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Stellungnahme des BUND Olfen zum Neubau der B 474
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Juni 1998
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Die vorgeschlagene Linienführung 2f im Bereich Olfen wird
abgelehnt.
Der BUND hat seine Stellungnahme nicht nur nach Aktenlage erstellt,
sondern in enger Zusammenarbeit mit der vor Ort langjährig
arbeitenden BUND-Ortsgruppe. Er hat seine Entscheidung sowohl durch
ausführliche Gespräche mit allen Parteien der Stadt, als auch
mit Bürgerinnen und Bürgern Olfens getroffen. Die hervorragenden
Ortskenntnisse und die Mitarbeit bei einer von Bürgerinnen und
Bürgern durchgeführten Verkehrszählung ermöglichen dem
BUND die Erstellung eines fach- und sachgerechten Gesamtbildes. In die
Stellungnahme sind nicht nur die reinen Belange des Naturschutzes mit
eingeflossen, sondern auch Auswirkungen auf andere
"Schutzgüter" wie Mensch und Kultur.
Vorbemerkungen:
Seit über 30 Jahren planen verschiedene Straßenbauämter
an einer B-474n-Trasse, die von der A 2/A 45 im Süden über Olfen
zur A 43 bei Dülmen führt. In direkter Verlängerung quert
die Trasse dann als B 67n den Meerfelder Bruch und soll an die A 31
zwischen Reken und Borken sowie an die A 3 bei Isselburg im deutsch-
holländischen Grenzgebiet angeschlossen werden.
Die Planungen der B 474n zwischen Waltrop, Datteln, Olfen und
Dülmen sind von Anfang an äußerst problematisch gewesen.
In drei Jahrzehnten sind die unterschiedlichsten Linienführungen,
Verkehrskonzepte und Straßenvarianten "durchprobiert"
worden. Zu unterschiedlichsten Zeiten faßten die einzelnen
Stadträte verschiedenste, in der Rückschau sich zum Teil
widersprechende Beschlüsse. Von Beginn an gab es bei Bürgerinnen
und Bürgern massive Bedenken und Proteste gegen dieses
Straßengesamtkonzept. Diese äußerten sich nicht nur in
von Bürgerinitiativen eigenständig durchgeführten
Verkehrszählungen (z.B. Datteln/Waltrop 1992, Olfen 1994), sondern
auch in Anrufung der Gerichte, die in beklagten Fällen der Argumentation der
Straßenbaukritiker folgte (z.B. bzgl. Dülmen, Waltrop). Durch
verfehlte Planungen und voreilige, den Straßenbau als gewichtigstes
Ziel akzeptierende Maxime, ist bisher den Steuerzahlern ein gewaltiger
finanzieller Schaden in mehrstelliger
Millionenhöhe zugefügt worden. Dies bezieht sich nicht nur auf
die Kosten, die eine dreißigjährige Planung verursacht haben,
sondern zum Beispiel auch auf das isoliert stehende
Brückenbauwerk am Datteln-Hamm Kanal zwischen Waltrop
und Datteln.
Historischer Hintergrund der jahrzehntelangen B 474n Planungen sind
die Verkehrsprobleme der Ruhrgebietsrandstädte Datteln und besonders
Waltrop, die auf Grund ihrer Stadtstruktur mit mitten durch die
Städte führenden, autobahnanschließenden
Bundesstraßen ein immer höher werdendes
Verkehrsaufkommen aus dem nahen Umfeld aufzunehmen hatten. Der
unbestrittene und von allen Parteien und Bürgern für notwendig
erachtete Bau einer effizienten Ortsumgehung konnte
auf Grund fehlender finanzieller Mittel als Landes- oder
Kreisstraße nicht realisiert werden. Eine ähnliche Situation
entwickelte sich durch den Bau der A 43 für Dülmen. Statt
"kleine" und sinnvolle Lösungen im Sinne
echter Ortsumgehungen zu planen, griff man politischerseits die Idee
einer Bundesstraße auf, um finanziell mit Bundesmitteln die
städtischen Verkehrsprobleme zu lösen. So wurde die B 474n
ursprünglich als Kette von Ortsumgehungen der
Städte Waltrop, Datteln, Olfen und Dülmen geplant und
politischerseits vertreten. Bei dem derzeit laufenden Planungsverfahren
wird auf den überregionalen Charakter der Straße verwiesen und
im wesentlichen nur noch auf die ortsentlastende
Funktion verwiesen, die dadurch eintritt, daß der vorher
induzierte Verkehr an den Städten vorbei geleitet wird. Richtig ist,
daß dies für die einzelnen Städte unterschiedliche
Auswirkungen haben würde.
Dem BUND scheinen diese Vorbemerkungen notwendig, um seine
begründete Entscheidung - auch für mögliche
rechtliche Überprüfungen - im
Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses in einen sachgerechten
Zusammenhang zu stellen. Folgende Argumente sprechen aus Sicht des BUND
gegen die Trassierung der B 474n in der Linienführung 2f:
Begründung:
- Der BUND zweifelt den grundsätzlichen Bedarf einer
Bundesstraße zwischen Waltrop und Dülmen an. Nicht nur die
Verkehrszählungen der Bürgerinitiativen, sondern auch die von
den zuständigen Behörden beauftragten Unternehmen
belegen auf dieser Strecke keine nennenswerten Verkehre, die den
Bau einer durchgehenden Verbindung rechtfertigen würden. Insbesondere
auf dem Mittelabschnitt um Olfen fließen die Hauptverkehre nach
Aussagen des IVV über die B 235 Richtung
Lüdinghausen bzw. Richtung Selm. Der Verkehr auf den
parallel zur geplanten Linie bestehenden Straßen K 8 und B 474
"alt" ist gering. Im weiteren Verlauf nördlich der B 58
ist der Verkehr auf der sog. "Panzerstraße"
minimal. Die B 474 "alt" ist auf diesem
Streckenabschnitt die am wenigsten befahrene Bundesstraße im
gesamten Kreis Coesfeld. Selbst für den Fall einer Realisierung des
Südabschnittes im Bereich Datteln/Waltrop und des
Nordabschnites südlich von Dülmen sind nur mit ca. 1.500 bis
2.500 KFZ mehr pro Tag auf dieser Streckenführung zu rechnen, die
problemlos über die vorhandenen Straßen geführt werden
könnten.
- Der BUND bezweifelt die Prognosen über die entstehenden
Verkehre nach Fertigstellung der Trasse. Sie liegen eindeutig zu hoch. Die
Verkehrsschätzungen des IVV gaben beispielsweise 1995 (!) eine
verkehrliche Belastung der K 8 im Bereich Olfen
von 3000 KFZ pro Tag an. Der mit einer Videokamera vom BUND
erfaßte Verkehr an einem meßrelevanten Tag 1998 (!) lag
allerdings nur bei ca. 2.500 Fahrzeugen, also mehr als 16 % unter den
angegeben Werten. Ähnliche Zahlen ermittelte die bisher
umfangreichste Verkehrszählung, die der BUND in Zusammenarbeit mit
einer Olfener Bürgerinitiative ermittelte und dem Straßenbauamt
vorgelegt wurde. Gleiche Erfahrungen mit den Verkehrsprognosen machten
auch die Bürgerinitiativen in Waltrop, Datteln und Dülmen.
- Die Planung und mögliche Realisierung der Linie 2f um Olfen
erfolgt zur Zeit nicht zeitnah mit den anderen Teilabschnitten. Der
Bereich Datteln/Waltrop wird zuständigkeitshalber nicht von derselben
Behörde bearbeitet wie der Olfener Teilabschnitt. Die Planungen dort
sind zeitlich deutlich hinter denen des Olfener Abschnittes zurück.
Ein rechtsgültiger Planfeststellungsbeschluß ist nach dem
Urteil des OVG von 1994 aus Sicht des BUND nicht absehbar. Der Bau eines
isolierten Teilabschnittes im Rahmen der Vorschlagstrasse 2f ist völlig
sinnlos.
- Die städtebaulichen Belange Olfens werden nicht in
ausreichendem Maße berücksichtigt. Eine (süd)westliche
Erweiterung des Stadtgebietes ist nicht möglich. Das zur Zeit in Bau
befindliche Neubaugebiet Eckernkamp liegt sehr nahe
an der vorgeschlagenen Trasse 2f. Bereits jetzt fühlen sich
Bürger, die in diesem Bereich bauen, schwer geschädigt und
äußern dies zum Beispiel in Leserbriefen, da zunächst das
Baugebiet erschlossen und Grundstücke verkauft worden sind,
und erst mit Offenlegung der
Straßenbaupläne im Frühjahr 1998 die Nähe zu dem zur
Zeit in Bau befindlichen Gebiet bekannt wurde. Die im FNP ausgewiesene
Baugebietserweiterung reicht bis in unmittelbare Nähe
der geplanten Trasse. Hier sind eine Vielzahl insbesondere junger
Familien, die die einmalige finanzielle Kraftanstrengung von Grunderwerb
und Hausbau auf sich genommen haben, um in einer verkehrsruhigen Lage zu
wohnen, stark beeinträchtigt.
- Die Linienführung 2 f sieht am Abzweig B 235 südlich
Olfens einen nordwestlichen Schwenk vor. Durch die natürliche
Höhenlage an dieser Stelle und durch die häufig vorherrschende
Westwindlage ist eine starke Lärm- und Schadstoffemission
nicht nur des tiefer gelegenen Neubaugebietes Eckernkamp
zu erwarten, sondern auch der geographisch in einer leichten Talmulde
liegenden Innenstadt Olfens. Durch diese Dauerbelastung sind
zusätzlich starke physische und psychische Belastungen
der Bevölkerung zu erwarten.
- Die vorgeschlagene Linienführung sieht einen Kontakt mit dem
bestehenden Straßennetz um Olfen nur an drei Stellen vor. Diese
liegen im Gegensatz zur eigentlichen Trasse so weit außerhalb der
Stadt, daß die ohnehin niedrig liegende
Aufnahme ortskernentlastender Verkehre kaum möglich ist.
- Die Linienführung bedroht und vernichtet die Existenz von zwei
bis drei landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben. Die Flächen des
Gehöftes Schlüter werden so durchschnitten, daß eine
Bewirtschaftung mit modernen Geräten
nicht mehr möglich ist. Der Flächenverbrauch ist so hoch,
daß die Ackerfläche, die in Korrelation zur Viehhaltung steht,
so verkleinert wird, daß die Viehhaltung nicht mehr rentabel ist.
Der Hof Ellertmann wird durch die Linienführung in eine
künstliche Insellage versetzt, die den Betrieb von seinen
Betriebsflächen abschneidet. Im Norden und Osten wird er von der K 8
begrenzt, im Süden vom Campingplatz und Stever, im
Westen von der B 474n. Teile der Flächen werden ebenfalls
zerschnitten. Der Landwirt kann zudem Teile der dann zerschnittenen
Flächen nicht mehr bzw. nur durch unzumutbare Umwege erreichen. Der
Flächenverbrauch wird nicht nur durch die eigentliche
Trasse bestimmt, sondern auch durch das zusätzlich
notwendig werdende neue System landwirtschaftlicher Wege. Freie Ausgleichs-
oder Ersatzflächen stehen um Olfen nicht zur Verfügung.
- Die Bereiche der Rönhagener Heide, der Stever bzw. des
Dortmunder Stadtwaldes sind nicht nur für die Olfener
Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für viele Ruhe und
Entspannung suchende Bewohner des nördlichen Ruhrgebiets
attraktive Ausflugsgebiete. Eine Vielzahl von Wander- und
Spazierwegen, ein ausgezeichnetes Netz typisch münsterländer
Fahrrad- und "Pättkeswege" sowie zwei große
Campingplätze zeugen besonders im Bereich der Stever
von hohem Erholungs- und Freizeitwert dieser Landschaft. Der BUND teilt
die Ansicht der UVS, daß durch diese Linienführung der
Erholungs- und Freizeitwert durch Verlärmung und Zerschneidung
unwiederbringlich vernichtet wird.
- Entlang der geplanten Linie liegen eine Vielzahl bedeutender
Bodendenkmäler, die zum Teil noch aus der Eisen- bzw. Bronzezeit
stammen und von der frühen Besiedelung des südlichen
Münsterlandes zeugen. Sie stehen unter Schutz, dürfen
in keinem Fall überplant werden und würden von ihrem
Wert als historisches Bodendenkmal auch wenige Meter neben einer
Bundesstraße unvertretbar abgestuft. Eine besonders
schützenswerte Ansammlung von sogar drei Bodendenkmälern
nebeneinander befindet sich beim Gehöft Schlüter direkt
auf der geplanten Linie.
- Die UVS zeigt in eindrucksvoller Weise, daß auch die
Linienführung 2f Bereiche mit hoher und sehr hoher Konfliktdichte
durchschneidet. Der BUND weist besonders auf die Karte 5 bzw. 7 der UVS
hin, die die Restwaldparzellen, Obstwiesen/-weiden
und die verschiedenen Baumhecken und Feldgehölze im Norden des
Untersuchungsraumes ausweisen. Ein weiterer zentraler Punkt, den der BUND
als aus ökologischer Sicht nicht zu akzeptierenden Eingriff in die
Natur ansieht, ist die Querung der Stever
mit massiven Beeinträchtigungen der Steverauen. Ein weiteres
Brückenbauwerk, auch über die natürlichen
Überschwemmungsbereiche, führt zu einer Verinselung und ist aus
ökologischer Sicht weder zu vertreten noch auszugleichen.
Der BUND teilt die Ansicht der UVS, daß die
möglichen Beeinträchtigungswirkungen den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild erheblich und nachhaltig beeinträchtigen.
- Die angesprochene Steverüberquerung erfordert eine hohe
Dammlage der Straße. Zudem müssen landwirtschaftliche Fahrzeuge
bis zu 4m Höhe in diesem Bereich entweder über oder unter der B
474n hergeführt werden. Dies stellt
einen massiven Eingriff in die typisch münsterländer
Parklandschaft dar.
- Die Linienführung durchschneidet zwei Bereiche von
höchstem ökologischen Wert. Dies belegt nicht nur die UVS,
sondern auch das Umweltgutachten von Froelich und Sporbeck, das im Rahmen
der Nordwanderungspläne des Bergbaus erstellt
wurde. Es handelt sich um den Bereich des Steveraltarms östlich der
Füchtelner Mühle und den Bereich der Rönhagener Heide
westlich der geplanten Linienführung. Vernetzungssysteme sind
für Flora und Fauna von größer
Wichtigkeit und deshalb anzustreben. Die naturnahe Aue ist als Biotop
äußerst wertvoll und enthält Pflanzenvorkommen, die auf
der Roten Liste des Landes NRW stehen. Die Trasse zerschneidet gerade in
diesem hochkonfliktträchtigen Steverbereich
wertvolle Biotope. Neben der zu erwartenden
Flächenversiegelung entsteht eine Verinselung von Biotopen, eine
Funktionstrennung und ein von der Straße verursachter
Barriereeffeft, die die Trennung von Aktionsflächen der Fauna produziert.
- Zwar ist der Ortolan im nördlichen Untersuchungsbereich im
Rahmen der UVS nicht mehr direkt beobachtet worden, doch schließt
das nicht aus, daß es dort noch Ortolanvorkommen gibt. Hohe alte
Bäume (Singwarte) sind in direkter Nachbarschaft
zu den als Brut- und Nahrungsbiotop genutzten Getreidefeldern
Voraussetzungen für sein Vorkommen. Im Grenzbereich des
Untersuchungsraumes existiert noch eine kleine Ortolanpopulation. Weitere
stark gefährdete Vogelarten wie die Schafstelze,
Heidelerche, Steinschmätzer und Ziegenmelker haben ihren
Lebensraum im Untersuchungsraum und werden durch das
Straßenbauvorhaben bedroht.
Zusammenfassend stellt der BUND fest, daß eine Vielzahl
gravierendster Nachteile durch den Bau einer Straße im Sinne der
Linie 2f für alle schützenswerte "Güter"
auftreten. Auch in Anbetracht der oben gemachten Vorbemerkungen
lehnt der BUND diese Trassenführung ab. Er bedauert,
daß das Straßenbauamt keine Untersuchungen zur
Überplanung der B 474 "alt" unternommen hat.