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| B474N.DE > Presse > Jahr 1994 > |
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WALTROP. Den Bau der B 474n in der Hauptsache mit der Notwendigkeit von Orisumgehungen für Waltrop und Dattein zu begründen, hat wesentlich mit zum Scheitern der Planung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster geführt. Das geht aus der 14 Seiten starken schriftlichen Urteilsbegründung hervor. Gravierende Abwägungsmängel hat das Gericht entdeckt.
Die Strafenplaner hätten verkannt, daß "mit der Verschiebung der Gewichte der Planungsziele die Trasse gerade auch im Hinblick auf ihre widerstreitenden Belange von Natur und Landschaft einer erneuten Überprüfung zu unterziehen war". Statt dessen wurde im Planfeststellungsbeschluß ein Gemisch von Begründngen für die Notwendigkeit geboten, die sich einmal auf die Bedeutung für den weiträumigen Verkehr bezog und dann vor allem auf die Bedeutung als Ortsumgehung abzielte. "Der Abwägungsmangel betrifft das Ob der konkreten Maßnahme in Abgrenzung zu anderen Lösungsmöglichkeiten in Gestalt von Ortsumgehungen", heißt es weiter. Anders ausgedrückt: Die Planer hätten Alternativ-Lösungen in Betracht ziehen müssen, falls sie die Notwendigkeit einer Entlastungsstraße für die Hauptverkehrsachsen in Waltrop und Dattein sehen. Denn nach Ansicht der Richter kann gerade diese Trassenfuhrung mit der ihr zugedachten Funktion zur Ortsentlastung nicht begründet werden. Für eine Ortsumgehung fällt die B 474n einige Nummern zu groß aus.
Ein solcher Mangel der Abwägung könne schließlich nicht durch eine Ergänzung des Planfeststeliungsbeschlusses behoben werden. Daher war der Beschluß im Hiflblick auf die möglicherweise drohende Eneignung von Grundstücken Dritter aufzuneben, urteilte das OVG in Münster.
Bei der Verhandlung am 19. Januar hatten die Streßenplaner zunächst damit gerechnet, lediglich mit einigen Ergänzungen davonzukommen. Dann kam es überraschend anders. Der Planfeststellungsbeschluß wurde aufgehoben. -berg
Quelle: Waltroper Zeitung, 22. Februar 1994