgehungsstraße/Westtangente/B 474n geleistet.

Dies ist jedoch nicht der Kritikpunkt. Vielmehr ist eine solche Unterschrift Ausdruck einer eindeutigen Meinung. Das ist zu respektieren. Wenn aber 73 Unterschriften dazu hergezogen werden, um eine Begründung zu definieren: "Somit kann festgehalten werden, dass die Vorteilhaftigkeit der B 474n von einer Mehrheit (etwa 73 Stimmen?) in der Bevölkerung gesehen wird." (Artikel am 7.), dann stellen sich dem Leser, wenn es um eine Ratserklärung geht, mitunter einige Fragen wie zum Beispiel: Liegt ein weihnachtliches Trauma dieser Argumentation zugrunde?

Herr Himmelmann, Herr Kötter, oder wer auch immer in der Olfener CDU dafür zuständig ist, eine Antwort und vor allem eine Klärung der mathematischen Relationen scheint gefordert.


Quelle: Ruhrnachrichten Olfen, 9. Dezember 2000