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Kommentar
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21. Januar 1994
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Drei Aspekte des Urteils gegen den Bau der B 474n sind von
entscheidender Bedeutung:
- Die Politiker müssen den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts als
Chance sehen, ihre Entscheidung zum Bau der Straße neu zu überdenken.
Gleiches gilt im Hinblick auf die verkehrspolitische Zielsetzung für die
Zukunft. Bislang waren die Überlegungen keinesfalls zukunfsweisend, noch
am Gemeinwohl orientiert. Der Plan der B 474n, der seinen Ursprung in
den 70er Jahren und damit in einer verkehrspolitischen Steinzeit hat, ist
längst überholt. Neue Maßstäbe müssen gesetzt werden, um den
Anwohnern der Leveringhäuser Straße gerecht zu werden. Der
Bau einer Straße verlagert die Probleme, anstatt sie zu lösen.
- In einer Zeit, in der auf allen politischen Ebenen - von Bund
bis Kommune - die Senkung der Umweltstandards gefordert wird,
hat das OVG ein deutliches Zeichen gesetzt Es mißt den
Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes den notwendigen
Stellenwert bei.
- Trotz der geballten politischen Macht, die den Bau der
B 474n fordert, hat das OVG seine Unabhängigkeit unter Beweis
gestellt. Schlicht falsch und den Tatsachen nicht folgend ist der
Vorwurf, das Gericht habe Individualinteressen über das
Allgemeinwohl gestellt. Fakt ist, daß der Planfeststellungsbeschluß
aufgrund der Klagen durch ein überparteiliches Gremium
überprüft und "als zu leicht befunden" wurde. Das Gericht wird so
seiner Kontrollfunktion gerecht und schützt letztendlich die
Belange aller Bürgerinnen und Bürger. Zumal eine solche Straße
nicht mehr in die Zeit paßt.
Karl-Heinz Schomberg
Quelle: Dattelner Morgenpost, 21. Januar 1994