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Machen Sie mit beim Klagefonds!
Knapp 60 Olfener Bürger beteiligen sich mit durchschnittlich 10
Mark im Monat an einem treuhänderisch verwalteten Klagefonds. Im Falle einer
aussichtsreichen Klage soll dieses Geld zur juristischen Verhinderung der
B 474n eingesetzt werden. Wenn Sie mitmachen wollen, wenden Sie sich an:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es ist mal wieder so weit: Nach einigen ruhigen Jahren in Sachen Straßenneubau B 474n plant das westfälische Straßenbauamt in Coesfeld mit Hochdruck die Realisierung dieser Bundesfernstraße im Bereich Olfen. Nach Aussage der zuständigen Behörde kann bei "günstigem Verlauf" mit einem Baubeginn in 6 bis 7 Jahren gerechnet werden! Die neue Strategie des Straßenneubauamtes besteht darin, daß "unser" Mittelabschnitt um Olfen, für den nachweislich kein Bedarf besteht, noch deutlich vor dem Abschnitt Datteln/Waltrop gebaut werden soll!! Damit wäre dann für das Teilstück Datteln/Waltrop, dessen Planungen durch ein letztinstanzliches Urteil vor einigen Jahren gestoppt worden sind, eine neue und bessere Sachlage im Sinne der Straßenbefürworter geschaffen. Unabhängig davon wurden die Planungen auch dort wieder neu aufgenommen. Das Olfener Teilstück wird zunächst nahezu verkehrsfrei sein, jedoch nach der Fertigstellung des Datteln/Waltroper-Teiles massiv überregionalen Verkehr zwischen A 2,A 45, A 43, A 31 und A 3 anziehen. Vom Autobahnkreuz Dülmen-Nord ist die B 67n in Planung, die an die A 31 ("Ostfriesenspieß") anschließt und als schnelle Neubaustrecke über Bocholt bis an die A 3 bei Isselburg ins holländischen Grenzgebiet führt!
Die Trasse der schon vor einem Viertel Jahrhundert geplanten Straße verläuft vom Hügelhaus (B 235) sehr nah an dem Neubaugebiet Eckernkamp vorbei, über Ecke Alleeweg/Eversumerstr., kreuzt den Alten Postweg, überquert die Stever westlich des Campingplatzes und führt an Landwirt Ellertmann vorbei auf die Kökelsumerstraße/Kurve Beckmann.
Natürlich werden wir auch diesmal alle Hebel in Bewegung setzen, um diese überflüssige, Steuergelder verschwendende und naturzerstörerische Fehlplanung zu verhindern. Sollten alle von uns unternommenen Aktionen scheitern, lehrt die Erfahrung, daß der wirkungsvollste Hebel der Klageweg ist. Da bereits jetzt betroffene Anlieger sich entschieden haben, als letzte Möglichkeit zur Verhinderung der Straße den Klageweg zu beschreiten, schlagen wir als Bürgerinitiative folgenden Weg vor:
Zur Unterstützung dieser Personen wird ein Klagefond eingerichtet. Bis zur möglichen Klage wird das Geld auf einem treuhänderisch und juristisch abgesichert verwalteten Konto angelegt. Es besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die Zahlungen einzustellen! Eingezahlte Gelder nebst Zinsen werden dann voll zurückgezahlt, wenn sich die Klage erübrigt.
Dieser Klagefond erlaubt es, eine letzte, wirksame Hürde gegen den Straßenneubau zu errichten! Bei nur 30 Beteiligten und einem Monatsbeitrag von nur 10,- DM stehen in 5 Jahren rund 18.000 DM für eine effektive Klage zur Verfügung!
Wenn Sie sich an diesem Klagefonds beteiligen möchten, füllen Sie bitte die beiliegende Einzugsermächtigung aus, die laut Bankauskunft am kostengünstigsten und praktischsten ist. Übrigens ist eine Einzugsermächtigung für sie genauso sicher wie ein Dauerauftrag. Bevorzugen Sie jedoch einen Dauerauftrag, müßten Sie zu Ihrer Bank gehen und dort einen solchen einrichten. Hierzu geben wir Ihnen die Kontonummer und Bankleitzahl unseres Klagefondskontos an:
Volksbank Olfen (BLZ 40069448), Kontonummer 24103101.
Selbstverständlich können Sie die Zahlungsweise und die Zahlungszeiträume (monatlich, halbjährlich, jährlich) selbst bestimmen.
Für Ihre Einzahlungen gilt:
Die Verwaltung des Geldes obliegt als Treuhändern:
Die Treuhänder informieren die Mitglieder regelmäßig über den Stand des Kontos und über die finanzielle Entwicklung. Die Treuhänder handeln in Abstimmung mit der Bürgerinitiative.
Die Mitglieder des Klagefonds überwachen die vereinbarungsgemäße Verwendung des Geldes. Sie können zu diesem Zweck die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen. Auf dieser können mit einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden die Treuhänder abberufen und neue Treuhänder bestellt werden. Eine Mitgliederversammlung ist auch einzuberufen, wenn einer Rücknahme der Klage oder einem Vergleich zugestimmt werden soll. Für die Erfüllung dieser Bestimmungen und die laufende Kontrolle der Tätigkeit der Treuhänder sind die Bürgerinitiative und ihre Sprecher verantwortlich.
Nach derzeitigem Stand ist der Klagefonds nicht zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt.