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Methodisches Vorgehen 1998


Eine Umweltverträglichkeitsstudie gliedert sich, wie im Teil 1 beschrieben, in zwei Hauptarbeitsschritte:

Der hier vollzogene zweite Arbeitsschritt umfaßt die Auswirkungsprognose und den Variantenvergleich. Hier werden die Auswirkungen einzelner Varianten auf die Schutzgüter prognostiziert und beurteilt. Dazu wird basierend auf der in der Raumanalyse bereits durchgeführten Zustandsanalyse und Entwicklungsprognose der Umwelt ohne Projekt die Zustandsprognose mit Straßenbauvorhaben erarbeitet. Es werden folgende Arbeitsschritte durchgeführt:

Bei der Erfassung der umweltrelevanten Wirkungen des Projektes wird zwischen bau- und anlagebedingten Wirkungen und betriebsbedingten Wirkungen unterschieden.

Baubedingte Wirkungen lassen sich im Rahmen einer UVS nur schwer abschätzen, da die Lokalisation von Lager- und Bauplätzen, Baustraßen und Arbeitsstreifen in dieser Planungsphase noch weitgehend unbekannt ist. In der Regel wird jedoch zumindest ein 5m breiter Arbeitsstreifen beidseitig der Trasse in der Auswirkungsprognose berücksichtigt.

Die bedeutsamsten und nachhaltigsten anlagebedingten Auswirkungen werden durch die dauerhaffe Flächeninanspruchnahme, die Versiegelung und die Flächenzerschneidung (Trennwirkungen) hervorgerufen.

Die nachhaltigsten betriebsbedingten Wirkungen entstehen im wesentlichen durch die Lärm- und Schadstoffemissionen (einschließlich des Abriebs und der Tausalze). Verkehrsbedingte stoffliche Emissionen wirken direkt oder indirekt auf die Akzeptorengruppen Pflanzen, Tiere, Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie den Menschen ein. Durch die Lärmemissionen sind der Mensch sowie die Tierwelt betroffen. Auf der Basis der betriebsbedingten Wirkungen werden projektspezifische Wirkzonen abgeleitet, in denen eine Beeinträchtigung bzw. ein betriebsbedingtes Risiko für die Schutzgüter zu erwarten ist. So werden z.B. zur Ermittlung der betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen die Isophonen auf der Basis der Grenzwerte der 16. BImSchV und der Richtwertempfehlungen für die Erholungsnutzung herangezogen. Dabei wird dem Vorsorgeprinzip gemäß § 2 UVPG Rechnung getragen.

Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen wird eine modifizierte ökologische Risikoanalyse angewendet, die es erlaubt, durch Verfolgung der Beziehungen Verursacher -> Auswirkung -> Betroffene die relevanten Wirkungszusammenhänge darzustellen. Die Auswirkungen durch die einzelnen Varianten auf die Schutzgüter gemäß UVPG lassen sich zum einen durch quantitative Meßgrößen (dB(A), mg/m3  ha) belegen, zum anderen müssen neben den quantifizierbaren Größen auch qualitative Werturteile unter Verwendung ordinaler Skalen eingehen.

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Verknüpfungsmatrix für die Ermittlung des ökologischen Risikos.


Abb. 2: Ermittlung des ökologischen Risikos

Erfaßt und beurteilt werden zur Ermittlung der projektbedingten Auswirkungen:

Insgesamt handelt es sich bei der Ermittlung der straßenbedingten Auswirkungen nicht um die Einschätzung tatsächlich eintretender Veränderungen, sondern um den Versuch, Auswirkungen zu antizipieren und zu prognostizieren, d.h. die Wahrscheinlichkeit spielt bei der Einschätzung eine wesentliche Rolle, wobei zur Bemessung der wahrscheinlichen Erfüllung Kriterien, Indikatoren und Algorithmen gewählt werden, die auf allgemein fachspezifischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen beruhen und speziell auf die Situation des konkreten Planungsfalles abgestellt werden.

Bei der abschließenden vergleichenden Gesamtbeurteilung der Varianten wird auf eine übermäßige Aggregation und Abstraktion verzichtet und einer qualitativ-argumentativen Begründung der Vorzug gegeben, damit für den interessierten Bürger und den Entscheidungsträger die Ergebnisse transparent und nachvollziehbar bleiben.

Der Bearbeitungsmaßstab des Variantenvergleichs beträgt 1:5.000, als Darstellungsmaßstab wurde in der hier vorliegenden Studie aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit und Übersichtlichkeit der Maßstab 1:10.000 gewählt.