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DATTELN. Um die B 474n als eine politische Entscheidung ging es gestern beim Erörterungstermin in der Stadthalle. Für den Bau würden Geldbeträge in Millionenhöhe verschwendet, die eher in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs gesteckt werden sollten, erklärte eine Einwenderin. "Durch den Bau der Straße wird nur der Individualverkehr weiter gefördert", meinte sie und appellierte gleichzeitig an die Planfeststellungsbehörde (Verkehrsminister NRW), doch zu bedenken, daß eine Durchführung des Vorhabens B 474n der immer wieder geäußerten politischen Zielsetzung des Ministeriums (weniger Verkehr, Verkehrsberuhigung, Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs) widerspreche. Die Glaubwürdigkeit der politischen Äußerungen sei in Frage gestellt.
Die Straßenbaubehörde ging auf diese Äußerung nicht ein und verwies darauf; daß Fragen der allgmeinen Verkehrspolitik nicht zum Verfahren gehörten. Keine Angaben wollte die Straßenbaubehörde zu den Kosten für die B 474n machen. Von den Einwendern wurde vorgetragen, daß im Bundesbedarfsplan Kosten von 101 Millionen Mark für die 7,1 Kilometer von der A2 bis zur Anbindung an die Leveringhäuser Straße angegeben seien. Angezweifelt wurde von den Einwendern, daß die angegebene Kosten-Nutzen-Rechnung von 3,2:1 zugunsten der Nutzen zutreffe. Diese Zahl sei schon einmal im Zusammenhang mit einer vierspurigen Planung der B 474n genannt worden. Die Baubehörde will nun die Unterlagen zur Kosten-Nutzen-Rechnung vorlegen.
Erneut wurde gestern eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die B 474n gefordert. Einer solchen Prüfung, so die Einwender, würde die jetzige Planung nicht standhalten. Die Stranenbaubehörde hält dies nicht für notwendig, obwohl dies nach europäischem Recht (das derzeit gilt, da es diesbezüglieh kein geltendes Bundesrecht gibt) vorschreibt. "Es gibt dazu aber keine Durchführungsbestimmungen", erklärte der Leiter des Straßenneubauamtes Wolfram Fieweger.
Noch einmal ging es gestern um die Entlastung des Dattelner Ortskerns durch den Bau der B 474n. Die Einwender wiesen darauf hin, daß die Castroper Straße die Hauptverkehrsachse der Stadt sei und der Binnenverkehr annähernd so stark sei wie der Durchgangsverkehr. Entsprechend könne die Entlastung durch die B 474n nicht so groß sein wie prognostiziert. Die Durchsetzung der B 474n sei politischer Wille, daher wurden auch andere, kleinere Lösungen (Umgehungsstraßen, z.B. über das Emscher-Lippe-Gelände) nicht durchgesetzt.
Ein 2,30 Meter hoher Schutzwall (der wahrscheinlich etwas höher wird, da die Baubehörde bei der Berechnung von falschen Zahlen ausgegangen ist) soll die Anwohner der Ickerner Straße in Waltrop vor dem Straßenlärm schützen. In diesem Wohnbereich darf der zulassige Läimpegel 57 dB/A betragen. Für einen der Einwender, dessen Haus nahe der geplanten Trasse steht, wurde ein Lärmwert von 56,9 dB/A prognostiziert, der damit denkbar knapp unter dem Richtpegel liegt. "Sie können mir nicht garantieren, daß dieser Wert nicht überschritten wird", meinte der Einwender, ohne die Behörde damit zu beeindrucken. -berg
Quelle: Dattelner Morgenpost, 7. Januar 1989