Startseite  |   Kontakt  |   Suchen  |   Links  |   Wir über uns   Aktuelles  |   Überblick  |   Datteln/Waltrop  |   Olfen  |   Archiv   


B474N.DE > Presse > Jahr 1989 >
"Eine Lösung bringt nur die kleine Ortsumgehung" 13. Januar 1989


DATTELN.  Gestern gegen 21.05 Uhr war der Erörterungstermin zur 8 474n nach acht Tagen und rund 80 Stunden Diskussion beendet. Über 200 Seiten Protokoll wurden während der Verhandlung geschrieben. Dieses Protokoll bildet nun zunächst die Grundlage für die weiteren Entscheidungen, ob die umstrittende Bundesstraße gebaut wird oder nicht. "Es war eine Verhandlung, die sehr engagiert geführt wurde, und nicht immer ganz leicht war", resümierte Verhandlungsleiter Heiko-Michael Kosow, der seine schwierge Aufgabe bestens gelöst hat. Kosow wird die Aussagen der Straßengegner und die Gegenäußerungen der Straßenplaner nun durcharbeiten. Am Ende wird er zu einem Ergebnis kommen müssen und eine Stellungnahme zur B 474n abgeben, die zusammen mit dem Protokoll der Planfeststellungsbehörde (NRW-Verkehrsministerium) vorgelegt wird. Der hat dann das (vorerst) letzte Wort.

Gestern versuchten die Einwender noch einmal zu belegen, daß der Schaden, den die B 474n anrichtet, in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzer steht. Andere Lösungen müssen her. Passend zum Ende des Erörterungstermins war die Forderung eines engagierten Einwenders: Statt auf der B 474n zu pochen, müssen kleine Ortsumgehungen für Datteln und Waltrop her, um die Anwohner der Castroper Straße und der Leveringhäuser Straße zu entlasten. In Datteln gibt es schon Vorstellung von einer westlichen Umgehung. Ihnen werde nur etwas vorgemacht, wenn die Politiker von einer merklichen Entlastung durch die B 474n sprechen würden. Den erhofften Effekt für die geplagten Anwohner würde sie nicht erzeugen. Bringt die B 474n die für die 90er Jahre prognostizierte (und angezweifelte) Entlastung von 40 Prozent für die Castroper Straße, so verbleiben dort - in realen Zahlen ausgedrückt - trotzdem noch 12 bis bis 13000 Kfz-Einheiten in 24 Stunden.

Herbe Kritik mußte gestern die Straßenbauverwaltung einstecken. Einwender fühlten sich in ihren Rechten beschnitten, da sie nicht ausreichend informiert worden seien. Die schriftliche allgemeine Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben sei viel zu allgemein gefaßt und die Erörterung - trotz der Bemühungen der Verhandlungsleitung - wenig fruchtbar gewesen. Tatsache ist, daß die Stellungnahme während der gesamten Verhandlung zu zahlreichen Irritationen geführt hat. Obwohl die Straßenbauverwaltung gestern darauf hinwies, daß dieses Schriftstück nicht überbewertet werden dürfe, blieben die darin enthaltenen Ungereimtheiten bestehen und wurden zum Teil erst am letzten Tag der Erörterung nach energischem Nachfragen ausgeräumt.

Die Rechtsanwälting Wiltrud Rülle-Hengsbach, Expertin für solche Verfahren, rügte gestern die "Mangelhaftigkeit des Nachweises der Planrechtfertigung" (hier vor allem die vorgebrachten Zahlen und Prozentsätze, die die Ortsumgehungsfunktion der B 474n begründeten). So fehlten die Basisdaten, die der Planrechtfertigung zugrunde liegen. Aufgrund der mangelhaften Aussagekraft der von der Straßenbaubehörde eingebrachten Zahlen sei den Einwendern jegliche Möglichkeit genommen worden, in die sachgerechte Erörterung einzutreten. "Dies bezeugt eine mangelnde Anhörungsreife der Planung. Zudem sind einige Fragen - zum Beispiel die der Kosten-Nutzen-Rechnung - bis zum Schluß ungeklärt geblieben", erkläre Frau Rülle-Hengsbach. "Es genügt auch nicht zu sagen, ein Grundstück wird belastet oder teilenteignet. Sondern es ist zu klären, was dies ganz konkret für den Einzelnen bedeutet. Dazu fehlten jegliche Angaben der Planer, von Untersuchungen ganz zu schweigen." Neubauamtsleiter Wolfram Fieweger erwiderte darauf, daß alle Abwägungen getroffen seien.

Das Zahlenwerk zur B 474n wird übrigens vielleicht ein Nachspiel haben. Nachdem gestern die realen Entlastungszahlen für das Jahr 1995 - vorausgesetzt die B 474n kommt - für die L 609 (8200 Kfz/24 Stunden südlich der L 511 sowie 3690 Kfz/24 Stunden) und B 235 (9000 Kfz/24 Stunden) vorgelegt wurden, erklärten die Einwender, daß diese Werte noch einmal von ihnen durchgearbeitet werden müßten. Gefordert wurde diesbezüglich von der Baubehörde eine Verbesserung der Unterlagen zur B 474n, die dann erneut ausgelegt werden müßten, so daß Einwendungen erhoben und eine Nacherörterung stattfinden könne. Kosow erklärte dazu: "Aus diesem Grund kann ich noch nicht verkünden, daß das Anhörungsverfahren zur B 474n beendet ist."  -berg


Quelle: Dattelner Morgenpost, 13. Januar 1989