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Be- und Entlastungswirkungen der Neubauvarianten 1998


Die Verkehrsuntersuchung (IVV 1997) unterscheidet drei Planfälle. Alle untersuchten Planfälle führen zu Entlastungen im untergeordneten Straßennetz.

Für eine spürbare Lärm- und Schadstoffentlastung sind durchschnittliche Entlastungseffekte von mehr als 40% erforderlich, eine spürbare Verbesserung der Verkehrsabläufe läßt sich schon bei Entlastungseffekten von mehr als 20% nachweisen.

Der  Planfall 1 (Varianten 2, 3, 5, 6, 0)  schließt an die BAB A 45 an und quert das Plangebiet etwa mittig zwischen den Ortslagen Datteln und Waltrop.

Die durchschnittliche Entlastung der B 235 in Datteln liegt hier bei 28% (IVV Aachen). Auf der B 235 verbleiben immer noch erhebliche Verkehrsmengen, die Entlastungen sind jedoch im Verkehrsablauf spürbar. Anzumerken ist, daß die B 235 in Datteln auf großen Streckenabschnitten von Gewerbe- und Mischbebauung begleitet wird, so daß die Empfindlichkeit des Abschnittes aus städtebaulicher Sicht eingeschränkt ist.

Die L 609 in Waltrop erfährt durch den Planfall 1 eine durchschnittliche Entlastung von ca. 30%, so daß es zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrsabläufe kommt.

Der  Planfall 2 (Variante 1)  umfährt die Ortslage Datteln relativ ortsnah, demnach werden die größten Entlastungswirkungen auf der B 235 in Datteln erreicht.

Hier erfährt insbesondere der Streckenabschnitt Castroper Straße in Datteln eine Entlastung. Die Entlastungen auf der B 235 liegen bei durchschnittlich 30%, sind also trotz der ortsnahen Führung nur geringfügig größer als bei Planfall 1.

Relativ geringe Entlastungen ergeben sich auch für die L 609 in Waltrop, die durchschnittliche Entlastung liegt bei ca. 20%.

Der  Planfall 3 (Variante 4)  stellt eine relativ ortsnahe Umgehung der Ortslage Waltrop dar.

Hier treten somit die größten zu erzielenden Entlastungswirkungen in der Ortslage Waltrop auf, die L 609 wird insbesondere im nördlicher Ortskern, aber auch im südlichen Ortskern entlastet (durchschnittliche Entlastung ca. 41%). Im Süden erfährt auch die K 34 eine Entlastung. Insgesamt läßt die Entlastung eine spürbare Verbesserung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen und der städtebaulichen Funktionszusammenhänge im nördlichen Ortskern erwarten, während die Auswirkungen im südlichen Ortskern eher gering einzuschätzen sind.

Auf der B 235 in Datteln wird eine durchschnittliche Entlastung von ca. 27% erzielt.

Insgesamt liegen die zu erzielenden Entlastungen bei allen Planfällen zwischen 20 und 30% und machen sich somit im Verkehrsablauf, weniger jedoch als Lärm- und Schadstoffentlastungen bemerkbar. Relevante Entlastungen lassen sich allerdings im Planfall 3 insbesondere für den nördlichen Ortskern von Waltrop erreichen, die durchschnittliche Entlastung der L 609 liegt bei über 40%.

Eine gleichmäßige Verteilung der Entlastungswirkungen auf die Ortslagen Datteln und Waltrop von etwa 30% läßt sich nur durch den Planfall 1 erzielen.

Detaillierte Aussagen zu den Verkehrsbelegungen und den Entlastungswirkungen sind dem Verkehrsgutachten (IVV Aachen 1997) zu entnehmen.

Durch die untersuchten Planfälle sind stellenweise auch wesentliche Mehrbelastungen im Netz zu erwarten. So führt der Planfall P 2 (Variante 1) zu einer deutlichen Mehrbelastung der B 235 im Bereich Castrop-Rauxel Henrichenburg. Hier sind erhebliche Konflikte mit der Wohnfunktion des Ortsteiles vorauszusehen. Diese Konflikte stehen in deutlichem Gegensatz zu den Zielvorgaben der geplanten Ortsumgehung, Entlastungen im innerörtlichen Bereich zu schaffen.

Der Planfall 3 bedingt eine deutlich höhere Verkehrsbelegung auf der L 609 in Dortmund. Hier ist das städtebauliche Konfliktpotential aufgrund des Ausbaustandards der L 609 und der begleitenden Bebauung eher gering einzuschätzen.