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Verkehrszählung am 14.4.1994 und 1.9.1994 1994




Vorwort

Das vorliegende Kompendium der Verkehrszählung, die vom BUND Olfen und der Bürgerinitiative gegen den Bau der B 474n am 14. April 1994 durchgeführt worden ist, enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.

Die Vielzahl der Daten sind in der vorliegenden Studie auf die Hauptfragestellungen hin dargestellt. Diese Form der inhaltlichen Aufbereitung wurde gewählt, um dem nicht bis in jede kleine Einzelheit eingearbeiteten Leser dennoch einen fundierten Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung zu ermöglichen.

Die BI und der BUND verfügen über das vorliegende Kompendium hinaus noch über eine Fülle weiterer Daten, wie etwa die anteilmäßige Verteilung von Krädern und LKW an den einzelnen Zählstellen; allerdings wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit hier auf die Darstellung bis in alle Details verzichtet. Doch ist auch dieses Material - wie die im folgenden dargestellten Daten - valide und reliabel und kann bei Interesse und Bedarf erläutert werden.

Wir gehen davon aus, daß Fachleute und politische Entscheidungsträger den sich leicht auf tausend Arbeitsstunden summierenden Aufwand einer Vielzahl von engagierten Bürgerinnen und Bürger Olfens von der Planung der Verkehrszählung bis zum vorliegenden Kompendium ermessen können.

Wir überreichen Ihnen die vorliegende Schrift mit den Ergebnissen der nach standardisierten Verfahren ermittelten Fakten, um Ihnen deutlich zu machen, daß für den Bau einer B 474n im Bereich Olfen kein hinreichender Bedarf besteht.



Olfener Bürgerinitiativen gegen den Bau der B 474n

Die Geschichte der B 474n reicht bis in die 70er Jahre zurück, damals als vierspurige Bundesfernstraße konzipiert.



Gründe für eine Verkehrszählung in Olfen durch die Bürgerinitiative



Organisation der Verkehrszählung vom 14.4.1994

Verantwortlich für die Verkehrszählung ist die Olfener Bürgerinitiative gegen den Bau der B 474n, federführend bei der Organisation war Michael Welkers.

Hilfreich bei der Beschaffung von Sachinformationen waren

  1. die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln,

  2. das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes NRW, Dortmund (Bausteine für die Planungspraxis),

  3. die Bürgerinitiativen in Dülmen, Datteln und Waltrop.

So standen die Richtlinien für standardisierte Verfahren bei Verkehrserhebungen (incl. Datenschutzbestimmungen, Umrechnungsfaktor etc.) zur Verfügung. Aus o.g. Informationsquellen ergaben sich zahlreiche praktische Informationen und Hilfen, zum Beispiel die Position der Zählstellen, der Zähltermin, sowie die Gestaltung eines Zäihlformulars.

Bei der Verkehrszählung wurden die Zählformulare an allen Zählstellen gleichzeitig im 5-Minuten-Takt gewechselt. So konnte mit Hilfe der Teilkennzeichen exakt ermittelt werden, welche Fahrzeuge innerhalb des vorgegebenen 15-Min.-Zeitraumes (eine Ortsdurchfahrt Olfen benötigt zwischen den Zählpunkten maximal 6 Minuten) nur eine Zählstelle passierten (= Quell- und Zielverkehr) oder noch an einer weiteren Zählstelle registriert wurden (= Durchgangsverkehr). Die gesondert eingerichtete Zählstelle Eckernkamp (70/71) erfaßte den Binnenverkehr zusätzlich, also den Verkehr, dessen Quell- und Zielpunkte innerhalb Olfens lagen (Vgl. Anlage 4). Auf jedem Formular bestätigte ein Zähler per Unterschrift die Richtigkeit seiner Eintragungen. Insgesamt wurden 816 Zählbögen verwendet, die im Original archiviert sind und bei Bedarf vorgelegt werden können.

Die Lage der Zählstellen wurde vorab bei Ortsbegehungen sorgfältig unter folgenden Gesichtspunkten festgelegt:

  1. Zuverlässige Zählung mit ungehindertem Einblick in den Verkehrsfluß und Blick gegen die Fahrtrichtung

  2. Verkehrssicherheit (Polizei und Ordnungsamt wurden vorab informiert).

Jede der 8 Zählstelien war ständig mit 3 - 4 Personen in jeder Fahrtrichtung besetzt, in einem Fall bei höherem Verkehrsaufkommen sogar mit 2 mal 3 Personen.

1. Person: Ansage, 2. Person: Aufschreiben, 3. Person: Ruhepause + Zeitnahme für Blattwechsel.

Der Aufgabenwechsel im Team erfolgte im 15 Min-Takt. An jeder Zählstelle war während der gesamten Zeit ein besonders geschulter Koordinator anwesend. Zusätzlich gab es eine mobile Einsatzstation zur Gesamtkoordination und eine häusliche, jederzeit erreichbare Telefonzentrale.

Insgesamt waren 75 Helfer + 10 Ersatzleute in 210 Arbeitsstunden beschäftigt.

Dazu gehörten:

  1. der BUND Olfen und die BI Olfen

  2. Helfer aus Olfen (auch B 474n - Befürworter)

  3. BI Lüdinghausen, BI Datteln, BI Waltrop.

Ein recht umfangreicher Einsatzplan wurde erstellt, jedes Team mußte pünktlich, vollzählig und mit möglichst wenigen Kfz. an der richtigen Zählstelle erscheinen. Schriftliche Vorinformationen für alle Helfer und ein Schulungsabend sowie großes Engagement aller Helfer waren Voraussetzung dafür, daß alle Vorgaben eingehalten werden konnten.



Standorte der Zählstellen

Die Zählstellen wurden so plaziert, daß nahezu der gesamte überörtliche Verkehrsfluß (Quell-/Ziel- und Durchgangsverkehr - Definition siehe  Anlage 4) erfaßt wurde.

Zusätzlich wurde eine Zählstelle am Eckernkamp eingerichtet, um auch Ergebnisse über die Verkehrsstruktur innerorts zu erhalten.

Die Lage der Zählstellen entnehmen Sie bitte der Anlage 2 (fehlt hier). An allen Ausfallstraßen Olfens waren zwei Zählstellen, jeweils für den ein- und ausfließenden Verkehr eingerichtet.

An den Zählstellen wurde von 15.00-19.15 Uhr eine Teilkennzeichenenfassung durchgeführt. Alle genannten Zahlen beziehen sich auf diesen Zeitraum, außer sie enthalten einen extra Hinweis.

Das Verkehrsaufkommen je Tag kann jeweils mit dem von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln angegebenen Faktor von 3,26 ermittelt werden.



Ausweitung der Zähldaten

Nach Eingabe und Zusammenführung der Zähldaten aus den Zählformularen in den Personal-Computer mit anschließender Kontrolle nach dem Vier-Augen-Prinzip (13.739 Datensätze) konnten die Daten mit dem Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel ausgewertet werden. Die Struktur eines Datensatzes ist in der  Anlage 3  dargestellt. Die Daten sind auf Datenträger archiviert und können bei Bedarf eingesehen werden.



Aufteilung des Gesamtverkehrs

Während der Zählung wurden 9802 Kfz als überörtlicher Verkehr registriert.

Die Aufteilung dieser Fahrzeuge in Durchgangsverkehr und Quell-/Zielverkehr zeigt das folgende Schaubild.

Zum Durchgangsverkehr zählten 2518 Kfz (26%).

Zum Quell-/Zielverkehr zählten 7284 Kfz (74%).



Die B 474n und der Verkehr in Olfen

Eine B 474n würde keine spürbare Entlastung für Olfen bringen.

Für das nachfolgende Schaubild ist das zuvor angesprochene Verkehrsaufkommen nach seinen Quell- und Zieldaten strukturiert worden.

Um den möglichen Entlastungseffekt der B 474n aufzuzeigen, wurde jedes Kfz gezählt, welches sein Ziel über eine schon vorhandene B 474n hätte erreichen können. Das Resultat ist die max. mögliche Entlastung Olfener Straßen durch die B474n. Sie ergibt sich aus der Summe des gesamten Durchgangsverkehrs aller Olfener Ausfallstraßen in Bezug auf die Eversumer und Kökelsumer Straße, da nur diese beiden Straßen in Zielrichtung der geplanten B 474n-Trasse liegen. (In dem folgenden Vergleich ist der Olfener Binnenverkehr nicht enthalten, so daß die tatsächliche Verkehrsminderung einen kleineren Anteil ausmacht). Die B 474n wird keinen Binnenverkehr aus Olfen abziehen, weil sie ca. 1,5 km vor Olfen verläuft.



Im Schaubild sind dargestellt:

  1. Die registrierte überörtliche Verkehrsbelastung von 9802 Kfz (rot markiert).

  2. Die überörtliche Verkehrsbelastung nach Bau der B 474n von 8751 Kfz = 89,3%, (grün markiert).

  3. Die maximale Entlastung durch die B 474n von 1051 Kfz = 10,7% (blau markiert).



Verkehrsaufteilung Eckernkamp

Das Verkehrsaufkommen am Eckernkamp betrug 1623 Kfz.

Eine Verkehrsstrukturierung zeigt folgende, auch im Schaubild dargestellte Aufteilung:

Hausgemachter Verkehr: 1.316 Kfz (81,1%)

Durchgangsverkehr: 307 Kfz (18,9%)



Die B 474n und der Verkehr am Eckernkamp

Durch die B 474n entsteht keine nennenswerte Verkehrsberuhigung am Eckernkamp.

Im nachfolgenden Schaubild wird die maximal mögliche Entlastung des Eckernkamp durch eine B 474n aufgezeigt; das ist der Anteil des Durchgangsverkehrs Kökelsumer/Eversumer Straße, der über den Eckernkamp gefahren ist.



Kontrolluntersuchung am Eckernkamp

Auf Grund einer mißglückten Sprengung an der Kökelsumerstraße wurde Mitte August 94 die Füchtelner Mühlbrücke längerfristig gesperrt. Eine weiträumige Umleitung mußte eingerichtet werden, die den Durchgangsverkehr Richtung Dülmen aufnahm. Nur ein kleiner Anteil meist Ortskundiger konnte asphaltierte Feldwege nutzen, um die gesperrte Brücke zu umgehen.

Ein untersuchungstechnischer Glücksfall, der als  reine Kontrolle  die vorher ermittelten Ergebnisse in Hinblick auf die Entlastungsfähigkeit einer B 474n für den Eckernkamp/Kökelsumerstraße überprüfen kann.



Durchfuhrung:

Gezählt wurde am 1.9.1994 mit jeweils zwei Zählern in demselben Untersuchungszeitraum wie am 14. April 1994 - donnerstags zwischen 15.00 und 19.15 Uhr -; in diesem Fall als Strichlistenzählung, die den Verkehrsfluß nach Zeitintervallen und Richtungen differenziert. Geringfügige "Unschärfen" können durch die Sperrung der Oststraße im Zeitraum 18.00 bis 19.15 Uhr nicht ausgeschlossen werden, die u.U. für den Untersuchungsbereich ein leicht verändertes Verkehrsverhalten erzeugt hat. Auf Grund der begrenzten Zeit sind dadurch allerdings  keine grundlegenden Veränderungen  zu erwarten. Um möglicher Kritik im Vorfeld zu begegnen, wurde über den gesamten Kontrollzeitraum eine datengeschützte Videoaufnahme erstellt.



Ergebnis:

Nach  der Brückensperrung wurden 1501 Fahrzeuge gezählt. Das sind 122 KFZ oder 7,5% weniger als bei der Zählung im April bei intakter Brücke (1623 KFZ).

Dies entspricht der bei der Hauptzählung ermittelten Verkehrsaufteilung am Eckernkamp, insbesondere wenn man den Durchgangsverkehr betrachtet. Die Differenz zwischen den bei der Kontrollzählung ermittelten 7,5% und der maximalen Entlastung des Eckernkamps von 15,7% resultiert aus dem Anteil des Durchgangsverkehrs der Eversumer Straße, der weiterhin den Eckernkamp benutzt.

Wichtig erscheinen uns in diesem Zusammenhang auch die  absoluten Zahlen  (122 KFZ im Untersuchungszeitraum, 398 KFZ am Tag), die noch weit mehr als die Prozentzahlen die minimale Entlastung auf einer parallel zur geplanten Trasse der B 474n verlaufenden Straße wiedergeben.



Zusammenfassung:

Die Kontrolluntersuchung bestätigt eindeutig die zuvor ermittelten Zahlen. Eine ortsentlastende Funktion käme einer B 474n - insbesondere bei Betrachtung der absoluten Verkehrsbewegungen im Durchgangsverkehr - nur in sehr geringem Maße zu.



Zusammensetzung des Gesamtverkehrs

In diesem Schaubild wird die Zusammensetzung des Gesamtverkehrs (9802 Kfz) aus Pkw, Lkw und Krad ersichtlich.

Mit NN (gelb markiert) ist der Fahrzeuganteil ausgewiesen, dessen Kennzeichen bei der Verkehrszählung nicht eindeutig erfaßt werden konnte. Diese Anzahl und die der Krafträder (Krads) wurde jeweils anteilig aufgeschlüsselt und ist in den zuvor genannten absoluten Zahlen enthalten.

Im nachfolgenden Schaubild wird für den überörtlichen Verkehr eine Aufteilung in Durchgangsverkehr und Quelldzielverkehr getrennt nach Pkw, Lkw und Krad gezeigt.



Schlußfolgerung

  1. Es besteht im Olfener Raum für die B 474n kein Bedarf.

    Eine sachliche Betrachtung der Ergebnisse zeigt deutlich, daß dieses (auch als Ortsumgehung) bezeichnete Teilstück den innerstädtischen Verkehr nicht spürbar entlastet.

    Nur für  maximal  15,7% des registrierten Verkehrs würde es Sinn machen, die B 474n zu nutzen.

    Wie gering der Entlastungseftekt wäre, zeigt das Beispiel Eckernkamp deutlich. Von den hier festgestellten 1623 Kfz zählten nur 307 Kfz zum Durchgangsverkehr. Die Kontrollzählung vom 1.09.1994 bestätigt dies eindrucksvoll.

  2. Die Verkehrszählung beweist, daß die Hauptverkehrsströme im Olfener Bereich nicht auf einer von der B 474n beschriebenen Nord-Süd-Richtung verlaufen. Bei einem derartig geringen Bedarf muß eine sachgemäße Abwägung zwischen dem entstehenden Nutzen und den entstehenden Beeinträchtigungen (s. Pkt. 4 u. 5) vorgenommen werden.

  3. Das südliche Münsterland ist für den regionalen Verkehr mit dem nördlichen Ruhrgebiet durch eine ausreichende Anzahl adäquater Straßen verbunden. Der überregionale Verkehr fließt grundsätzlich ungehindert über die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Autobahnen A 1 und A 43. Eine zusätzliche Trasse parallel dazu ist nicht erforderlich.

  4. Der Bau der B 474n führt im Bereich Olfen zu einer massiven Veränderung des Landschaftsbildes, da u.a. Naherholungsgebiete von Olfen abgeschnitten würden. Bislang weitgehend von sonstigen verkehrlichen Nutzungen und deren Emissionen unbelastete Gebiete (z.B. Rönhagener Heide) würden durchquert. Lärmemmissionen würden in die bis dahin noch weitgehend ungestörten zwischen den vorhandenen Verkehrsadern gelegenen Gebiete getragen. Mit einer Vielzahl weiterer ökologischer Konsequenzen wäre zu rechnen (vgl. UVS).

  5. Ein Kostenvolumen von derzeit ca. 36 Millionen DM für den Olfener Bereich und ca. 230 Millionen DM für den Gesamtbau ist angesichts der zu erwartenden verkehrlichen Nutzung auf der einen Seite und der Geldknappheit in den öffentlichen Kassen auf der anderen Seite nicht zu verantworten.



Ausblick

  1. Der sukzessive Ausbau der Neubaugebiete Niekamp und Eckernkamp haben auf die ermittelten Ergebnisse in Abhängigkeit von den für diese Bereiche zu erstellenden Verkehrswegen nur geringe oder keine Bedeutung hinsichtlich einer B 474n.

    Begründung:

    Der innerörtliche Verkehr zu den am Marktplatz und an der Bilholtstr. gelegenen Institutionen (Banken, Post) und Geschäften würde ansteigen und nicht über eine B 474n zu entlasten sein.

    Der Pendler- und Berufsverkehr (vornehmlich Richtung nördliches Ruhrgebiet) könnte dezentral aus dem Ort heraus über bestehende Verkehrswege, die ggf. ausgebaut werden müßten, z.B. den Springenkamp, problemlos, umweltverträglich und kostengünstig auf die B 235 (Südumgehung) geführt werden.

    Der Kreuzungspunkt der Trasse der B 474n mit der Eversumerstraße in Höhe des Alleeweges (Bauer König) würde in Anbetracht der weitaus längeren Fahrtstrecke von den Neubaubewohnern nur bedingt angenommen, da sich für viele zukünftige Anwohner des Niekamps und Eckernkamps der Weg über den Springenkamp anbieten würde.

  2. Zu bezweifeln ist, ob der Bau einer Straßentrasse an Waltrop und Datteln vorbei bis z.B. zur Rauschenburg die Notwendigkeit eines "Weiterbaus" um Olfen zwingend festschreibt.

    Begründung:

    Im Laufe der letzten 20 Jahre ist eine  Akzentverschiebung  bei der Begründung der B 474n vorgenommen worden. Von einer ehemaligen  überregionalen Fernstraße  (man denke an den geplanten Querschnitt, Dammlage, kreuzungsfrei etc.) wurde unter weitgehender Beibehaltung der Straßenführung eine "Kette" von Ortsumgehungen. Auch amtlicherseits konnte kein nennenswerter Bedarf für überregionalen Verkehr, d.h. vermehrt über die Städte Datteln/Waltrop bzw. Dülmen Richtung Olfen fließender Verkehr, ermittelt werden.

    Das bedeutet, daß lediglich der  Durchgangsverkehr  an diesen Städten vorbei geleitet würde,- und dieser ist  nachweislich  gering!

    Der übrige Verkehr "verteilt" sich auf das in Ost-West-Richtung gelegene Einzugsgebiet.

    Die Vorstellung, von Norden und Süden rolle eine Verkehrslawine auf das "Nadelöhr" Olfen zu, ist unrichtig.

    Diese Annahme wird bestätigt durch die Verkehrszählungsergebnisse der BI DattelnIWaltrop, die keinen wesentlichen über die beiden Orte hinausgehenden Verkehr registrieren konnten. Eine Sogwirkung und Heranführung überregionalen Verkehrs wäre nur dann zu befürchten, wenn die B 474n-Trasse durchgängig von der BAB 2 bis zur BAB 43 existieren würde. (vgl. UVS)

    Außerdem wird schon im Urteil des OVG Münster vom 19.1.94 (23 D 148/91.AK) festgestellt, daß ein Zwangsanschluß an das Autobahnkreuz Dortmund Nordwest nicht notwendigerweise festgeschrieben ist, und kleinere sowie schonendere Alternativlösungen die Ortsentlastungsfunktion von Datteln/Waltrop genauso dienlich sein könnten. Dadurch könnte der aus dem Einzugsbereich Datteln/Waltrop stammende Verkehr abfließen und würde keine bzw. nur geringe Auswirkungen auf den Verkehrsraum Olfen haben. Dennoch in Süd-Nord-Richtung verlaufender Verkehr könnte über bestehende Straßen (Südumgehung/geringe Auslastung der bestehenden B 474) geführt werden.

  3. Durch die B 474n erhöht sich die Unfallhäufung besonders schwerer Unfälle in Olfen.

    Begründung:

    Bisherige Straßenneubaumaßnahmen zeichnen sich durch überproportionale Häufung von Verkehrsunfällen aus. Dies ist auch für den Olfener Teilbschnitt zu erwarten.



Anlage 3: Datensatzstruktur

Zeitintervall Kennzeichen mit Zusatz Zählstellennummer
15:00 - 15:05 X401L 40


Anlage 4: Definition Quell- und Zielverkehr, Binnenverkehr, Durchgangsverkehr



Quell- und Zielverkehr:

Verkehr, der nach Olfen hinein jedoch innerhalb des Intervalls von 15 Minuten nicht wieder hinausgefahren ist und umgekehrt.



Binnenverkehr:

Verkehr, dessen Quell- und Zielverkehr innerhalb Olfens liegen. Speziell bei der Zählstelle Eckernkamp (70/71) erfaßt.



Durchgangsverkehr:

Verkehr, der an einer Zählstelle hinein und an einer der anderen innerhalb des Intervalls wieder hinaus gefahren ist.