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Stellungnahme der Stadt Olfen zum Linienbestimmungsverfahren der B 474n 18. Juni 1998


Die Stadt Olfen wird jetzt seit über 3 Jahrzehnten mit verschiedenen Planungsalternativen zum Bau einer Bundesfernstraße als nördliche Verlängerung der A 45 von der A 2 bei Dortmund bis zur A 43 bei Dülmen konfrontiert.

Sie geht davon aus, daß der geplante Straßenzug als Zielsetzung der Bundes- und Landesplanung überörtliche Verkehre aufnehmen soll und nach den Verfahrensvorschriften eine städtische Beteiligung zur grundsätzlichen Entscheidung über die Fernstraßenplanung nicht erfolgt. Auch im Rahmen des jetzt stattfindenden Linienbestimmungsverfahrens nach § 16 FStrG ist die Stadt Olfen nicht entscheidungsbefugt; ihre Stellungnahme ist im durchzuführenden Abwägungsvorgang allerdings von besonderem Gewicht. Unter diesem Vorbehalt wird von hier zu der Trassenplanung wie folgt Stellung genommen.

Die Stadt begrüßt den verfolgten Grundansatz der Planung, eine "kleine Lösung" anzustreben und möglichst bestehende Straßenzüge in die Linienführung einzubeziehen. Damit kommt das Westfälische Straßenbauamt Coesfeld einer alten Forderung des Rates der Stadt Olfen nach.

Als Ergebnis der UVS und nach Abwägung weiterer nicht umweltrelevanter Belange (Landwirtschaft, Forst etc.) wird als Linie die Variante 2f vorgeschlagen.

Diese Trassenführung wird von hier nur mit deutlichen Einschränkungen akzeptiert:

  1. Die Stadt Olfen lehnt die Realisierung des auf Olfener Gebiet vorgesehenen Teilabschnittes als Variante 2f ab, wenn ein zeitnaher Straßenbau nicht in allen Abschnittsbereichen gewährleistet ist. Eine isolierte Lage des beabsichtigten Teilstückes ist bei einer Gesamtabwägung unter Berücksichtigung der negativen Auswirkungen für die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter nicht vertretbar.
  2. Ist eine Realisierung der Maßnahme im Rahmen eines zeitgerechten Netzschlusses gewährleistet, wird die geplante Trassenführung bei einer Gesamtabwägung der negativen Auswirkungen für die genannten Schutzgüter unter Berücksichtigung der Entlastungseffekte für den örtlichen Verkehr und der städtebaulichen und der perspektivischen Entwicklung akzeptiert, wenn Die Stadt Olfen ist sich bewußt, daß eine B 474 n allein trotz der gewünschten Entlastungsefrekte nicht alle örtlichen Verkehrsprobleme lösen wird. In jedem Fall sind erhebliche Ergänzungen im Olfener Verkehrsnetz unabdingbar. Bei dieser Entscheidung wird zugrunde gelegt, daß neben den verfolgten Verbesserungen für die örtliche Verkehrssituation vielmehr bei Bau der B 474n ohne einen Netzschluß auf Olfener Gebiet sich der Verkehr Wege suchen wird, die aus ökologischer und perspektivischer Sicht für eine nachhaltige Entwicklung Olfens nicht zu verantworten sind.

Die Stadt Olfen wird im weiteren Verfahren die ausreichende Würdigung der Olfener Belange mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mittel einfordern. Dies ist sie allen Olfener Bürgerinnen und Bürgern schuldig.

Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Verfahren im Sinne dieser Stellungnahme die Belange der Stadt Olfen zu vertreten.