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Leiter: Herr Beisenherz, Dokumentation: Herr Poppe, Herr Winkelmann
Auch die SPD Waltrop war eingeladen. Ohne Angabe von Gründen ist kein Vertreter der SPD Waltrop erschienen.
Dr. Dettmar vom IBA Emscherpark hat sich durch Herrn Schwabe entschuldigen lassen. Er ist leider verhindert. Eine schriftliche Stellungnabme der IBA wird nachgereicht. Sie soll der Dokumentation beigefügt werden.
Seit 1993 steht die B 474 n im Bedarfsplan des Bundes mit vorangiger Dringlichkeitsstufe. Daraus ergibt sich der Planungsauftrag des Straßenbauamtes. 1995 mußte mit den Planungen der B 474 n neu begonnen werden, weil das OVG Münster die bisherigen Planungen ablehnte. Die Raumempfindlichkeitsuntersuchungen sollen 1998 abgeschlossen sein. Das Verkehrsgutachten fehlt noch. Deshalb ist eine abschließende Bewertung noch nicht möglich.
Die Straße soll den südlichen Teil des Kreises Coesfeld und den östlichen Teil des Kreises Recklinghausen mit dem Übrigen Ruhrgebiet verbinden. Untersucht wird der Raum von der Autobahn A 2 bis Olfen, begrenzt im Westen von der B 235 und inm Osten von der Landstraße L 609. Die neue Straße ist notwendig wegen der gewerlichen Ansiedlungen und der Wohnbebauung in diesem Raum. Die Straßen B 235 (von Datteln bis Castrop-Rauxel) und die L 609 (Mengede - Waltrop - Datteln) sind vor allem vom Pendler- und Berufsverkehr und vom Freizeitverkehr stark verkehrsbelastet. Die B 474n soll diese Verkehre bündeln und die Ortsdurchfahrten Datteln und Waltrop entlasten.
Dieser Raum ist hoch empfindlich wegen der Belange des Naturschutzes (zusammenhängende Waldgebiete, Wasserverläufe, Naturschutzgebiete) und der Wohnbebauung und hat deshalb ein hohes Kontfliktniveau. Das gilt für alle diskutierten Varianten. In dem ganzen Raum ist kein konflikfreier oder konfliktarmer Korridor zu finden. Deshalb soll die neue B 474 möglichst weitgehend mit bestehenden Straßen gebündelt werden, um möglichst wenig neue Fläche zu verbrauchen.
Herr Hildebrandt stellt die auf einer Skizze des Straßenbauamtes aufgeführten Varianten vor:
In der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird die Rangfolge der Varianten bewertet nach den Kriterien Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Verkehrsführung. Die Variante 1 und 4 bringen jeweils nur einer Stadt die gewünschte Entlastung, die Variante 1 für Datteln, die Variante 4 für Waltrop. Der gewünschte Entlastungseffekt für beide Städte ist nur von den Varianten 2 und 3 zu erwarten.
Auch die vom Ortsverein Ickern 1/2 ins Spiel gebrachte neue Variante die Variante 5 - wird untersucht. Die in der Karte des Landesstraßenbauamtes eingezeichneten Varianten V5 und V6 spielen in der weiteren Diskussion keine Rolle. Im Folgenden ist mit Variante 5 die vom OV Ickern 1/2 ins Spiel gebrachte Variante gemeint. Sie verläuft von der Autobahnabfahrt Mengede auf der L 609 bis zur Viktorstraße, biegt dort nach Westen ab über das Gelände der früheren Zeche Ickern 3, bis sie auf die Variante 4 stößt. Kritisch wird von Herrn Hildebrandt angemerkt, daß sie dicht an einer Wohnbebauung und durch ein Naturschutzgebiet führt.
(Diese Rede im Wortlaut.)
Unsere Region hat bereits ein dichtes Straßennetz. Die Bevölkerung hat schon jetzt stark unter dem Verkehrslärm und anderen Belästigungen durch den Verkehr zu leiden. Eine Folge der vielen Straßen ist das Verschwinden vieler Tiere in unserer Region. Auch negative klimatische Einflüsse sind zu befürchten.
Die neue B 474 bringt weitere große Umweltzerstörungen, viel größere als die L 654n. Die ursprüngliche Planung wurde zwar von 4 auf 2 Spuren zurückgeführt, doch an der Korridorbreite wurde nichts geändert. Sie wird so aufwendig geplant wie eine Autobahn - mit einer 6 bis 11 in hohen Dammlage und etwa 20 Brückenbauwerken.
In dem Waldgebiet nördlich der A 2 ist eine reiche Tierwelt vorhanden, z.B. Dachse, Fledermäuse. Viele Tiere stehen auf der roten Liste der bedrohten Tierarten, die deshalb besonders geschützt werden müssen. Durch die Straße würden zusammenhängende Waldbestände zerschnitten, große Teile des Waldgebietes gehören zum Emissionsschutzwald oder sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Außerdem wird die Ickerner Bevölkerung besonders hart von der Straße betroffen. Das Ergebnis der bisherigen Planungen: Es gibt keinen umweltverträglichen Korridor.
Zusätzlich ist auch der Ausbau der L 511 geplant. Eine L 511n soll parallel zur bestehenden L 511 von Horneburg aus über Becklem nördlich an Ickern vorbei verlaufen. Ickern würde so von allen Seiten von Straßen eingekesselt.
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte 1986 über die B 474n: Für den weiträumigen Verkehr ist ein Bedürfnis nicht erkennbar. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte 1994: Die Eingriffe sind nicht ausgleichbar. Die B 474n würde zu einer massiven, weithin sichtbaren Veränderung des Landschaftsbildes führen. Übereinstimmend kritisierten die Gerichte, daß immer wieder sehr unterschiedliche Begründungen für den Bau der Straße gegeben wurden.
1994 hat eine Bürgerinitiative in Datteln eine Verkehrsszählung an der B 235 durchgeführt, deren Ergebnis in den Generalverkehrsplan von Datteln aufgenommen wurde: Die B 235 in Datteln hat nur 20% Durchgangsverkehr nach Norden. Auch Verkehrszählungen, die in Waltrop im Auftrag der Stadt 1985 und 1992 durchgeführt wurden, kommen zu dem gleichen Ergebnis: Nur 20% des Verkehrs auf der L 609 ist Durchgangsverkehr. Das bedeutet: Eine Umgehungsstraße würde weder die B 235 in Datteln noch die L 609 in Waltrop spürbar entlasten. 80% des Verkehrs ist innerörtlicher Ziel- und Quellverkehr. Ein spürbarer Entlastungseffekt tritt erst bei einer Verringerung des Verkehrs von 50% ein.
Die tatsächliche Begründung für den Bau der Straße ist die Anbindung der Rieselfelder. Geplant sind dort Industrieflächen für Betriebe mit 80 ha Mindestgröße. Eine aufwendige Infrastruktur müßte erst aufgebaut werden. Gleichzeitig bleiben viele Flächen im Ruhrgebiet, die die notwendigen Verkehrsverbindungen bereits haben, ungenutzt. Hinzu kommt, daß der Bedarf für so große Beetriebe, wie sie für die Rieselfelder (Lippetal) geplant sind, gar nicht mehr vorhanden ist. Die geforderten Mindestgrößen für Betriebe auf den Rieselfeldern werden sinken. Es wird eine direkte Konkurrenz zu den Flächen im Ruhrgebiet entstehen.
Fazit:
Die B 474 n
Außerdem sind die B 474n und die Rieselfelder
Die B 474n ist ökologisch höchst schädlich und wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Die Aussagen von Herrn Krämerkämper sind verfrüht, sie können sieh erst nach Abschluß der Planungen ergeben. Seine Aussagen zur L 511n sind völlig aus der Luft gegriffen, eine L 511n steht derzeit nicht zur Diskussion.
Die B 474n ist eine Straße von regionaler und Überregionaler Bedeutung. Diese Einschränkung wird von der Emscher-Lippe-Konferenz geteilt. Der Konsens mit den betroffenen Städten ist wichtig und muß hergestellt werden.
Die B 474n entlastet die L 609 und die B 235, auch auf Castrop-Rauxeler Gebiet. Sie schließt das Gewerbegebiet Ickern 1/2 an das regionale und überregionale Straßennetz an. Die Ratsentscheidung von 1981 für eine Verlängerung der A 45 ist nach wie gültig. Das heißt, Castrop-Rauxel spricht sich für die Variante 2/3 aus. Die Variante 1 ist für Castrop-Rauxel indiskutabel, sie belastet letzlicb die B 235 auf Castrop-Rauxeler Gebiet.
Bei der Entscheidung müssen ökologische und ökonomische Gesichtspunkte gegeneinander abgewogen werden. Es muß geprüft werden, ob eine stärker geländeberücksichtigende Lösung möglich ist. Die endgültige Entscheidung kann erst nach der abschließenden Prüfung gefällt werden.
Für die Stadt Datteln besteht kein Zweifel an der Notwendigkeit der neuen Straße. Sie soll der B 235 in Datteln eine deutliche Entlastung bringen. Die B 235 in Datteln hat eine Verkehrsbelastung von 25.000 Fahrzeugen am Tag, 1990 waren es noch 20.00O Fahrzeuge. Die Tendenz ist also steigend.
Außerdem ist aus Dattelner Sicht der Ausbau des Lippetals (Rieselfelder) wichtig. Eine Industriefläche von 400 ha ist auch heute noch entwicklungsfähig, Betriebe auf mindestens 80 ha Fläche werden nach wie vor gebraucht. Viele ansiedlungswillige Betriebe kommnen nicht, weil nötige Flächen fehlen. Die Ansiedlung großer Betriebe ist vor allem auch wichtig für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Herr Utsch teilt voll die Aussagen von Herrn Krämerkämper. Er fordert Ehrlichkeit in der Diskussion. Man soll ehrlich zugeben, daß man mit der neuen Straße die Anbindung der Rieselfelder will. Die Argumente für cine Entlastung der L 609 und der B 235 sind aus seiner Sicht nur nachgeschoben. Tatsächlich wird es auf diesen Straßen keine Belastung geben.
Es wird zwar gesagt, daß die Industriefläche auf den Rieselfeldern gebraucht wird. Es ist aber nicht zu erfahren, welche Betriebe zwar angefragt haben, sich dann aber für einen anderen Standort entschieden, weil man ihnen keine geeigneten Flächen anbieten konnte.
Frank Schwabe liest ein Schreiben der SPD Mengede vor: Man hat sich mit den Planungen zur B 474n noch nicht beschäftigt und kann deswegen noch keine Stellungnahme abgehen. Man hat bis jetzt keine Einwände gegen die vom OV Ickern 1/2 ins Spiel gebrachte Variante 5.
Der Industriepark Lippetal ist von großer Wichtigkeit zur Schaffung industrieller Arbeitsplätze. Industrielle Arbeitsplätze sind nach wie vor gefragt. Sie können nicht durch vermehrte Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleisttlngsbereich ersetzt werden. Der Industriepark Lippetal ist das Flaggschiff der Region im Wettbewerb mit anderen Regionen. Ein solches Industriegebiet muß verkehrlich gut angebunden sein.
Deshalb fordert die Wirtschaft die schnellstmögliche Planung und Realisierung der B 474n. Sie ist von überragender regionaler und überregionaler Bedeutung für die Emscher-Lippe-Region. Außerdem entlastet die B 474n die Innenstädte von Datteln und Waltrop.
Eine Stellungnahme der Delegierten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Im OV-Vorstand ist unbestritten, daß sowohl unter finanziellen als auch unter ökologischen Gesichtspunkten der Nicht-Bau die beste Variante ist. Dabei bleiben aber verkehrstechnische und andere Gesichtspunkte unberücksichligt. Nach eingehender Beratung Über die verschiedenen Trassen (Varianten 1-5) lehnt der OV-Vorstand die Variante 1 ab. Zu den anderen Varianten hat der OV-Vorstand zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Stellungnahme beschlossen.
Begründung für die Ablehnung der Variante 1: Es wird der Meinung widersprochen, daß Variante 1 weniger Landschaft verbrauche und sie weniger belaste als die Übrigen Varianten.
Verkehrsechnisch ist die Variante 1 nichts anderes als eine Umgehungsstraße von Datteln. Der Verkehr in Nord-Süd-Richtung gabelt sich nördlich von Datteln in B 235 und B 474n. Nördlich der Autobahnauffahrt Henrichenburg wird er wieder auf der B 235 zusammengeführt. Da auf dem gesamten Teilstück der B 474n zwischen der Gabelung nördlich Datteln und der Zusammenführung in Henrichenburg keine sinnvolle Verkehrsableitung vorhanden ist, wird die B 235 im Bereich der Autobahnauffahrt Henrichenburg und südlich davon erheblich belastet. So wird z.B. der gesamte Verkehr zwischen Datteln und der A 42 über die B 235 in Castrop-Rauxel geleitet.
Für den Verkehr von und zu der A 45 gilt, daß der Weg Über die Variante 1 der längste mit dem größten Kraftstoffverbrauch ist. Außerdem ist dieser Weg sehr stauanfällig.
Der OV Ickern 1/2 lehnt eine Verkehrsführung der B 474n uber Castrop-Rauxeler Gebiet ab. Der von den Städten Datteln und Waltiup angenommene Entlastungseffekt wird nicht angezweifelt. Es muß aber gefordert werden, daß Umgehungsstraßen von Datteln und Waltrop auf deren Stadtgebiet liegen. Das ist bei den Varianten 4 und 5 der Fall. Außerdem hat die Variante 4, die entlang des Dortmund-Ems-Kanals verläuft, den geringsten Landschaftsverbrauch. Die Variante 5 kann an dem Naturschutzgebiet vorbeigeführt werden.
Die Variante 2/3 zerstört die Naherholungsgebiete Mengeder Heide und Ickerner Heide. Ickern End wird durch die Dammlage der Straße abgeschnitten. Zur Anbindung der Gewerbefläche Ickern 1/2 ist die neue Straße nicht notwendig. Der Weg von Ickern 1/2 Über den Rapenweg, die Ickerner Straße, Viktorstraße, L 609 bis zur Autobahnauffahrt Mengede ist nur 4 km lang. Bis zum Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest kommen zusätzlich nur 5O0 Meter hinzu. Es kann nicht an der fehlenden Anbindung liegen, wenn Ickern 1/2 noch nicht vermarktet ist. Verkehrlich ist diese Fläche gut angeschlossen.
Außerdem macht es keinen Sinn, auf den Rieselfeldern eine neue Industrie- und Gewerbefläche zu schaffen und gleichzeitig im Raum zwischen A 2, A 43 und A 45 große Brachhflächen ungenutzt zu lassen. Castrop-Rauxel hat große Gewerbeflächen anzubieten, die auch für Industrieansiedlungen geeignet sind. Arbeitsplätze auf der grünen Wiese sind nicht erforderlich. Außerdem entsteht neuer Verkehr, weil viele Menscben zu ihren Arbeitsplätzen in die Rieselfelder fahren müssen. Mit neuen Gewerbe- und Industrieflächen schafft man nur neue Anfahrtsstrecken.
Vorbemerkung: Landes- und Bundesstraßen brauchen einen großen Planungszeitraum, so auch die B 474n. Dies war auch von SozialdemokratInnen gewüscht, um begleitende Verträglichkeitsprüfungen in Bezug auf bebaute und unbebaute Umwelt und Verkehr vorzunehmen. Die B 474n wäre heute schon in einem anderen Stadium, hätte nicht die Klöckner AG vor dem OVG Münster wegen Nutzung ihres Jagdgebietes geklagt. Das OVG hat der Klage von Klöckner nur insofern stattgegeben, daß es das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anmahnte.
Nach dem Urteil des OVG haben Bund und Land NRW den "vordringlichen Bedarf" und die regionale Bedeutung der B 474n ausdrücklich bestätigt.
Zur Zeitschiene nach UVP: 1998 Linienbestimmungsverfahren, 2000 Planfeststellungsverfahren, Bau erst nach 2002
Der Haupt- und Finanzausschuss Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am ]26. Juni 1991 die Regionalkonferenz Emscher-Lippe ausdrücklich aufgefordert, die B 474n mit Anschlußstelle Leveringhäser/ Ickerner Straße als "regional bedeutsames Vorhaben" in das Entwicklungskonzept Emscher-Lippe aufzunehmen. Dies ist dann auch geschehen.
Meine Position zur B 474n:
Fazit: Unter den genannten Bedingungen kommen für mich die Varianten 2/3 in Betracht. Sie sind auch die Varianten, die am wenigsten die unbebaute Umwelt beeinträchtigen und sich an die vorhandenen Hochspannungsleitung anlehnen. Diese Trassenanlehnung entlang der Hochspannungsleitung verbietet von vornherein eine Dammlage und wird niveaugleich oder tiefer gelegt werden.
Der OV Ickern 4 hat noch keine endgültige Position zu dieser Straße. Er selbst favorisiert die Varianten 4 oder 5. Nachdenklich macht ihn allerdings das Naturschutzgebiet, durch das Variante 5 führt.
Abzulehnen sind die Varianten 1 - 3. Ernstzunehmen ist die Feststellung des OVG, daß kein wirklicher Bedarf für die B 474n bestehe. Skeptisch ist auch das Vorhaben zu sehen, die Rieselfelder als großflächige Industriefläche zu nutzen. Es ist zu erwarten, daß auch diese Fläche scheibchenweise an kleine Betriebe vergeben wird, weil kein Bedarf für große Flächen besteht. So entsteht eine schädliche Konkurrenz zwischen den Gemeinden.
Die Arbeitsplatzdiskussion muß differenzierter geführt werden. In Wirklichkeit werden bei der Ansiedlung neuer Betriebe keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, sie werden nur verlagert. Betriebe, die sich neu ansiedeln, haben meistens anderswo Standorte aufgegeben und dort durch den Wegzug große Arbeitsplatzverluste verursacht. Es macht aber keinen Sinn, Arbeitsplätze zu Lasten der Natur zu verlagern.
Hinzu kommt, daß neue Straßen den Betrieben die Möglichkeit bieten, Straßen als Lagerfläche zu nutzen ("Just in Time"). Auf den Straßen abgestellte LKW's machen Lagerräume überflüssig.
Im OV wurde noch keine Diskussion über B 474 n geführt. Bis zum 7.6. wird sich der OV eine abschließende Meinung gebildet haben.
Seine persönliche Meinung: Arbeitsplätze müssen möglichst ortsnah angeboten werden. Flächen, die hier sind, mÜssen genutzt werden. Für viele Arbeitsplätze, die Schachtanlagen untertage anbieten konnten, muß jetzt Ersatz übertage geschaffen werden. Das ist nicht in allen Fällen ortsnah möglich. Es müssen neue Flächen erschlossen werden.
Seine Steillungnahme zu den Varianten:
Die Variante 1 ist endgültig abzulehnen. Eine große Lösung für die Varianten 2/3 und ihre Neben-Varianten mit vierspurigem Ausbau ist zwar zu den Akten gelegt. Trotzdem gilt: Die Varianten 2 und 3 sind nur in Hochlage zu verwirklichen und darum abzulehnen. Der Grüngürtel würde zerschnitten, die Umweltschäden wären unvertretbar groß. Die Entlastungsfunktion der neuen Straße ist nicht zu bezweifeln. Es ist aber zu fragen, wie groß und wie wirksam die Entlastung für Datteln und Waltrop wäre.
Das Ziel, Gewerbe- und Industrieflächen anzubinden, ist auch mit den Varianten 4 und 5 zu verwirklichen. Bedenklich ist allerdings bei Variante 5 die Nähe zur Wohnbebauungg an der Hafensiraße. Der Vorteil der Variante 5 ist, daß vorhandene Straßen zum großen Teil genutzt werden können und die Ortsduchfahrt Waltrop entlastet wird. Die Variante 5 kommt den Interessen der drei beteiligten Städte am besten entgegen und ist auch für Waltrop eine gute Lösung.
Der Beirat lehnt die B 474n wie schon vor 10 Jahren ab. Es sind seitdem keine neuen Argumente hinzugekommen.
Die B 474n hat eine ganz andere Dimension als die L 654n. Die Verlängerung der A 45 wurde nicht nur wegen deu Jagdinteressen von Klöckner gerichtlich gestoppt. Auch die Bezirksregierung Münster bescheinigte der neuen Straße schwerste Eingriffe in eine Ökologisch sehr wertvolle Landschaft.
Wenn die Straße regional und überregional so wichtig ist, warum begnügt man sich dann nicht mit einer Studie zu Umweltverträglichkeit (UVS), statt eine grundlegende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Auftrag zu geben.
Statt der großräumigen Bundesstraße sind kleinere Straßen als Umgehungsstraßen zur Lösung der Verkehrsprobleme in Datteln und Waltrop viel besser geeignet. Er stellt Herrn Jentzsch die Frage, warum die Westumgehung in Datteln noch nicht realisiert wurde.
Das Argument, mit neuen Straßen Arbeitsplätze zu schaffen, ist zu kurz gedacht. Die Möglichkeiten des Arbeitsplatzerhalts hat man mit den schon bestehenden Straßen auch nicht genutzt. Mit Landschaftsverbrauch schafft man keine neuen Arbeitsplätze. Zur Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme müssen auch von den Straßenbauern kreativere Lösungen erwartet werden.
Aus der Sicht der Freiraumplanung müssen alle diskutierten Varianten abgelehnt werden.
Ziel der Freiraumentwicklung ist die Stärkung des Dortmund-Ems-Kanals als verbindene Freizeitachse zwischen den Städten Castrop-Rauxel, Dortmund und Waltrop. Besondere Bedeutung als Freizeitangebot in diesem Gebiet hat der Schleusenpark Waltrop. Aus der Sicht der Freiraumplanung sind deshalb Varianten, die den Kanal kreuzen, und Varianten, die entlang des Dortmund-Ems-Kanals geführt werden, auszuschließen. Die in Dammlage geführte Trasse würde zudem zu einer großen Lärmbelästigung führen.
Darüber hinaus ist es Ziel der Rahmenplanung für den Reginalen Grünzug F, große zusammenhängende Freiräume, die wichtige ökologische Ausgleichsleistungen fürr die bebauten Bereiche übernehmen, zu erhalten. Deshalb sind grundsätzlich Varianten auszuschließen, die die großen zusammenhängenden Waldgebiete nördlich der A 2 durchschneiden.
Außerdem ist Grundvoraussetzung für die Zustimmung zu neuen Straßenbauprojekten, daß ein realer Zugewinn von Lebens- und Wohnumfeldqualität erzielt wird. Eine mögliche Neubaumaßnahme muß davon abhängig werden, inwieweit eine Aufwertung in den betroffenen Ortslagen, z.B. durch eine Entlastung vom Durchgangsverkehr, über das Planfeststellungsverfahren rechtlich abgesichert werden kann.
Herr Jentzsch auf einen Einwand von Herrn Plaumann: Die Planung für eine Westumgehung in Datteln ist nicht möglich, solange andere Planungen laufen.
Er wiederholt das Argument, daß Arbeitsplätze nur neu geschaffen werden können, wenn Industrieflächen in ausreichender Größe vorhanden sind. Ansiedlungwillige Betriebe fordern Industrieflächen. Deshalb ist das Lippetal unverzichtbar. Er klagt darüber, daß die ökologischen Standards bei uns zu hoch sind. Dadurch haben wir Nachteile gegenüber den Nachbarländern Belgien und Niederlande, die geringere Umweltstandards haben.
Herr Schumacher, IHK Gelsenkirchen, auf die Bemerkung von Herrn Utsch, daß er keine konkrete Auskunft darüber bekommen hat, ob ein Betrieb nur deshalb nicht gekommen ist, weil keine geeignete Fläche angeboten werden konnte:
Es hat eine Anfrage eines Unternehmens gegeben, das 10 ha Fläche gebraucht hat. Diese Fläche konnte nicht zur Verrügung gestellt werden. Dieser Betrieb hätte 400 Arbeitsplätze geboten.
Zu dem Einwand von Herrn Goldacker (Betriebsverlagerungen schaffen keine Arbeitsplätze): Betriebe verlagern ihren Standort nur dann, wenn sie sich nicht mehr ausdehnen können. Erfahrungsgemäß können Betriebe an ihren neuen Standorten bis zu 50% mehr Arbeitsplätze anbieten.
Herr Hildebrandt zum OVG-Urteil: Das Gericht hat formale Mängel beanstandet, hat die Straße aber nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Das Gericht hat Abwägungsmängel kritisiert.
Herr Dobrindt auf die Frage von Herrn Romahn (Was geschieht, wenn der Rat der Stadt die Varianten 1-3 ablehnt?): Castrop-Rauxel ist nur eine Stadt unter mehreren beteiligten Städten. Die Stellungnahme der Stadt ist nur Bestandteil des Abwägungsprozesses.
Herr Krämerkämper kritisiert, daß ein Verkehrsgutachten fehlt, in dem die Entlastungsfunktion der B 474n für Waltrop und Datteln nachgewiesen wird.
Herr Romahn: Wo sind die Großbetriebe, die sich in den Rieselfeldern ansiedeln wollen?
Herr Hildebrandt auf die Frage von Herrn Stabenau, ob es zuverlässige Werte für die Entlastungsfunktion von Umgehungsstraßen gebe: 50-70% Verkehrsverlagerung auf Umgehungsstraßen bringen eine eine hohe Entlastung auf den Ortsdurchfahrten. 20% ist ein ungünstiger Wert.
Herr Romahn an Herrn Schumacher: Wie viele Großfirmen sind seit der Wiedervereinigung in Westdeutschland neu angesiedelt worden? Welche Vermarktungschancen haben die vielen ungenutzten Gewerbeflächen der Emscher-Lippe-Region?
Herr Schumacher: Seit der Wiedervereinigung hat es keine neue Ansiedlung von Großfirmen in Westdeutschland gegeben. In der Emscher-Lippe-Region hat es keine Nachfrage nach Gewerbeflächen gegeben, da bekannt sei, daß es dort keine großen Flächen gebe. Er bezweifelt, daß in der Emscher-Lippe-Region viele Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Castrop-Rauxel ist eine Ausnahme.
Herr Hildebrandt auf eine entsprechende Frage von Herrn Romahn: Eine Planung für die L 511n ist nicht im Gespräch.
Herr Hildebrandt auf eine entsprechende Frage von Herrn Goldacker: Die Variante 5 birgt viele Konfliktpotentiale wegen des betroffenen Naturschutzgebietes und der Nähe zur Wohnbebauung. Deshalb wurde diese Variante bisher nicht ernsthaft diskutiert. Ernsthaft in Betracht kommt nur Variante auf der Westseite des Kanals.
Herr Jentzsch auf die Frage, wie Datteln von den einzelnen Varianten betroffen sei: Das wurde noch nicht untersucht.
Herr Schumacher auf die Frage nach den Vermarktungschancen von Ickern 1/2: Erin hat Priorität.
Herr Hildebrandt, Herr Dobrindt, Herr Jentzsch, Herr Dr. Asmacher, Frau Sikora
Herr Krämerkämper, Herr Utsch, Herr Plaumann, Herr Neumeyer, Herr Romahn, Herr Goldacker
Herr Hildebrandt, Westfälisches Straßenbauamt Bochum: Ablehnung Variante 1 und 4, kritische Bewertung von Variante 5, Befürwortung von Variante 2/3
Herr Dobrindt, Technischer Beigeordneter Castrop-Rauxel: Befürwortung der Variante 2/3, strikte Ablehnung der Variante 1
Frau Sikora, OV Ickern 3: Es kommen nur die Varianten 2/3 in Betracht. Ablehnung von Variante 5.
Herr Dr. Jankovics, OV Henrichenburg: Ablehnung von Variante 1. Keine Stellungnahme zu den anderen Varianten.
Herr Romahn, OV Ickern 1/2; Herr Goldacker, OV Ickern 4; Herr Stabenau, OV Ickern 5: Ablehnung der Varianten 1-3, Zustimmung für Variante 4 oder 5.
SPD Dortwund-Mengede: Keine Einwände gegen Variante 5.