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Pressetermin: Vorstellung des Aktionsbündnisses gegen die B 474n/B 67n 18. März 1999


Seit einiger Zeit bewegt sich wieder etwas in Sachen B 474n/B 67n. Der Widerstand (eigentlich gab es ihn immer!) hat sich neu formiert und tritt in Aktion...

Das gemeinsame Ziel, die Verhinderung der Straße, vereinigt die unterschiedlichsten Gruppierungen - Parteien, Umweltverbände, Eigentümer u.v.a. - die sich als Aktionsbündnis gegen die B 474n/B 67n zusammengefunden haben. Aktuelle Anlässe zur Reaktivierung eines derartigen Bündnisses sind die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans, auf welche das Aktionsbündnis Einfluß nehmen möchte, indem die endgültige Streichung aller Trassenabschnitte des Straßenzuges aus diesem Planwerk herbeigeführt werden soll, sowie die anstehenden Kommunalwahlen.

Der Kampf gegen die Straße ist alt und viele der Gegner/innen gehören bereits zur 2. Generation des Widerstandes!


Seit ca.30 Jahren wird die B 474n/B 67n als Verlängerung der A 45 nach Norden/Nordwesten in Richtung deutsch-niederländische Grenze im Bedarfsplan aufgeführt. Als B 474n wird z.Z. nur noch die Spange zwischen dem Autobahndreieck Dortmund-Nordwest A 45/A 2 und der A 43 bei Dülmen bezeichnet. Im weiteren Verlauf nach Westen heißt die Straße dann B 67n. Diese Spange ist von Süd nach Nord in drei planerisch getrennte Abschnitte unterteilt: "Waltrop","Olfen" und "Dülmen". Im Waltroper Abschnitt sind auch Flächen der Städte Castrop-Rauxel und Datteln betroffen.

Für alle B 474n-Abschnitte wurden bereits erlassene Planfeststellungsbeschlüsse durch Gerichtsurteile (VWG Münster 1986, OVWG Münster 1994) wegen schwerer Planungsfehler aufgehoben. Diese bezogen sich vor allem auf die unzureichende Begründung der Straße sowie auf Mängel in der Abwägung gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft.

Nach wie vor ist der Straßenzug im Bedarfsplan als "vordringlicher Bedarf" ausgewiesen.

Seitens der Politik wird an den Straßenplanungen festgehalten; die Verfahren sind, mit der Einleitung der heute erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), ein weiteres Mal auf den Weg gebracht worden.

Begründet wird die B 474n heute wie in den 70er Jahren, und wie vor 30 Jahren können die vorgebrachten Argumente nicht überzeugen!

  1. Alle drei Abschnitte sollen als Ortsumgehungen fungieren. Verkehrsuntersuchungen, u.a. das von der Stadt Waltrop in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten des Ing.- Büros Kaulen, kommen zu dem Ergebnis, daß gegenüber der heutigen Situation die Entlastungen unter 20% liegen werden. Eine derart geringe Reduzierung rechtfertigt keine Ortsumgehung. Zudem ergaben die Verkehrsgutachten, daß der Verkehr in den Städten durch Ziel- und Quellverkehr hervorgerufen wird und somit ein "hausgemachtes" Problem darstellt.
  2. Der Straßenzug ist dazu bestimmt, "Teil eines langfristig herzustellenden durchgehenden Straßenzuges für den weiträumigen Verkehr zu werden." (Planfeststellungsbeschluß 1991). Dieses auch nach Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses angeführte Argument widerspricht deutlich der zuvor angedeuteten Verkehrsentlastung. Bewußt wird eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens in Kauf genommen bzw. gefördert.
  3. Die B 474n soll die Voraussetzungen zur Industrialisierung der Rieselfelder schaffen. Es handelt sich hierbei um ein ca. 1000 ha großes Areal auf den Stadtgebieten von Datteln und Waltrop. Das Gebiet wird zur Zeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt und grenzt an das Naturschutzgebiet "Lippeaue". Aufgrund der Lage im Ballungsrand wird der Bereich von Erholungssuchenden stark frequentiert. Im Landesentwicklungsplan ist die Fläche als "Gebiet für flächenintensive Großvorhaben" dargestellt. Z.z. gibt es jedoch nachweisbar keinen Bedarf für Industrieflächen dieser Größenordnung, deshalb wird versucht, diese Option über die Herabsetzung der Mindestgröße und die scheinbare Bildung von Verbundbetrieben auszuhöhlen! Im unmittelbar anschließenden Ruhrgebiet (Dortmund, Castrop-Rauxel), existieren in ausreichender Zahl Industriebrachen, die infra- und siedlungsstrukturell für die Errichtung derartiger Betriebe geeignet sind.

Die Realisierung des Straßenbauprojektes hat erhebliche und nachhaltige Eingriffe in den Naturhaushalt zur Folge; die ökologischen Funktionen werden in hohem Maße beeinträchtigt, z.T. gehen sie unwiederbringlich verloren.

Der vom Straßenbau gefährdete Raum ist charakterisiert durch relativ naturnahe Strukturen und ländlich geprägte Bereiche, die aufgrund ihrer Ausstattung mit Landschaftselementen eine hohe ökologische Bedeutung aufweisen.

Hervorzuheben sind die ausgedehnten, naturnahen Waldbereiche in der Mengeder und Ickerner Heide im südlichen Teil sowie die Deipe, die sich durch Altholzbestände mit einem hohen Totholzanteil und Höhlenreichtum auszeichnen. Von überregionaler Bedeutung für die Biotopvernetzung sind die Lippeaue, die Alte Fahrt und die Steveraue. Auch die landwirtschaftlichen Offenlandbereiche mit einer Vielzahl von Kleinbiotopen sind von hohem Wert für den Naturhaushalt.

Ein derart ausgestatteter Raum beherbergt eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. So bescheinigt der UVP-Gutachter dem Gebiet faunistische Reichhaltigkeit und eine bemerkenswerte Häufung gefährdeter Arten.

Aufgrund der Lage im Ballungsrand und seiner Ausstattung ist der Raum von großer Bedeutung für die Naherholung und im Bereich von Castrop-Rauxel und Waltrop Bestandteil der Grünzüge der Internationalen Bauausstellung Emscherpark (IBA).

Auch die lufthygienischen Ausgleichsfunktionen (ein Großteil der Wälder ist als Immissionsschutzwald ausgewiesen) werden durch die Zerschneidung und den, aufgrund der Kanalquerungen erforderlichen Dammbauten, eine Beeinträchtigung erfahren.

Doch nicht nur Naturschutzbelange, auch "Menschenschutzbelange", verbieten eine Fortsetzung der Planungen zur B 474n/B 67n. Mehrere landwirtschaftliche Betriebe sind durch den Straßenbau aufgrund von Flächenverlusten in ihrer Existenz gefährdet.

Neben dem Aktionsbündnis kommt auch der UVP-Gutachter zu dem Ergebnis:

"Für den Raum wurde ein hoher bis sehr hoher Raumwiderstand gegenüber einer Trassenführung ermittelt! Konfliktfreie oder konfliktarme Korridore konnten nicht ausgewiesen werden."

Ziel des Aktionsbündnisses ist es, die politischen Entscheidungsträger vom B 474n/B 67n-Wahn abzubringen.

Hoffnung gibt die Entscheidung der Ratsmehrheit in Castrop-Rauxel, die sich gegen den Bau der B 474n auf ihrem Stadtgebiet ausgesprochen hat...!