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Das Land Nordrhein-Westfalen hält am Bau der Bundesstraße B 474 n fest. Nach der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster soll schon im April der Startschuß für eine Neuauflage des Planverfahrens gegeben werden. Das erklärte ein Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums.
Die B 474 n, die als Verlängerung der Sauerlandlinie (A 45) das Ostvest und das Münsterland miteinander verbinden soll, steht nach wie vor mit dem Prädikat "vordringlicher Bedarf" im Bundesfernstraßenbedarfsplan. "Damit haben wir einen gesetzlichen Planungsauftrag", stellte der Vertreter des Verkehrsministeriums fest.
Im nächsten Monat bereits sollen die Abstimmungsgespräche zwischen dem Land und dem ausführenden Landschaftsverband Westfalen-Lippe beginnen. Ziel sei es, kurzfristig eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag zu geben, die die ökologischen Auswirkungen der alternativen Trassen darstellt. Sollte die Umweltverträglichkeitsprüfung die bis zum OVG-Urteil gültige Variante bestätigen, ergeben sich nach Einschätzung des Ministeriums Möglichkeiten, das neue Planfeststellungsverfahren zu beschleunigen.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe rechnet damit, daß die Planung "mindestens sechs bis sieben Jahre" in Anspruch nehmen wird. Wenn erneut gegen das Projekt geklagt werde, sei der zeitliche Ablauf "völlig unwägbar".
Quelle: Ruhr-Nachrichten Castrop-Rauxel, 29. März 1994