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KREIS. Die Verlängerung der Sauerlandlinie (B 474n) zwischen Waltrop und Datteln wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster gekippt. Damit endet ein Verfahren, das sich über fast 20 Jahre hinzog.
Ihren Ursprung hat die Trasse in den verkehrspolitischen Überlegungen der 70er Jahre. Seinerzeit sollte die A45 durch das Münsterland bis hinauf nach Holland geführt werden. Sie sollte die "weiträumigen Verkehre" in Richtung Norden führen. 1977 gab es das erste Linienbestimmungsverfahren, wurde der Verlauf der Straße festgelegt.
Die großen Pläne von einer vierspurigen Trasse wurden allerdings im Laufe der Jahre fallengelassen. Fortan sollte die B 474n nur noch zweispurig auf einem bis zu zehn Meter hohen Damm verlaufen.

Die ersten konkreten Planungen für die B 474n wurden für den Abschnitt Dülmen aufgestellt. Doch die Planung dieses Bauabschnitts scheiterte bereits am 9. Januar 1986 vor dem Verwaltungsgericht.
1985 wurde das Planfeststellungsverfahren für das 7,1 km lange Teilstück zwischen A 2 und L 609 (Münsterstraße in Waltrop) eingeleitet. Parallel startete die Aktionsgemeinschaft gegen den Bau der B 474n ihre Arbeit. An die 6000 Unterschriften wurden vorgelegt, eine Unmenge von Einwendungen erreichte die Planungsbehörde.
Im Januar 1989 fand der Erörterungstermin für diesen Bauabschnitt statt. Er zog sich über acht Tage hin. 88 Millionen DM stellte der Bund für den Bau zur Verfügang, wie der damalige Bundesverkehrsminister Zimmermann im August 1989 bei einem Besuch in Waltrop erklärte.
Im August 1990 wurde das Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt zwischen L 609 (Münsterstralle) und der B 235 (nördlich von Datteln) eingeleitet. Der Erörterungstermin steht bis heute aus.
Am 13. Mai 1991 fällte das NRW-Ministeriurn für Stadtentwicklung und Verkehr in Düsseldorf den Planfeststellungsbeschluß für das Straßenstück zwischen A 2 und L 609: Die Straße darf gebaut werden. Klagen gegen den Beschluß stoppen den Beginn der Bauarbeiten. Mit Hilfe eieiner sofortigen Vollziehung wird der Bau von drei Brücken gerichtlich erreicht. Am 19. Januar 1994 entscheidet das OVG Münster: Der Planfeststellungsbeschluß wird aufgehoben.
Die B 474n ist nicht nur ein Thema für Waltrop und Datteln. Ein Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen werden darüber hinaus sechs weitere Teilstücke im Bereich Dülmen, Coesfeld und Olfen aufgeführt. Laut Verkehrswegeplan haben die acht Teilstücke eine Länge von 39,3 Kilometer und verursachen Kosten in Höhe von 232,4 Millionen Mark. -berg
Quelle: Dattelner Morgenpost, Kreisseite, 21. Januar 1994