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OVG: B 474n darf nicht gebaut werden 20. Januar 1994


WALTROP.  Die B 474n darf nicht gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied gestern: Der Planfeststellungsbeschluß vom 13. Mal 1991 wird aufgehoben.

Der 23. Senat begründete dies in erster Linie damit, daß die Abwägung zwischen Bedarf der Straße auf der einen Seite und Natur und Landschaftsschutz auf der anderen Seite nicht hinreichend gelungen sei im Planfeststellungsbeschluß. Daher könne dieser keinen Bestand haben. Nicht hinreichend nachvollziehbar sei auch die Begründung für die Notwendigkeit der 7,1 km langen Trasse von der A2 bis zur Münsterstraße. Zum einen werde sie mit überörtlichen Funktionen begründet und dann wieder als Ortsumgehung definiert. Der vorsitzende Richter Tusche beließ es bei einer kurzen Begründung. Ausführlicher wird die schriftliche Fassung ausfallen.

Tuschen, der die mündliche Verhandlung leitete, verkündete das Urteil erst um Punkt 19 Uhr. Einschließlich der Beratungspausen zog sich die Verhandlung über neun Stunden hin. Am Ende hatte mit dem Ergebnis kaum einer gerechnet Vor allem nicht die Vertreter der Straßenbaubehörde. "Das muß ich erst einmal sacken lassen", sagte der Leiter des für die B 474n zuständigen Straßenneubauamtes Recklinghausen, Norbert Büschen. Ihm und seinen Mitarbeitern war die Enttäuschung über den Beschluß deutlich anzusehen. Auch dem Beigeordneten Bernd Lessner, der die Stadt Waltrop vertrat, fehlten die Worte. "Ich nehme die Sache zur Kenntnis", war sein einziger Kommentar.

Der Beschluß des OVG ist nicht anfechtbar. "Es wird keine Revision zugelassen", erklärte Tuschen. Ob das Verfahren B 474n trotzdem noch einmal neu aufgerollt wird, dazu konnte Büscher gestern noch keine Angaben machen. Was von dem jetzt abgeschlossenen Verfahren bleibt, sind zwei fertige Widerlager für eine Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal. Die hat die Straßenbehörde schon einmal bauen lassen.  -berg


Quelle: Waltroper Zeitung, 20. Januar 1994