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B474N.DE > Presse > Jahr 1990 >
Halten fest an Stellungnahme 3. Oktober 1990


Datteln.  Die Aktionsgemeinschaft gegen den Bau der B 474n hält an ihrer Stellungnahme fest, so ihr Sprecher Reinhard Pennekamp. Im folgenden Leserbrief bezieht er sich auf die Äußerungen des Bürgermeisters zum Thema (siehe Dattelner Morgenpost vom 28. September). Reinhard Pennekamp schreibt unter anderem:

"Herr Niggemeier behauptet, daß die Planauslegung nach Recht und Gesetz erfolgte.

Der § 12, Absatz 1, Satz 1 der Planfeststellungsrichtlinien lautet: "Die Planunterlagen müssen so klar sein, daß bei der Auslegung im Anhörungsverfahren sich jedermann darüber unterrichten kann, ob und ggf. inwieweit er durch das Straßenbauvorhaben in seinen Belangen berüht wird". Dadurch, daß die Planunterlagen teilweise lückenhaft und unvollständig sind, war es beispielsweise den betroffenen Anliegern und den Betreibern der Campingplätze sowie den Kleingärtnern anhand der lärmtechnischen Unterlagen nicht möglich, sich zu unterrichten, inwieweit sie durch den Verkehrslärm des Straßenbauprojektes in ihrer Ruhe und Erholung gestört werden.

Da diese Klarheit fehlt, fordern wir für den Fall, daß trotz der Einwendungen weiterhin an dem Planfeststellungsverfahren festgehalten wird, vorsorglich und hilfsweise, den Plan soweit zu ändern, daß er den Bestimmungen der Planfeststellungsrichtlinien entspricht und ihn dann gemäß Nr. 15 und Nr. 17 dieser Richtlinien jedermann zur Einsicht auszulegen.

Herr Niggemeier behauptet weiter, daß die Belange der Anwohner der Castroper Straße in der Stellungnahme zur B 474n nicht berücksichtigt worden sind. Dadurch, daß die Aktionsgemeinschaft eine alternative Straßenführung in ihrer Stellungnahme als kleinräumige Umgehung der Castroper Straße anbietet, nimmt sie sich der Belange der Anwohner der Castroper Straße an. Es steht außer Frage, daß die Castroper Straße im Bereich von der Zechenstraße bis zum Südring entlastet werden muß".


Quelle: Dattelner Morgenpost, 3. Oktober 1990