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Als "Stimmungsmache" werten Gegner von newPark die Aussagen, Klöckner habe durch sein Bestehen auf ein Jagdrecht die B 474 n verhindert. Raumplaner Erich Tilkorn hatte diese Behauptung in öffentlicher Sitzung in der Stadthalle aufgestellt.
Weil das Jagdrecht von Klöckner beeinträchtigt wurde, habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) die ursprüngliche Version der B 474 n gekippt, hatte Tilkorn erklärt. "Das ist der einzige Grund, das können Sie nachlesen", so der Bezirksplaner am Dienstagabend in der Stadthalle.
Im OVG-Urteil vom 19. Januar 1994 steht auf 23 Seiten kein einziges Wort über Jagdrecht. Sicher, Klöckner war einer der Klägerinnen gegen die B 474 n. Zu Klöckner bemerkte der vorsitzende Richter im Urteil an: "Die Klägerin ist Eigentümerin ausgedehnter Waldgebiete im südlichen Bereich des planfestgestellten Abschnitts der B 474 n. Von ihren Eigentumsflächen sollen ausweislich des Grunderwerbsverzeichnisses Flächen für das Straßenbauvorhaben und für Ausgleichsflächen in Anspruch genommen werden; ca 12,5 ha sind zu erwerben, ca 5 ha vorübergehend in Anspruch zu nehmen, und hinsichtlich ca. 5,5 ha ist das Eigentum dauernd zu beschränken. Die Klägerin macht u.a. geltend: Durch die geplante B 474 n werde ihr arrondierte land- und forstwirtschaftlicher Besitz auf einer Länge von ca. 3 km diagonal durchschnitten. Dies führe zu einer erheblichen Erschwerung der Bewirtschaftung sowie zu einer erheblichen wertminderung (...)"
Klöckner hatte am 5. Juli 1991 Klage erhoben. Begründung: die Abwägungen im Fernstraßenbedarfsplan seien fehlerhaft, die ökologischen Folgen des Projekts in keiner Weise festgestellt. Dem stimmte das Gericht zu, spricht im Urteil von einem "den gegebenen Landschaftsstrukturen in keiner Weise anpassendem Bauwerk", das "Naturräume allein schon aufgrund seiner Höhe wie ein Riegel zerteilt".
Letztendlich sah das Gericht die Notwendigkeit der B 474 n als Umgehungs- und Entlastungssstraße nicht ein. Zitat: "Schließlich leuchtet die Notwendigkeit des Anschlusses der Planfestgestellten Straße gerade an das Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest auch deshalb nicht als als von vorn herein sachgerecht ein, weil durchgehender Verkehr auf der B 235 und der - im Dortmunder Bereich leistungsfähig ausgebauten - L 609 diese Straße nur unter Inanspruchnahme der A 2 erreichen könnte".
Pit Schneider
Quelle: Waltroper Zeitung, 1. Dezember 2000