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Ergebniszusammenfassung und gutachterliche Empfehlung 1998


Die vorliegende Umweltverträglichkeitsstudie zur B 474 Umgehung Datteln/Waltrop beinhaltet zunächst eine Analyse und Bewertung des Planungsraumes, die den Widerstand des Raumes gegenüber einer Straßenplanung aufzeigt. Darauf aufbauend werden Trassenvarianten entwickelt und einer vergleichenden Beurteilung unterzogen.

Das Untersuchungsgebiet liegt im Übergangsbereich der Ballungsrandzone des Ruhrgebietes zum agrarisch geprägten Münsterland.

Die Böden im Süden und in der Mitte des Gebietes sind durch Grund- und Stauwassereinfluß gekennzeichnet, im Norden dominieren Auenböden.

Wichtigstes Fließgewässer ist die Lippe im Norden. Die Bachläufe im Gebiet sind teilweise naturfern ausgebaut und vorbelastet, nur vereinzelt finden sich noch naturnahe Gewässerabschnitte. Den überwiegend hoch anstehenden Grundwasserleitern kommt eine mäßige Bedeutung zu, Wasserschutzgebiete sind nicht ausgewiesen.

Aufgrund der Lage im Ballungsrandgebiet kommt einem Großteil der Wälder im Untersuchungsgebiet eine sehr hohe Bedeutung für die lufthygienische Ausgleichsfunktion zu.  Klimatisch belastet  sind die Stadtkerne von Datteln und Waltrop.

Besonders naturnahe und bedeutsame Vegetationsstrukturen stellen der Wald an der Deipe, das Deinebachtal und der Waldkomplex westlich Uhlenbrock sowie die naturnahen Gewässerabschnitte der Lippe und der Bäche des Untersuchungsgebietes dar. Das Gebiet weist trotz der bestehenden Vorbelastungen eine reichhaltige Tierwelt mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Arten auf. Eine herausragende Bedeutung kommt dem nördlichen Teil mit der Lippeaue (NSG), der Alten Fahrt und den ehemaligen Dortmunder Rieselfeldern sowie dem Waldgebiet an der Deipe zu.

Das Landschaftsbild weist außerhalb der anthropogen überformten Bereiche großflächig noch den reich strukturierten Charakter der Münsterländer Parklandschaft auf. Besonders hohe Qualitäten kommt den unzerschnittenen Waldbereichen an der Deipe und dem Lippeauenbereich zu, da sie eine im Raum nur noch selten anzutreffende, hohe Natürlichkeit aufweisen.

Die Siedlungsstruktur im Gebiet ist durch randlich gelegene Ortsteile der Ortschaften Datteln, Waltrop und Castrop-Rauxel mit einer sehr hohen Bedeutung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktionen sowie durch zahlreiche über das Gebiet verteilte Streu- und Splittersiedlungen und Einzelhoflagen gekennzeichnet.

Großen Teilen des Gebietes kommt eine sehr hohe Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung zu. Besonders bedeutsam sind die Lippeaue, einige Bereiche an den Kanälen und dem im Süden durch das Gebiet verlaufenden regionalen Grünzug F zu.

Die Ermittlung des  Raumwiderstandes  weist dem Untersuchungsgebiet einen überwiegend hohen bis sehr hohen Raumwiderstand gegenüber einer Trassenführung auf. Konfliktfreie oder konfliktarme Trassenkorridore konnten nicht ausgewiesen werden. Unter möglichst weitgehender Vermeidung der Eingriffe in Bereiche mit sehr hohem Raumwiderstand und unter Nutzung der Bündelungseffekte mit vorhandenen Infrastruktureinrichtungen wurden vier Trassenkorridore ausgewiesen. In allen Trassenkorridoren lassen sich Konfliktschwerpunkte nicht vollständig vermeiden. Betroffen sind neben der Tier- und Pflanzenwelt insbesondere das Landschaftsbild und die Funktion des Raumes für die Erholung.

Unter möglichst weitgehender Nutzung der ausgewiesenen Trassenkorridore wurden sechs  Trassenvarianten (Varianten 1-6)  entwickelt, die im Teil 2 der UVS einer Auswirkungsprognose und einem Variantenvergleich unterzogen wurden. Zusätzlich einbezogen wurde die ehemalige Planfeststellungslinie (Variante 0).

Die Variante 1 stellt eine relativ ortsnahe Umgehung von Datteln dar und beginnt an der Anschlußstelle Castrop-Rauxel Henrichenburg. Die Varianten 2, 3, 5, 6 sowie die ehemalige Planfestellungstrasse (Variante 0) beginnen in nördlicher Fortführung der BAB A 45 und durchfahren den Raum, z. T. unter Nutzung vorhandener Straßenzüge oder anderer linienförmiger Vorbelastungselemente, überwiegend in mittiger Führung zwischen Dattteln und Waltrop. Die Variante 4 stellt schließlich eine relativ ortsnahe Umfahrung der Ortslage Waltrop dar. Alle Varianten schließen nördlich Datteln an die B 235 an.

Alle untersuchten Trassenvarianten lassen erhebliche Konflikte mit Natur und Landschaft bzw. mit den betrachteten Schutzgütern erwarten.

Besonders betroffen sind die Tier- und Pflanzenwelt, das Landschaftsbild und die Erholung in diesem wichtigen Freiraumbereich im Ballungsrandgebiet.

Alle Varianten führen zu Beeinträchtigungen und Verlusten von Biotopen und Tierlebensräumen mit sehr hoher Bedeutung. Die sehr hohe Bedeutung des Südens und der Bereiche um die Lippe für die Erholungsnutzung wird erheblich beeinträchtigt, die Landschaftsbildqualität dieser empfindlichen Landschaftsräume überformt und gemindert.

Besonders negativ sind zudem die Trenn- und Zerschneidungswirkungen im Freiraum anzusehen, die insbesondere durch die Varianten 5, 6 und 0 im Süden des Gebietes verursacht werden.

Diesen Varianten kommt auch in der Gesamtbetrachtung eine besonders negative Beurteilung zu, sie weisen bezüglich aller Schutzgüter ein besonders gravierendes Konfliktpotential auf. Die im Vergleich geringsten Konflikte mit Natur und Landschaft lassen die ortsnahen Irassenführungen der Varianten 1 und 4 erwarten, wobei sich die Variante 1 als konfliktärmste Lösung darstellt. Dabei muß darauf hingewiesen werden, daß auch diese Varianten noch ein erhebliches Konfliktpotential für Natur und Landschaft erwarten lassen. Die Variante 4 verursacht zudem Konflikte für die Wohn- und Wohnumfeldfunktionen am westlichen Ortsrand von Waltrop.

Die dargestellte Bewertung resultiert aus der umweltfachlichen Betrachtung des Untersuchungsraumes zwischen BAB A 2 und der Lippeaue (Anschluß an die B 235). Außerhalb des Untersuchungsraumes ruft die Variante 1 mit der Verknüpfung zur BAB A 2 an der Anschlußstelle Castrop-Rauxel Henrichenburg Belastungen der Anlieger an der B 235 in Henrichenburg durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen (vgl. Verkehrsgutachten IVV Aachen 1997) hervor.

Wird diese Mehrbelastung in der Abwägung höher eingeschätzt als die Neubelastung des westlichen Ortsrandes von Waltrop (geringster Abstand ca. 200 m) durch die Variante 4, so wäre dann die Variante 4 zu bevorzugen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß hier durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen eine Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte erreicht werden kann.

Wird der Aspekt der Entlastung der Ortsdurchfahrten Datteln und Waltrop im untersuchten Abschnitt in den Vordergrund gestellt, so wird Datteln durch die Variante 1 zwischen der A 2 und der Lippe um durchschnittlich ca. 30% entlastet (bei zunehmenden Verkehrsaufkommen auf der B 235 in Henrichenburg), in Waltrop wird demgegenüber durch die Variante 4 eine durchschnittliche Entlastung von 41% erreicht. Zur Erzielung eines größtmöglichen Entlastungseffekts in Datteln und Waltrop ist eine Verknüpfung der Variante 4 im Südabschnitt über die Variante 2 im Mittelabschnitt zur Variante 1 im Nordabschnitt zu empfehlen (IVV Aachen).

Die Varianten 1, 4 und die vorgenannte Variantenkombination erfüllen jedoch nicht die Anforderungen an eine überregionale verkehrliche Verbindung. Wird diesem Aspekt in der Abwägung der Vorrang vor der Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft eingeräumt, ist dann die Variante 2 zu bevorzugen.

Die Entlastungseffekte betragen dabei in durchschnittlich Datteln 28% und in Waltrop 30%. Hinsichtlich der Schutzgüter des UVPG sind bei einer derartigen Lösung jedoch erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten, die für den Bereich Natur und Landschaft im Sinne der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 8) und des Landschaftsgesetzes NW (§§ und 5) in die Abwägung eingestellt werden müssen (Prüfung der vorrangigen Belange) und gegenüber den Varianten 1 und 4 einen deutlich erhöhten Kompensationsumfang erfordern.