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Ermittlung der umwelterheblichen Wirkungen des Vorhabens
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1998
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Bau- und anlagebedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkungen lassen sich im Rahmen einer UVS nur schwer abschätzen, da die
Lokalisation von Lager- und Bauplätzen, etwaigen Baustraßen und Arbeitsstreifen in dieser
Planungsphase noch weitgehend unbekannt ist. In jedem Fall ist jedoch durch die notwendigen
Erdarbeiten und den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit temporären sowie
mit andauernden Beeinträchtigungen des Landschaftshaushaltes und aller betrachteten
Schutzgüter zu rechnen, die über die anlagebedingten Auswirkungen hinausreichen. Zur
überschlägigen Ermittlung der baubedingten Auswirkungen wird von einem 5m breiten
Arbeitsstreifen beidseitig des Böschungsrandes ausgegangen, in dem ein Funktionsverlust
der am stärksten betroffenen Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Boden (Strukturverlust,
Folgen der Auswirkungen auf den Boden, vgl. ELLENBERG et. al. 1981) zu erwarten ist.
Die bedeutsamsten und nachhaltigsten anlagebedingten Wirkungen werden durch die
dauerhafte Flächeninanspruchnahme, die Versiegelung und die Flächenzerschneidung
hervorgerufen.
- anlagebedingte Wirkungen auf den Boden:
Ein völliger Verlust der Ertrags-, Lebensraum- und Filterfunktion des Bodens tritt
im Bereich der versiegelten Flächen auf. Langfristig nicht reversibel sind jedoch auch
die Eingriffe in die Bodenfunktionen im Bereich der Seitenstreifen und Böschungen,
durch Zerstörung des natürlichen Bodengefüges, so daß hier von einem Funktionsverlust
ausgegangen werden muß.
- anlagebedingte Wirkungen auf das Grund- und Oberflächenwasser:
Im Bereich der versiegelten Flächen findet eine Erhöhung des Oberflächenabflusses und der
Verdunstung des Niederschlagswassers und somit eine Verringerung der potentiellen
Grundwasserneubildung statt.
Bei Hanganschnitten und in Einschnittslagen besteht die Gefahr des Anschnittes
oberflächennaher Grundwasserleiter. Mit einem Trassenverlauf in Einschnittslage geht zudem eine
Verringerung der wirksamen Filterstrecke gegenüber eindringenden Schadstoffen einher. Die
Auflast von größeren Dammbauwerken kann zu einer Beeinträchtigung bzw. Störung von
Grundwasserströmen führen.
Oberflächengewässer verlieren im Querungsbereich der Trasse durch den technischen
Verbau ihre natürliche Gewässerdynamik und -charakteristik.
- anlagebedingte Wirkungen auf Klima/Luft:
Im Trassenbereich ist, insbesondere im Bereich der versiegelten Flächen, eine erhebliche
Änderung des Mikroklimas zu erwarten. Durch den Anschnitt von Waldflächen entstehen
zudem Änderungen des Bestandsklimas, die bis zu 100m in den Bestand hinein wirken.
Durch Dammbauwerke können Kalt- und Frischluifbahnen abgeriegelt werden.
Auswirkungen auf die lufthygienische Ausgleichsfunktion treten durch den Verlust von
Vegetationselementen mit Luftfilter- und -regenerationsfunktion auf.
- anlagebedingte Wirkungen auf Tiere und Pflanzen:
Im Bereich der Trasse kann es zum Verlust von bedeutsamen Lebensräumen für die Tier- und
Pflanzenwelt kommen. Bei der Unterschreitung der Minimalgröße für den verbleibenden
Rest eines betroffenen Biotops ist dabei ein Funktionsverlust über den eigentlichen
Trassenkörper hinaus zu erwarten.
Erhebliche Auswirkungen entstehen weiterhin durch die Trenn- und Verinselungseffekte
eines Straßenbauwerkes (sowohl anlage- als auch betriebsbedingt).
Lebensräume von Tieren werden zerschnitten und in kleine Flächen zerteilt, die häufig die
Mindestansprüche (Nahrungsangebot, Rast-, Vermehrungs-, Schlafstätten) der betroffenen
Tierart nicht mehr erfüllen können. Die Trennwirkungen von Straßen rufen sowohl die Gefahr
der Isolation flugunfähiger Kleintierarten (Unterbindung des genetischen Austausches)
als auch Verdrängungseffekte, Individuenreduzierung durch Unfall, Abtrennung wichtiger
Teile des Lebensraumes bzw. Zerschneidung festgelegter Wanderstrecken zwischen
Teillebensräumen (vgl. MADER, 1978 und 1980) hervor.
Insgesamt kann festgestellt werden, daß die Isolationswirkung von Straßen die Bedrohung
von empfindlichen, relativ seltenen "Spezialisten" (stenöken Arten) verstärkt und zur
Verbreitung von unempfindlichen "Generalisten" (euryöken Arten) beiträgt
(vgl. SCHEMEL, 1985).
- anlagebedingte Wirkungen auf das Landschaftsbild:
Eine Straße und zugehörige technische Bauwerke beeinträchtigen, insbesondere in
Bereichen mit natürlichem oder naturnahem Charakter, das Landschaftsbild. Ursache ist die
Überformung durch ein linienförmiges, landschaffsfremdes Element, die häufig mit dem Verlust
von prägenden und belebenden Landschaftselementen einhergeht. Zusätzlich kann es zur
Störung von Sichtbeziehungen kommen.
- anlagebedingte Wirkungen auf den Menschen:
Hier sind als direkte relevante Wirkungen hauptsächlich die Trenn- und
Zerschneidungswirkungen zu nennen. Sie können die Wohnfunktion durch die Zerschneidung
von Wohngebieten oder die Abtrennung von Siedlungsteilen beeinträchtigen; die
Wohnumfeldfunktion wird durch die Zerschneidung siedlungsnaher Freiräume beeinträchtigt.
Negative Wirkungen auf die Erholungsnutzung entstehen durch die Unterbrechung
erholungsrelevanter Wegebeziehungen und durch die Durchschneidung von Erholungsräumen.
- anlagebedingte Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter:
Anlagebedingte Auswirkungen sind i.d.R. der direkte Verlust durch das Bauwerk.
Bodenschätze können darüber hinaus durch ein Abbauverbot beidseitig der Trasse betroffen
werden.
Die Flächeninanspruchnahme einer Neubautrasse ist abhängig von der Länge der
Trassenvarianten, den Querschnittselementen und den von der Gradiente abhängigen
Böschungsbreiten. Für durchgehende Strecken ist für alle Varianten der Regelquerschnitt
RQ 10,5 mit einer Versiegelungsbreite von 7,5 m vorgesehen.

Tab. 1: Flächenbeanspruchung und Neuversiegelung
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Die nachhaltigen betriebsbedingten Wirkungen des Straßenverkehrs und der
Straßenunterhaltung entstehen im wesentlichen durch Schadstoffe, Lärm sowie durch die
visuelle Störwirkung und Individuendezimierung für die Fauna.
Verkehrsbedingte Abgas- und Staubemissionen entstehen durch die Verbrennung der
Antriebsstoffe, durch den Abrieb von Straßenbelägen, Reifen, Bremsen und Kupplungen sowie durch
Tropfverluste (Öl) und Rost. Von den nicht durch Verbrennungsprozesse verursachten
Emissionen haben Tausalze die auffälligsten Wirkungen. Durch Verbrennungsprozesse werden u.a.
Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (S02), Kohlenmonoxid (CO2),
Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle wie z.B. Blei freigesetzt.
Verkehrsbedingte stoffliche Immissionen wirken direkt oder indirekt auf die Akzeptorengruppen
Pflanzen, Tiere, Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie den Menschen ein. Über
diese Akzeptoren können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Die Abbildung 3 gibt die Verbreitung und Verteilung von stofflichen Emissionen des Straßen-
verkehrs und die durch die Immissionen betroffenen Akzeptoren wieder.

Abb. 3: Funktionsschema zur Ausbreitung verkehrsbedingter stofflicher Emmissionen
(verändert nach STILLGER, 1980)
Die Schadstoffkonzentrationen verringern sich mit zunehmendem Abstand vom Fahrbahnrand,
wie die Abbildung 4 darstellt.

Abb. 4: Relative Schadstoffabnahme als Funktion des Abstandes (PLANUNGSGRUPPE
ÖKOLOGIE UND UMWELT, 1985)
Das Diagramm zeigt, daß die relative Schadstoffkonzentration nach 20m auf ca. 50% der
Ausgangskonzentration abfällt, nach 50m auf ca. 33% und nach 100 m auf ca. 25%.
In der nachfolgenden Tabelle sind die überschlägig ermittelten Abgasmengen (Emissionen)
relevanter Schadstoffe dargestellt. Die Berechnungen basieren auf den Daten und der
Methodik der MLuS-92, Bezugsjahr ist das Jahr 2010 [IVV, Aachen], zugrunde liegen die
modifizierten Planfälle 1, 2 und 3.

Tab. 2: Schadstoffemissionen der Trassenvarianten (IVV Aachen)
- betriebsbedingte Wirkungen auf den Boden:
Die in den Boden eingebrachten Schadstoffe können die Bodenstruktur und den Säure- und
Basenhaushalt des Bodenwassers verändern, so daß die natürlichen Bodenfunktionen
beeinträchtigt werden.
Von den durch den Straßenbetrieb anfallenden Schadstoffen müssen besonders die
gefährdenden Stoffe mit Langzeitwirkung genannt werden:
- Schwermetalle (Blei, Cadmium etc.)
- polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Dioxine (PCCD/F)
- Salze
Schwermetalle lagern sich wie PAK an Ruß- und Staubpartikeln von Abgasen und
Abriebstäuben an und werden über den Luft- und Wasserpfad in die obersten Bodenschichten
eingetragen. Dort reichem sie sich an, sind biologisch nicht abbaubar und auch nur schwer
wasserlöslich. Steigende Schwermetall- und PAK-Gehalte im Boden beeinträchtigen das
Bodenleben und die Vegetation. Beide Stoffe sind in bestimmten Konzentrationen eindeutig
krebserregend einzustufen (vgl. KÜHLING, 1986).
Ein weiteres Problem stellen Salzeinträge durch Streusalz dar, welches sehr gut wasserlöslich
ist und über Spritz- und Regen- bzw. Schmelzwasserabfluß in den angrenzenden Boden
eingeschwemmt wird. Entscheidend ist, daß Rückstände im Boden verbleiben und dort
akkumulieren.
Durch das Natriumion im Boden wird die Krümelstruktur des Bodens zerstört, das
Porenvolumen reduziert und die kapillare Leitfähigkeit für Bodenwasser nimmt stark ab.
Die Folgen sind Bodenverdichtung und -verschlämmungen, die den Bodenluft- und -wasserhaushalt
stark beeinträchtigen.
Untersuchungen über die straßenbedingten Auswirkungen auf den Boden haben folgende
Ergebnisse gebracht:
- 0 - 10 m -> Dioxinbelastungen über den Richtwerten (UNGER und PRINZ 1991)
- 0 - 25 m -> erhöhte Bleigehalte im Boden (HOFFMANN et. al., 1989)
- 0 - 50 m -> Nachweis von Cadmium und PAK (LICHTENTHÄLER und REUTTER, 1987)
- 0 - 50 m -> Belastungsband für Böden an Straßen mit 2-15000 Kfz/DTV (GOLWER, 1991)
- 0 - 75 m -> Schadwirkung von Salzstäuben auf den Boden (WENTZEI, 1974)
- 0 - 100 m -> deutlich erhöhte Bleigehalte gegenüber den mittleren Gehalten der
Vergleichsböden (UVF 1991).
- betriebsbedingte Wirkungen auf das Wasser:
Das Grund- und Oberflächenwasser ist in ähnlicher Weise durch die betriebsbedingten
Auswirkungen betroffen. Neben dem Salz gelangen von den Kraftfahrzeugen erzeugte
Schmutzstoffe in das Straßenabwasser und damit in Grund- und Oberflächenwasser. Die
Hauptgefährdung für das Grundwasser stellen neben Ölrückständen die anorganischen
Spurenstoffe Arsen, Blei, Bor, Cadmium, Kupfer, Nickel, Zinn und Titan dar. Sie treten
im Fahrbahnabfluß in erhöhter Konzentration auf. Das kontaminierte Niederschlagswasser
wird oftmals dem nächstgelegenen Vorfluter zugeführt. Gelangen die Straßenabwässer ohne
Zwischenschaltung eines Leichtstoff-Abscheiders in den Vorfluter, so bewirken sie je nach
Gewässertyp und -zustand unterschiedliche Beeinträchtigungen, die bei bisher wenig
verschmutzten und empfindlichen Fließgewässern besonders gravierend sind (KRAUTH, 1979)
und die Gewässerfauna nachhaltig beeinträchtigen können.
Beim Grundwasser läßt sich ein erhöhter Chloridgehalt stellenweise bis 450 m in
Fließrichtung nachweisen (GOLWER, 1991), entgegen der Fließrichtung sind die
Wirkungsbänder wie beim Boden anzulegen.
- betriebsbedingte Wirkungen auf Klima/Luft:
Sie entstehen durch die bei den Verbrennungsprozessen freigesetzten Schadgase und
Schadstoffe und wirken über eine Verschlechterung der klimatischen/lufthygienischen Situation
auf den Menschen und die Tier- und Pflanzenwelt. Nachfolgend seien wichtige Schadgase
und Schadstoffe und ihre Wirkungen kurz vorgestellt:
- Kohlenmonoxid (CO) führt zur Bildung von Carboxyhämoglobin (COHb), welches damit
im Blutkreislauf für den Sauerstofftransport ausscheidet. Kontinuierliche Belastungen unter
11,5 mg/m3 (=10 ppm) verursachen keine erkennbaren nachteiligen gesundheitlichen
Wirkungen.
- Stickstoffdioxid (N02) ist ein Reizgas, das insbesondere im Atemtrakt
schädigend wirkt. Um Schädigungen auch bei Risikogruppen zu vermeiden, sollte der
Mittelwert über 24 h unter 0,1 mg/m3 liegen.
- Schwefeldioxid (SO2) verursacht erhebliche Gesundheits- und
Umweltschäden. An diesen negativen Umweltauswirkungen ist der Kfz-Verkehr jedoch nur
unwesentlich beteiligt.
- Blei (Pb) ist ein toxisches Schwermetall, das seine Wirkung über den Enzymstoffwechsel
entfaltet. Als Leitwert wurden 0,0005-0,002 mg/m3 vorgeschlagen. Bleiemissionen
aus dem Kfz-Verkehr haben mit Verwendung bleifreien Kraftstoffes ihre Bedeutung verloren,
so daß auf eine Ermittlung der Bleiemissionen verzichtet werden kann.
- Für Benzol (C6H6) existieren keine Grenz- und Leitwerte. Benzol
wirkt als hochtoxischer Metabolit kanzerogen. Als Vorsorgewert werden 10 ug/m3
im Jahresmittel diskutiert.
- Rußpartikel (PM) werden insbesondere von Dieselmotorfahrzeugen emittiert und wirken
mutagen. Grenz- und Richtwerte existieren nicht. Als Leitwert werden maximale
Belastungen von 1,5 ug/m3 diskutiert.
Während Auswirkungen auf die lufthygienische Situation überwiegend im Trassennahbereich
zu erwarten sind, stellen sich die großräumigen Auswirkungen auf das Klima als
großräumiges Problem dar, welches den Rahmen dieser Studie bei weitem überschreitet.
Als Beispiel sei hier auf das bei den Verbrennungsprozessen entstehende CO2
hingewiesen, welches für den prognostizierten Treibhauseffekt und damit für eine
weltweite Erwärmung verantwortlich gemacht wird.
- betriebsbedingte Wirkungen auf Tiere und Pflanzen:
Pflanzen werden durch Immissionen entweder direkt über die Luft oder durch
schadstoffhaltigen Regen und Spritzwasser geschädigt. Ob Schäden an Nutzpflanzen
über den Bodenpfad auftreten können, ist bislang nicht eindeutig bewiesen worden.
Pflanzen sind aber auf jeden Fall in der Lage, Schadstoffe lange zu speichern, ohne
daß äußerlich sichtbare Schadsymptome auftreten (vgl. RÜMLER, 1982).
Grundsätzliche Aussagen über Menge und Verteilung der Schadstoffe können zwar gemacht
werden, aber es liegen nur unzureichende Kenntnisse für die Schwellenwerte für tatsächliche
Schadwirkungen z.B. bei bestimmten Pflanzen bzw. Pflanzengesellschaften vor.
So reagieren die aus den Fahrzeugauspuffen emittierten Schadstoffe und die in der
Umgebungsluft vorhandenen Substanzen miteinander, so daß sich z.T. reaktive bzw. toxische
Sekundärstoffe bilden.
Neben der Bildung von Salpetersäure und Schwefelsäure, welche vornehmlich als nasse
(saure) Deposition in den Boden gelangen, entstehen bei photochemischen Reaktionen
großflächig und in großem Umfang Photooxidantien. Diese führen bei allmählicher Anreicherung
in der Atmosphäre zu einer troposphärischen Ozonkonzentration, wie in Messungen des
Instituts für Physik der Atmosphäre der DLR (1990) nachgewiesen werden konnte. Gerade das
Ozon (O3) ist Untersuchungen der Landesanstalt für Immissionsschutz NRW (1989)
zufolge Hauptverursacher für Vegetationsschäden und damit maßgeblich Ursache von Waldschäden.
Blei lagert sich an Schwebstaub an und wird dadurch zu etwa 80 0/0 weiträumig verteilt (vgl.
RÜMLER, 1982) bei allerdings rückläufiger Tendenz; S02, N02 und Schwebstaub wirken
gegenseitig wirkungsverstärkend; die Auswaschung aus Böden und die Pflanzenverfügbarkeit
von Schwermetallen sind bei niedrigen Boden-pH-Werten (z.B. durch hohe
SO2-Immissionen) höher als bei geringer SO2-Belastung.
Nachfolgend werden die wesentlichen Belastungen der Vegetation durch Luftschadstoffe an
Straßen dargestellt:
- Pflanzenschäden bei 0,04 mg/m3 NO2 bei Anwesenheit von Ozon
(VAN HAUT 1975)
- Empfohlener Grenzwert für Schwermetalle in Futtermitteln wird stellenweise bis 100m
Entfernung von der Trasse überschritten (UBA 1976)
- Pflanzenschäden bei 0,09 mg NO2 und 0,13 mg SO2 per m3
Luft (UMWELTGUTACHTEN 1987)
- Sichtbare Pflanzenschäden bei langfristiger Einwirkung von O3 bei
Konzentrationen von 150 - 250 ug/m3 (LIS 1989)
Von den nicht durch Verbrennungsprozesse verursachten Emissionen, die von Straßen
ausgehen, haben die Tausalze die auffälligsten Wirkungen, weil sie die Vegetation sichtbar
schädigen. Tausalze führen bei Straßenbäumen zur sog. "Wipfeldürre', die aus Wassermangel
in der Baumkrone resultiert. Nadelbäume reagieren auf eine Salzbelastung durch
Nadelverfärbung und Entnadelung von den Zweigspitzen aus. Bei Gräsern und Kräutern äußert
sich die Belastung durch lausalze weniger durch physiologische Schäden, sondern in einer
Anhäufung salztoleranter Arten im Trassenbereich, wo die Belastung am höchsten ist. So ist
im Bereich bis zu 10 m eine 7-12-fach überhöhte Natrumanreicherung im Boden festzustellen
(ELLENBERG, 1981). Bis 50m ist eine Sprühsalzwirkung auf Vegetation und Vegetationsgefüge
nachzuweisen (a.a.0.), die in Hauptwindrichtung auch bis 100m reichen kann.
Auch durch Lärm und visuelle Störungen (Bewegungen der Kraftfahrzeuge) werden die
Lebensraumqualitäten eines Biotops für die Fauna gestört bzw. herabgesetzt. Insbesondere bei
empfindlichen Tierarten führen Störungen zu Streßsituationen. Vor allem Vögel und
Säugetiere weisen große Fluchtdistanzen auf und entfernen sich frühzeitig, um übermäßigem Streß
zu entgehen. Da die verschiedenen Arten aber unterschiedliche Anpassungsfähigkeiten zeigen,
bestehen große Unterschiede in Art und Ausmaß der Reaktion auf eine Störung.
Einen unmittelbaren Konflikt stellen die Zusammenstöße zwischen Kraftfahrzeugen und
Tieren dar. Der Verkehrstod trifft vor allem Tiere hoher Mobilität (Vögel), mit
großen Territorien (Reh, Amphibien), geringer physisch-psychologischer Leistungsfähigkeit
(langsamer Fortbewegung, Schwerfälligkeit, schlechtes Hör- und Sehvermögen), geringen
Adaptionsvermögens und mit nachteiligen Verhaltenseigenarten (Nachtaktivität,
Verharrung bei Blendung, Abwehrhaltung bei Gefahr, Nahrungssuche oder Flucht am Boden).
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die durch Straßenbaumaßnahmen
verursachten Auswirkungen auf die Lebensräume von Tieren und Pflanzen.

Abb. 5: Reichweite straßenbedingter Wirkungen auf die Lebensräume von Pflanzen
und Tieren (Auswahl), nach RECKE & KAULE 1992
- betriebsbedingte Wirkungen auf das Landschaftsbild:
Das Landschaftsbild wird nur von den anlagebedingten Wirkungen einer Trasse betroffen.
Der Lärm und die Schadstoffemissionen als betriebsbedingte Auswirkungen beeinträchtigen
jedoch erheblich die Nutzbarkeit der Landschaft für die stille, landschaftsgebundene
Erholung.
- betriebsbedingte Wirkungen auf den Menschen:
Für die landschaftsgebundene, stille Erholung und die Wohn- und Wohnumfeldfunktion
stellen die Lärmemissionen einer Straße die maßgebliche Belastungskomponente dar.
Schadwirkungen durch Abgasausbreitung haben eine deutlich geringere Auswirkungsbreite, sie sind
hauptsächlich im trassennahen Bereich maßgeblich. Die nachfolgende Tabelle stellt die
Lärmemissionswerte der Varianten basierend auf der Prognose 2010 dar [IVV, Aachen].

Tab. 3: Lärmemissionen der Trassen varianten nach RLS 9O [IVV Aachen]
Aus medizinischer Sicht werden zumindest für die Nachtruhe Lärmimmissionswerte von
höchstens 35 dB(A) (LANGDON, F.J. et al. 1977 in Umwetgutachten 1978, S.23) bis 45 dB(A)
gefordert (KLOSTERKÖTTER, 1974). Weiterhin kann angenommen werden, daß sich bei 55 dB(A) am
Tag ca. 1 5 0/0, bei 65 dB(A) ca. 45 0/0 und bei 75 dB(A) ca. 75 0/0 der Betroffenen wesentlich
gestört fühlen (vgl. GOTTLOB und MEURES 1984).
Die für den Lärmschutz relevanten Richtlinien und Normen weisen für die Erholungsnutzung
keine ausdrücklichen Grenzwerte aus, jedoch zeigt die Auswertung entsprechender Literatur,
daß die Erholungsnutzung überwiegend mit der Wohnnutzung tagsüber gleichzusetzen ist.
Eine stärkere bzw. schwächere Lärmschutzbedürftigkeit der einen gegenüber der anderen
Funktion zu definieren, läßt sich auch kaum konkret begründen. Besonders die
Erholungsnutzung stellt sich differenziert dar, da die Lärmschutzbedürftigkeit stark
von den Bedürfnissen und Schwellenwerten der Erholungssuchenden abhängt.
Die Richtwertempfehlungen für eine Nutzung der Landschaft für die ruhige,
landschaftsgebundene Erholung schwanken zwischen 40 dB(A) (KIEMSTEDT u.a. 1982) und 55 dB(A)
(PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT 1980).
- betriebsbedingte Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter:
Sie entstehen i. d. R. durch Erschütterungen sowie die Salz- und Schadstoffemissionen.