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B474N.DE > Presse > Jahr 1993 >
OVG erlaubt Brückenbau 12. März 1993


DATTELN.  Drei Brücken für die geplante B 474n (Teilabschnitt A 2 bis Münsterstraße) können ab sofort gebaut werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Anträge von drei Straßengegnern in dieser Sache wurden abgelehnt.

Ziel der Anträge war es, die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen den Straßenbau wieder herzustellen. Ein vorzeitiger Beginn der Bauarbeiten sollte so verhindert werden. Die aufschiebende Wirkung war durch die Anordnung einer sofortigen Vollziehung durch die Landesregierung aufgehohen worden.

Der Weg zum Bau von drei Brücken war damit. Zuvor waren mehrere Klagen gegen die umstrittene Straße beim OVG in Münster eingereicht worden, nachdem das Land den Planfeststellungsbeschluß gefällt hatte. Einige Monate später folgte die Landesregierung dem Anliegen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe auf sofortige Vollziehung des Baus von drei Brückenbauwerken im ersten Tellabschnitt der B 474n.

Grundlage für den Beschluß sei eine Interessenabwagung, so das OVG. Geprüft werde, ob der Antragsteller bereits durch die sofortige Vollziehung (hier Bau der Brücken) in seinen Interessen so stark beinflußt wird, daß erst eine Entscheidung über die eigentlichen Klagen abgewartet werden müßte.Das Gericht sieht die Belange der Antragsteller durch den Brückenbau offensichtlich nicht erheblich beeinträchtigt und mißt dem "öffentlichen Interesse" mehr Bedeutung bei.

Wann eine Entscheidung über die eigentlichen Klagen gegen den Straßenbau fällt, ist nach wie vor unklar. In absehbarer Zeit wird dies nicht der Fall sein. Das Straßenneubauamt kann jetzt allerdings durch den Brückenbau Fakten schaffen.  -berg


Quelle: Dattelner Morgenpost, 12. März 1993