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B474N.DE > Presse > Jahr 1994 >
Bezirksplanungsrat hofft auf Klage-Rücknahme 30. März 1994


Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Wesffalen vom 19.Januar nahm jetzt der Bezirksplanungsrat in Münster zum Anlaß, eine Entschließung zu verabschieden.

Danach sieht der Bezirksplanungsrat, der unter Vorsitz von Castrop-Rauxels Bürgermeister Hans Ettrich tagte, im Urteil einen Rückschlag in den Bemühungen der Region, eine leistungsfähige Anbindung des Standorts Industriepark Lippetal auf dem Gebiet der Städte Datteln und Waltrop zu erreichen.

Ohne die Anbindung an das großräumige Verkehrsnetz sei eine Entwicklung des Standortes mit großen Strukturproblemen in der Montanindustrie und einer hohen Arbeitslosigkeit nicht möglich.

Außerdem müsse die Funktion der B 474 n als Umgehungsstraße gesehen werden, um die schon heute erheblichen Verkehrsbelastungen ausgesetzten Bewohnern der Ortskerne von Datteln, Waltrop und Castrop-Rauxel zu entlasten.

Nicht nachvollziehbar sei, daß die privaten Jagdinteressen der Klöckner-Werke AG höher bewertet würden, als die erforderliche verkehrsmäßige Anbindung einer der wichtigsten großflächigen Industrieansiedlungsflächen im Emscher-Lippe-Raum.

Der Bezirksplanungsrat appelliert an das Großunternehmen als Klägerin, sich zu ihrer industriepolitischen Verantwortung zu bekennen und die Klage zurückzunehmen.

Darüber hinaus beriet der Bezirksplanungsrat die Förderprogramme des Landes im Jahr 1994. Auf dem Gebiet Städtebau werden zwei Mio. DM nach Castrop-Rauxel für die Standortautbereitung des ehemaligen Schlachthofes und für die spätere Wohnraumbeschaffung gehen.

Im Förderprogramm "Altlasten" werden insgesamt sieben Maßnahmen bezuschußt, davon befinden sich zwei in Castrop-Rauxel. Dies sind:


Quelle: Stadtanzeiger Castrop-Rauxel, 30. März 1994