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B474N.DE > Presse > Jahr 1994 >
Kommentar 21. Januar 1994


Drei Aspekte des Urteils gegen den Bau der B 474n sind von entscheidender Bedeutung:

  1. Die Politiker müssen den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts als Chance sehen, ihre Entscheidung zum Bau der Straße neu zu überdenken. Gleiches gilt im Hinblick auf die verkehrspolitische Zielsetzung für die Zukunft. Bislang waren die Überlegungen keinesfalls zukunfsweisend, noch am Gemeinwohl orientiert. Der Plan der B 474n, der seinen Ursprung in den 70er Jahren und damit in einer verkehrspolitischen Steinzeit hat, ist längst überholt. Neue Maßstäbe müssen gesetzt werden, um den Anwohnern der Leveringhäuser Straße gerecht zu werden. Der Bau einer Straße verlagert die Probleme, anstatt sie zu lösen.
  2. In einer Zeit, in der auf allen politischen Ebenen - von Bund bis Kommune - die Senkung der Umweltstandards gefordert wird, hat das OVG ein deutliches Zeichen gesetzt Es mißt den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes den notwendigen Stellenwert bei.
  3. Trotz der geballten politischen Macht, die den Bau der B 474n fordert, hat das OVG seine Unabhängigkeit unter Beweis gestellt. Schlicht falsch und den Tatsachen nicht folgend ist der Vorwurf, das Gericht habe Individualinteressen über das Allgemeinwohl gestellt. Fakt ist, daß der Planfeststellungsbeschluß aufgrund der Klagen durch ein überparteiliches Gremium überprüft und "als zu leicht befunden" wurde. Das Gericht wird so seiner Kontrollfunktion gerecht und schützt letztendlich die Belange aller Bürgerinnen und Bürger. Zumal eine solche Straße nicht mehr in die Zeit paßt.
  4. Karl-Heinz Schomberg


Quelle: Dattelner Morgenpost, 21. Januar 1994