![]() |
Startseite |
Kontakt |
Suchen |
Links |
Wir über uns
Aktuelles | Überblick | Datteln/Waltrop | Olfen | Archiv |
| B474N.DE > Presse > Jahr 1994 > |
|
WALTROP. Die Aufhebung des Planfeststellungsbesehlusses für den Bau der B 474n traf die Straßenplaner gestern um 19 Uhr im Oberwaltungsgericht Münster mehr als überraschend. Aufgrund der Verlaufes der neunstündigen Verhandlung hatten viele mit einem anderen Beschluß gerechnet.
Vor allem nach den einführenden Worten des vorsitzenden Richters Tusche stand für die meisten der Anwesenden fest: Der Planfeststellungbeschluß wird abgesegnet, und nur einige Veränderungen im Sinne der fünf Kläger (zum Beispiel Lärmschutz) seien noch zu erwarten. Daß es am Ende ganz anders kam, überraschte auch die Rechtsanwältin Wildrud Rülle-Hengesbach, eine Expertin in Sachen Verkehrsrecht.
Sie hatte zuvor Brisanz in die Verhandlung gebracht Da der vorsitzende Richter sich in seinem Vorwort auf ein Urteil berief; das der 23. Senat im Zusammenhang mit der Klage gegen eine anderen Bundesstraße gefällt hatte, fühlten sich die Anwälte aller Kläger übervorteilt. Über das Urteil, in dem es in erster Linie um die Frage ging, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist oder nicht, hätten sie früher informiert werden müssen, meinten die Anwälte. Rülle-Hengesbach rügte die Unvollständigkeit der rechtlichen Hinweise und forderte eine Vertagung der Verhandlung.
Der 23. Senat lehnte ab. Wildrud Rülle-Hengesbach ging danach noch einen Schritt weiter. Sie warf dem Gericht vor, gegen das Gebot der Fairneß verstoßen zu haben und lehnte den vorsitzenden Richter Tusche und die Richterin Delfs wegen Befangenheit ab. Das besagte Urteil, indem sich der Senat bereits eine Meinung in Sachen UVP gebildet habe, hatte den Anwälten zur Kenntnis gegeben werden müssen. Da er es unterlassen habe, sei die Vorbereitung der Anwältin in eine unvollständige Richtung geleitet worden. Doch auch diesem Antrag wurde nicht stattgegeben. -berg
Quelle: Waltroper Zeitung, 20. Januar 1994