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Im folgenden wird die Kleine Anfrage 191 des Landtagsabgeordneten Werner Jostmeier CDU, Drucksache 13/499, vom 30. November 2000 und die Antwort der Landesregierung vom 29. Dezember 2000 dokumentiert. Beides gibt nicht die Meinung des Aktionsbündnisses gegen die B 474n/B 67n wieder!
In dem Ortsumgehungsprogramm vom 26. Oktober 2000 sind 125 Projekte für zusätzliche Ortsumgehungen aufgeführt. Unter anderem ist als eine Maßnahme im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) 2001-2003 für 23 Millionen DM die Realisierung der Ortsumgehung Coesfeld-Lette vorgesehen.
Diese Ortsumgehung löst allerdings nur die drängendsten Verkehrsprobleme. So positiv sich die Ortsumgehung auch für die bislang durch den Verkehrslärm betroffenen Anliegern auswirken mag, so bleibt doch das Grundproblem, dass diese Verkehrsausbaumaßnahmen im höchsten Maße unzureichend und nicht zukunftsfähig sind, werden doch lediglich unaufschiebbare Probleme der Gegenwart teilweise gelöst. Das Münsterland bleibt von der Verkehrsinfrastruktur her stark benachteiligt und die Anbindung für die örtliche Gewerbebetriebe und Industrien höchst unzureichend. Im Übrigen fehlt durch den bislang nicht erfolgten Ausbau der B 474n bis zur niederländischen Grenze eine wichtige Vernetzung mit dortigen Handelspartnern.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Frage: Wie ist der Stand der Planungen und Überlegungen seitens der Landesregierung, die baldige Fortführung der B 474n über die B 67n von Castrop bis zur niederländischen Grenze durchgängig zu realisieren?
Antwort: Den Vorgaben des Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und dem Bundeshaushalt entsprechend betreibt das Land in Auftragsverwaltung für den Bund die Planung und den Bau der B 474n und B 67n.
Im Einzelnen ergibt sich folgender Stand:
Frage: Behandelt das Land die B 474n hinsichtlich Planung, Finanzierung und Realisierung in ihrer Gesamtlänge als Einheit, oder wird die B 474n in Teilstücke mit unterschiedlichen Prioritäten aufgeteilt?
Antwort: Wie sich aus der Antwort zu Frage 1 ergibt, werden die verschiedenen Abschnitte der B 474n und der B 67n in Teilstücken mit eigenem Verkehrswert realisiert. Die Prioritäten sind im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen festgelegt. Der Abschnitt der B 474n südlich von Dülmen (K 45) bis südlich B 58 ist in der nachrangigen Stufe "Weiterer Bedarf", alle übrigen Abschnitte der B 474n und B 67n sind in der Kategorie "Vordringlicher Bedarf" ausgewiesen.
Frage: Ist die Finanzierung der B 474n in ihrer Gesamtlänge gesichert oder auf Grund der Zuteilung aus den UMTS-Erlösen nur in Teilbereichen?
Antwort: Die Finanzierung des im Bau befindlichen Abschnitts der B 67n zwischen Bocholt und Rhede ist gesichert. Für die übrigen Abschnitte der B 67n und der B 474n stellt sich die Frage der Finanzierung derzeit nicht. Zunächst sind die Planverfahren abzuschließen und das Baurecht zu schaffen. Aus den UMTS-Erlösen profitieren die B 474n zwischen A 2 und nördlich Datteln und die B 474n Südostumgehung Dülmen. Die Maßnahmen sind im Zukunftsinvestitionsprogramm mit insgesamt 63 Mio. DM ausgewiesen.
Frage: Welche Bedeutung misst die Landesregierung der B 474n und der B 67n für die Verkehrsinfrastruktur im Münsterland zu?
Antwort: Die Landesrgierungs misst der B 474n und B 67n wegen ihrer Erschließungsfunktion für das Münsterland eine hohe Bedeutung zu.
Frage: Welche Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Anbindung des Münsterlandes an die Verkehrsströme aus den Niederlanden und dem Ruhrgebiet zu verbessern?
Antwort: Mit den Nord-Süd-Magistralen A 3, A 31, A 43, A 52/B 224 und A 1 verfügt das westliche Münsterland über eine ausgezeichnete Autobahnanbindung an das Ruhrgebiet und die Niederlande. Die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgewiesenen Bundesstraßenmaßnahmen wie z.B. die B 67n verbessern die straßenseitige Erschließung.
Die Reaktivierung der Schienenverbindung Gronau-Enschede und die damit sichergestellter Verbindung Niederlande-Münsterland ist beschlossen und wird kurzfristig realisiert.
Gegenüber der Bundesregierung wird der Ausbau der Betuwelinie auf deutscher Seite weiter mit Nachdruck eingefordert.
Quelle: Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 13/499, 29. Dezember 2000