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B474N.DE > Presse > Jahr 1994 >
Urteil: "Uberraschender Schlag ins Gesicht" 21. Januar 1994


DATTELN.  Sehr unterschiedlich waren die Reaktionen gestern nach Bekanntwerden des Urteils gegen den Bau der B 474n. Kommunalpolitiker bedauern die Entscheidung.

Stadtdirektor Rudi Böhm, eine der treibenden Kräfte für die ErSchließung der Rieseifelder, ist "sehr Pessimistisch. Ohne eine Erschließung über die B 474n wird es sehr, sehr schwierig für beide Stadte werden, die Rieselfelder zu erschließen. Vielleicht sogar kaum zu vertreten, wenn es nicht andere Lösungen gibt. Ich bedaure die Entscheidung, weil sie ein Rückschlag für die regionalen Interessen ist, Arbeitsplätze zu schaffen. Aber man muß das Urteil akzeptieren. Jetzt bleibt die Frage: Inwieweit wird ein neuer Planfeststellungsbeschluß vorbereitet unter Beachtung des Urteils? Wir müssen abwarten, zu welchen Schlüssen der Verkehrsminister, der RP und die Straßenbaubehörde kommen".

Günter Ritter, der Vorsitzende des Umwelt- und Planungsausschusses in Waltrop, sieht jetzt "riesengroße Probleme" auf die Stadt zukommen. Unsere gesamte Verkehrsentwicklungsplanung muß neu überdacht werden. Ich sehe ganz große Verkehrsprobleme auf die Stadt Waltrop und eine deutlich größere Belastung auf die Leveringhäuser Straße zukommen. Das Gerichtsurteil zeigt, daß wieder einmal die Individualinteressen über das Allgemeinwohl gesetzt wurden, dafür habe ich kein Verständnis. Da hat jemand am grünen Tisch entschieden, der von der Waltroper Infrastruktur keine Ahnung hat.

Für Günter Ritter ist klar, daß es ohne B 474n keine Industrialisierung der Rieselfelder geben wird. Ritter: "Für mich gibt es jetzt keine Diskussionen mehr über die Industrialisierung der Rieselfelder. Eine der Grundvoraussetzungen dafür war, eine Verkehrsinfrastruktur zu schaffen nicht auf dem Rücken der Waltroper." Das war für ihn die B 474 n, und ohne die sei das Thema Rieselfelder "politisch abzuhaken".

Rolf Lütkenhaus, Vorsitzender des Bau- und Wirtschaftsförderungsausschusses in Waltrop, schlägt in die gleiche Kerbe. Für ihn hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts "schwerwiegende Konsequenzen für die Industrialisierung der Rieselfelder. Die verkehrliche Anbindung an die B 474n ist nach Ansicht der CDU Grundvoraussetzung für jegliche Inwertsetzung der Rieselfelder. Die Industrialisierung ist endgültig gestorben, ich wüßte nicht, wie eine andere Anbindung erfolgen könnte". Lütkenhaus bezeichnete das Münsteraner Urteil als "eine Überraschung und letzten Endes völlig unverständlich, ein Schlag ins Gesicht der Stadt Waltrop. Leidtragende sind die Anwohner der Leveringhäuser Straße, die auch weiterhin durch hohes Vekehrsaufkommen bis ins Unerträgliche belastet werden".

Dorothee Schomberg von der Initiative Grüne Lunge Rieselfeld sieht das ganz anders: "Ich begrüße natürlich, daß diese Straße nicht gebaut wird, weil damit eine Voraussetzung für die Erschließung der Rieselfelder gekippt wurde. Damit erscheint das Ganze noch fragwürdiger."

Willi Schröder von der Interessengemeinschaft Leveringhäuser Straße bedauert die Entscheidung. "Für die Anwohner der Leveringhäuser Straße ist das sehr schlecht. Aber wir müssen das Urteil akzeptieren."

Der Leiter des Referats Planfeststellung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Paul Lendermann, sagte: "Was weiter geschieht, müssen wir jetzt mit dem Ministerium in Düsseldorf abstimmen. Aber welche Schritte eingeleitet werden, wird erst entschieden, wenn die schriftliche Begrundung vorliegt. Möglich wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Oder aber das Verfahren wird komplett neu aufgerollt. Das dauert allerdings, und das entscheidet Düsseldorf allein."

Einen "Erfolg auf der ganzen Linie" verbucht Reinhard Pennekamp für die Aktionsgemeinschaft gegen den Bau der B 474n. Pennekamp: "Wir bedanken uns bei den Klägem für ihre Ausdauer und ihren Mut, so lange durchzuhalten. Mit diesem Urteil wurde ein weiterer Schritt gemacht, die gesamte B 474 n zu stoppen. Mit der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wurden unter anderem die Argumente der Aktionsgemeinschaft nach Überprüfung des Bedarfs der Straße sowie bessere Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftschutzes bestätigt. Desweiteren bedeutet dieses Urteil, daß weitere Bauabschnitte wie das Teilstück in Datteln nicht gebaut werden dürfen, da sie isoliert einen Bedarf nicht rechtfertigen."  pesch/berg


Quelle: Dattelner Morgenpost, 21. Januar 1994