Startseite  |   Kontakt  |   Suchen  |   Links  |   Wir über uns   Aktuelles  |   Überblick  |   Datteln/Waltrop  |   Olfen  |   Archiv   


B474N.DE > Presse > Jahr 1986 >
Straßenneubauamt erleidet Schlappe vor Gericht 11. Januar 1986


KREIS.  Eine Schlappe hat jetzt das Straßenneubauamt Recklinghausen vor dem Verwaltungsgericht Münster erlitten, einen Sieg die von den Grünen unterstützte Bürgerinitiative gegen den geplanten Bau der B 474 n/Ortsumgehung Dülmen errungen: Erstinstanzuch entschied das Gericht, daß die zuständige Behörde ihre Gestaltungsfreiheit überschritten habe und eine sachlich-umfassende Rechtfertigung für die aufwendige Schnellstraße schuldig geblieben sei. Interessant ist dieses Urteil für die Bürger im Kreis Recklinghausen nicht zuletzt insofern, als für den südlichen Abschnitt der B 474n (Castrop-Rauxel bis B 235 bei Olfen) derzeit das Planfeststellungsverfahren läuft.

Massive Zweifel hegte das Verwaltungsgericht u.a. an der von den Befürwortern ins Feld geführten regionalen Bedeutung der Bundesstraße. So mochte man in Münster nicht recht daran glauben, daß die Ortsumgehung, die sich gegebenfalls durch ökologisch wertvolle Gebiete "fressen" würde, eine effektive Entlastung für die innerstädtische Verkehrssituation Dülmens bedeutete. Diesbezüglich werfen die Grünen dem Straßenneubauamt ohnehin vor, mit "gezinkten Karten" gespielt zu haben. Dr. Tyge Claussen von den westfälisch-lippischen Grünen: "Unseres Wissens hat die Behörde einen um das Fünffache übersteigerten Bedarf angeführt."

Entlastung oder nicht - auch das Argument der überregionalen Bedeutung der B 474 n "zog" in Münster nicht. Bezweifelt wurde vom Verwaltungsgericht z.B., daß etwa Dortmunder mit Fahrziel Holland die umstrittene Straße tatsächlich nutzen würden.

Das Gericht machte der Behörde zudem den Vorwurf, die erforderliche Abwägung von Gesichtspunkten die einerseits für und anderseits gegen die Straße und für die Rechte der Landwirte (betroffen drei Vollerwerbsbetriebe, Anm. d. Red.) sprächen, die in ihren Anwesen erheblich beeinträchtigt würden, nicht vorgenommen zu haben, "obwohl sich gerade diese Problematik der Planungsbehörde hätte aufdrängen müssen, selbst wenn sie von den Betroffenen selbst nicht vorgetragen worden wäre."

Wie gestern Dr. Claussen mit Blick auf die örtliche Situation bestätigte, ist gerade die Tatsache. daß das Gericht die überregionale Bedeutung der B 474 n anzweifelte. von besonderer Bedeutung: Warum sollte "überregionale Bedeutung" in Dülmen nicht und im nicht weit entfernten Ost-Vest doch gegeben sein?  jan