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14 Argumente gegen die B 474n 12. Dezember 2000


  1. Die LÖBF lehnt die Trasse komplett ab. Das Amt für Agrarordnung und die Landwirtschaftskammer haben allergrößte Bedenken. Selbst der Olfener CDU-Stadtrat stellt insbesondere hinsichtlich der Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe massive Bedingungen.

  2. Für die B 474n besteht kein wirklicher Bedarf. Der Bundesverkehrswegeplan nimmt eine falsche Gewichtung vor.

  3. Die jetzigen Planungen sind Folge eines 30jährigen Fortschreibesystems des BVWP. Vor 30 Jahren galten andere ökonomische und ökologische Rahmenbedingungen.

  4. Die B 474n bringt über den großflächig herangeführten Verkehr enorme Lärm- und Schadstoffemissionen für Olfen.

  5. Es handelt sich um massive Verschwendung von Steuergeldern: Olfen 36.000.000, Datteln/Waltrop 122.900.000, Coesfeld: 10.5000.000, Dülmen 50.100.000, Summe 219,5 Millionen (Abschnitte und Finanzierung der B 474n, 1. Juli 1999)

  6. Die B 474n zerstört eine intaktes Freizeit- und Naherholungsgebiet für Radler, Jogger, Spaziergänger, Campingplatzbesucher etc.

  7. Jahrhunderte alte landwirtschaftliche Betriebe werden in ihrer Existenz bedroht und vernichtet.

  8. Die B 474n hat für Olfen keine ortsentlastende Funktion. Es wird weitflächig Verkehr herangeführt.

  9. Der Teilabschnitt Olfen liegt planungstechnisch deutlich vor Datteln/Waltrop. Die dortige Trasse ist heftig umstritten.

  10. Verkehrszählungen und Videoaufnahmen beweisen, daß die Verkehrsprognosen der Straßenbauämter zu hoch liegen.

  11. Die UVS fällt vernichtend aus: Zerstörung des Landschaftsbildes, unausgleichbare Querung der hochsensiblen Steverauen.

  12. Seit 30 Jahren gibt es längs der Trasse von vielen Parteien, Verbänden, Organisationen und Bürgern/Bürgerinnen massive Widerstände, z.B. das Gerichtsurteil des OVG Münster von 1994 für den Abschnitt Datteln/Waltrop.

  13. Der Fernverkehr kann, mit geringem Zeitverlust, über bestehende, gut ausgebauten Autobahnen (teilweise dreispurig) geleitet werden.

  14. Die B 474n bringt für die Region keine verkehrspolitischen Vorteile. Bei Fertigstellung notwendiger Ortsumgehungen (Dülmen) sind die BAB 43/2/45 über bestehende Straßen (B 235/Panzerstraße) ohne Zeitverluste gegenüber der geplanten Trasse erreichbar.