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DATTELN. Gestern hätte es beinahe ein vorzeitiges Ende des Erörterungstermins zur B 474n gegeben. Die Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengsbach - Vertreterin eines Einwenders - stellte den Antrag, den Erörterungstermin abzusetzen. Gerügt wurde die "Mangelhaftigkeit des Erläuterungsberichts" der Straßenbaubehörde zum geplanten Bauvorhaben. "Die Stellungnahme bezüglich des Zahlenmaterials über die Entlastung der L 609 - Leveringhäuser Straße, Wilhelm- und Münsterstraße in Waltrop - und der dadurch bedingten Belastung der B 474n ist viel zu undurchsichtig", erklärte Frau Rülle-Hengsbach.
Der Bürger kann damit nichts anfangen, denn im Bericht der Straßenbehörde ist eine nicht nachvollziehbare Beziehung zwischen realen Belastungszahlen und Entlastungsprozentsätzen hergestellt. Aber gerade von diesen Zahlenmaterialien würde ein großer Teil der weiteren Erörterung abhängen. Mit Verhandlungsleiter Heiko-Michael Kosow einigte man sich dann darauf, die Erörterung mit den vorliegenden Unterlagen zu den anderen strittigen Punkten fortzusetzen.
Der Diskussion um die Fortsetzung des Termins war eine in keinem Punkt aufschlußreiche Erörterung über die verwendeten Verkehrszanlen bezüglich der L 609-Straße vorausgegangen. Auch die Erläuterungen der Stadt Waltrop anhand des Generalverkehrsplanes (GVP) trugen nicht zur Problemlösung bei. Es wurde nicht deutlich, auf Welche realen Zählen sich die Prozentangaben für die Entlastung der L 609 durch die B 474n (angeblich rund 50 Prozent) bezogen. Verhandlungsleiter Kosow stellte fest, daß die Frage nach der Plausibilität der Prozentzahlen in bezug auf die realen Zahlen nicht geklärt sei. Er forderte daher von der Stadt Waltrop und dem Neubauamt, vergleichbare Zahlen in realer Höhe in das Verfahren einzubringen, aus denen sich ganz klar Entlastung für die L 609 und Belastung für die B 474n ergeben. Dazu kann es möglicherweise eine weitere Erörterung geben.
Im zweiten Teil des gestrigen Erörterungstages ging es um den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), der von den Vertretern der Umweltschutzorganisationen scharf kritisiert wurde. So sei die Ermittlung der Daten, die der Planung zugrunde liegen, nicht gründlich genug gewesen. Darüber hinaus habe die Behörde nicht alle Richtlinien des Landschaftsschutzes korrekt eingehalten.
Auch eine ausreichende Bewertung des Naturraumes sei nicht vorgenommen worden. Aber nur durch eine exakte Bewertung des Ist-Zustandes ließe sich schließlich feststellen, wie stark der Eingriff in die Natur wirklich ist. Weiter wurde dem Neubauamt vorgeworfen, daß aus den Planunterlagen nicht ersichtlich sei, ob die Baubehörde Maßnahmen zur Verminderung des Eingriffs vorgenommen habe; zudem sei nicht zu erkennen, ob Maßnahmen zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen der Natur Teil der planerischen Abwägung waren. Beides ist im Landschaftsgesetz vorgeschrieben. -berg
Quelle: Dattelner Morgenpost, 11. Januar 1989