![]() |
Startseite |
Kontakt |
Suchen |
Links |
Wir über uns
Aktuelles | Überblick | Datteln/Waltrop | Olfen | Archiv |
| B474N.DE > Presse > Jahr 1994 > |
|
Das Land NRW hat nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes Münster bei seinen Plänen zum Bau der B 474n versäumt, andere Möglichkeiten zur Ortsumgehung zu prüfen. Als bloße Umgehungsstraße rechtfertige die Bundesstraße die dann nötigen Eingriffe in die Natur nicht.
Das Land halte zwar langfristig an der ürsprünglichen Planung von 1975 fest, wonach die B 474n als Verlängerung der A45 in Richtung Norden eine Verknüpfung der A 2 mit den Autobahnen A 43 und A 31 sowie eine schnelle Verbindung in die Erholungsgebiete nördlich der Lippe und eine Anbindung der geplanten Gewerbegebiete in Waltrop, Datteln und Olfen schaffen soll. Die Bedeutung der Trasse für den weiträumigen Verkehr sei jedoch im Laufe der Jahre zurückgegangen.
Bereits das Verwaltungsgericht Münster habe 1986 einen Planfeststellungsheschluß für einen Abschnitt der B 474n in Dülmen aufgehoben. Begründung der Richter damals: Für den gesamten Straßenzug der B 474n sei ein den weiträumigen Verkehr betreffendes Bedürfnis nicht erkennbar.
Die Entlastung der Städte Waltrop und Datteln vom Autoverkehr habe auch in der Landesplanung zunehmend an Gewicht gewonnen. Das Land habe ein Verkehrsgutachten vorgelegt, das hauptsächlich den Entlastungseffekt der Trasse für die betroffenen Ortsdurchfahrten untersucht.
Das Land selbst gehe jedoch davon aus, daß für diesen Zweck schonendere Alternativtrassen in der Form ortsnaher Umgehungsstraßen denkbar seien. Außerdem leuchte die Notwendigkeit des Anschlusses der B 474n an das Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest nicht ein, weil der Durchgangsverkehr auf der B 235 und der L 609 diese Straße nur über die A 2 erreichen könne.
Zudem wäre ein Ausgleich der Schäden für die Natur nicht erreichbar: Durch den sechs bis zehn Meter hohen Damm für die B 474n würden Freiräume und Wälder durchtrennt, die für die Region ein wichtiger Luftfilter seien. Diese dienten ebenso wie die nahen Kanäle der Naherholung. Vor allem die Brückenbauwerke über die Kanäle würden den Straßenlärm unmittelbar in die Naturräume hineintragen. nj
Quelle: WAZ Waltrop, 23. Februar 1994