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B474N.DE > Archiv > Aktionsbündnis >
Ausgegebene Infoschrift beim Ortstermin am 23. April 1999 23. April 1999


Das Aktionsbündnis gegen die B474n/B67n existiert seit dem Sommer 1998. Zusammengeschlossen haben sich hier die unterschiedlichsten Gruppierungen aus allen durch den Bau des Straßenzuges B474n/B67n betroffenen Städten.

Ziel des Aktionsbündnisses gegen die B474n/B67n ist es, die endgültige Streichung dieser Straße aus dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen herbeizuführen. Aufgrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überarbeitung des Bedarfsplans, in welchem die B474n/B67n als "vordringlicher Bedarf" aufgeführt ist, erschien der Zeitpunkt günstig, ein derartiges Aktionsbündnis zu gründen. Auch im Wahlkampf der bevorstehenden Kommunalwahl soll dieses Thema einen Schwerpunkt bilden.

Die Vorstellung des Aktionsbündnisses gegen die B474n/B67n in der Öffentlichkeit erfolgte im März 1999.

Der Kampf gegen die Straße ist alt; in der Vergangenheit formierten sich immer wieder Initiativen, um gemeinsam gegen die Planungen vorzugehen.

Viele Straßenbaugegner/innen im neuen Aktionsbündnis gegen die B474n/B67n gehören bereits zur 2. Generation des Widerstandes!



Der derzeitige Stand der Straßenplanung B474n/B67n

Seit ca. 30 Jahren wird die B474n/B67n als Verlängerung der A45 nach Norden/Nordwesten, anschließend in Richtung deutsch-niederländische Grenze, im Bedarfsplan aufgeführt.

Als B474n wird zur Zeit nur noch die Spange zwischen dem Autobahndreieck Dortmund-Nordwest A45/A2 und der A43 bei Dülmen bezeichnet. Im weiteren Verlauf nach Westen heißt die Straße dann B67n. Diese Spange ist von Süden nach Norden in drei planerisch getrennte Abschnitte unterteilt: "Waltrop", "Olfen" und "Dülmen".

Für alle B474n-Abschnitte wurden bereits erlassene Planfeststellungsbeschlüsse durch Gerichtsurteile (VWG Münster 1986, OVWG Münster 1994) wegen schwerer Planungsfehler aufgehoben. Diese bezogen sich vor allem auf die unzureichende Begründung der Straße sowie auf Mängel in der Abwägung gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft.

Nach wie vor ist der Straßenzug im Bedarfsplan als "vordringlicher Bedarf" ausgewiesen.

Seitens der Politik wird an der Straßenplanung festgehalten. Inzwischen hat sich die Gesetzeslage geändert; mit der heute erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) muß im Vorfeld ein Gutachten über die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter erfolgen. Mit der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfungen sind die Verfahren zur Planung der B474n-Abschnitte ein weiteres Mal auf den Weg gebracht worden.

Für den 1. Abschnitt "Waltrop" wurde die Analyse von einem renommierten Gutachterbüro erstellt. Nach der bemerkenswert umfassend erarbeiteten Raumanalyse, mit dem Versuch der Darstellung sogenannter "konfliktarmer Korridore" und Vorschlägen zu Trassenvarianten, steht nun die Entscheidung für eine Variante bevor.

Ähnlich verhält es sich im 2. Abschnitt "Olfen"; hier ist die Planung jedoch bereits stärker konkretisiert und zeitlich weiter vorangeschritten. Diese Vorgehensweise -auch als "Salamitaktik" bezeichnet- wird von Straßenbe- fürwortern bei umstrittenen Projekten häufig angewandt. Mit dem Baubeginn eines mittleren isolierten Teilstücks wird auf die anschließenden Trassen Druck ausgeübt. Indirekt werden u.a. auf diese Weise Trassenverläufe vorgegeben, da die Teilstücke zusammengefügt werden müssen; "scheibchenweise" erreichen die Straßenbefürworter das anvisierte Ziel.



Die Begründung der Straße/Die Begründung des Widerstandes

Begründet wird die B474n/B67n heute wie in den 70-er Jahren und wie vor 30 Jahren können die vorgebrachten Argumente nicht überzeugen.

  1. Ortsumgehung:

    Alle drei Abschnitte sollen als Ortsumgehungen fungieren.

    Verkehrsuntersuchungen, u.a. das von der Stadt Waltrop in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten des Ing.-Büros Kaulen, kommen jedoch zu dem Ergebnis, daß gegenüber der heutigen Situation die Entlastungen unter 20% liegen werden. Eine derart geringe Reduzierung rechtfertigt keine Ortsumgehung. Zudem ergaben die offiziellen Verkehrsgutachten, daß der Verkehr in den Städten durch Ziel- und Quellverkehr hervorgerufen wird und somit ein "hausgemachtes" Problem darstellt.

  2. Überregionale Fernstraßen-Verbindung:

    Der Straßenzug ist dazu bestimmt, "Teil eines langfristig herzustellenden durchgehenden Straßenzuges für den weiträumigen Verkehr zu werden" (Planfeststellungsbeschluß 1991 und Aussage des Leiters des Westfälischen Straßenbauamtes Coesfeld auf einer Bürgeranhörung in Olfen.)

    Dieses Argument widerspricht deutlich der zuvor angedeuteten Verkehrsentlastung. Bewußt wird eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens in Kauf genommen und gefördert.

    Nördlich des Autobahnkreuzes Dülmen, an welches die B474n angeschlossen werden soll, ist der Weiterbau der Schnellstraße B67n bis Reken geplant. Von Reken schließt die B67n an die schon bestehende und ausgebaute Kraftfahrstraße zur A31 an. Der Brückenschlag über Borken und Bocholt bis Isselburg in das deutsch-niederländischen Grenzgebiet, mit dem Anschluß an die A3, ist somit vollzogen.

    Das Westfälische Straßenbauamt Coesfeld hat in Dülmen eine Broschüre herausgegeben, in denen die Forcierung einer derartigen Verbindung ausdrücklich erwähnt wird. So heißt es: "Die B67n ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen dem westlichen Münsterland einschließlich der Grenzregion Niederlande/Deutschland und dem zentralen Münsterland". Die Straßenkombination B474n/B67n durch das Münsterland in Richtung Ruhrgebiet, mit den Anschlüssen an die A3, A31 und A2/A45, soll somit als Alternative zu den Autobahnen ausgebaut werden.

  3. Erschließungsstraße als Voraussetzung zur Industrialisierung:

    Die B474n soll die Voraussetzung zur Industrialisierung der Rieselfelder schaffen. Es handelt sich hierbei um ein ca. 1000 ha großes Areal auf den Stadtgebieten von Datteln und Waltrop. Das Gebiet der ehemaligen Dortmunder Rieselfelder wird zur Zeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Mit dem in Relikten vorhandenen teilweise wasserführenden Grabensystem, feuchten Bereichen, Feldrainen, Hecken und Gehölzstrukturen stellt dieser Freiraum einen wichtigen Lebensraum, insbesondere für Arten der offenen Feldflur dar. Der Bereich steht in räumlicher und funktionaler Verbindung zum direkt angrenzenden Naturschutzgebiet "Lippeaue". Aufgrund seiner Lage im Ballungsrand und seiner Ausstattung mit einem umfassenden (Wirtschafts)wegesystems, werden die Rieselfelder von Erholungssuchenden stark frequentiert.

    Im Landesentwicklungsplan ist die Fläche seit Jahrzehnten als "Gebiet für flächenintensive Großvorhaben" dargestellt.

    Zur Zeit gibt es jedoch nachweisbar keinen Bedarf für Industrieflächen dieser Größenordnung. So wurden für die letzten Großvorhaben im Bereich Rhein-Ruhr, z.B. für das Opel-Werk in Bochum-Laer eine Gesamtfläche von ca. 80 ha in Anspruch genommen und für das Centro Oberhausen weniger als 40 ha benötigt. Diese Tatsache ist auch den Politikern bekannt. Deshalb wird versucht, über die Herabsetzung der erforderlichen Mindest-Betriebsgröße, sowie durch die scheinbare Bildung von Verbundbetrieben, diese Option auszuhöhlen. Dadurch wird das "Gebiet für flächenintensive Großvorhaben" zu einem gewöhnlichen Gewerbe- und Industriegebiet für Klein- und Mittelbetriebe. Im unmittelbar südlich anschließenden Ruhrgebiet existieren in großer Zahl Industriebrachen, die infra- und siedlungsstrukturell für die Errichtung derartiger Betriebe geeignet sind. Diese Industiebrachen wurden in jüngster Vergangenheit mit hohem Aufwand saniert und sind mangels Bedarf nur schwer zu vermarkten. So stehen in Castrop-Rauxel rund 100 ha, in Dortmund und anderen vom Strukturwandel betroffenen Ruhrgebietsstädten noch weit mehr gut erschlossene, siedlungnahe Ansiedlungsfläche zur Verfügung.

    Neben der Industrialisierung der Rieselfelder waren im Bereich Olfen Schachtstandorte der Ruhrkohle AG vorgesehen. Die Erschließung sollte längs der Trasse der B474n erfolgen. Die Planungen zur "Nordwanderung des Bergbaus" sind inzwischen aufgehoben, so daß ein weiteres Argument pro B474n wegfällt.



Die Bedeutung und Gefährdung des betroffenen Raumes

Die Realisierung des Straßenbauprojektes hat erhebliche und nachhaltige Eingriffe in den Landschaftsraum zur Folge. Nicht erst die UVP hat bewiesen, daß die ökologischen Funktionen in hohem Maße beeinträchtigt werden und zum Teil unwiederbringlich verloren gehen.



Landschafts- und Lebensraum

Der vom Straßenbau gefährdete Raum ist charakterisiert durch relativ naturnahe Strukturen und ländlich geprägte Bereiche, die aufgrund ihrer Ausstattung mit Landschaftselementen eine hohe ökologische Bedeutung aufweisen. Hervorzuheben sind die ausgedehnten, naturnahen Waldbereiche in der Mengeder und Ickerner Heide im südlichen Teil sowie die Deipe, die sich durch Altholzbestände mit einem hohen Totholzanteil und Höhlenreichtum auszeichnen. Von überregionaler Bedeutung für den Biotopverbund sind die Lippeaue, die Alte Fahrt (ein stillgelegter Arm des Dortmund-Ems-Kanals) und die Steveraue. Auch die landwirtschaftlichen Offenlandbereiche, mit einer Vielzahl von Kleinbiotopen, die das Bild der "Münsterländischen Parklandschaft" prägen, sind von hohem Wert für den Naturhaushalt.

Ein derart ausgestatteter Raum beherbergt zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Als Beispiel zu nennen sind eine überregional bedeutsame Erdkrötenpopulation mit mehreren tausend Individuen im südlichen Bereich des "Waltroper" Abschnittes und das Vorkommen einer für den Ballungsrand ungewöhnlich hohen Zahl von Fledermausarten. So bescheinigt der UVP- Gutachter dem Gebiet eine faunistische Reichhaltigkeit und eine bemerkenswerte Häufung gefährdeter Arten.

Mit der Realisierung des Straßenbauprojektes werden die Funktionen des Naturhaushaltes und der Landschaft erheblich und nachhaltig gestört. Durch die B474n/B67n gehen bau- und anlagebedingt zahlreiche Lebensräume unwiederbringlich verloren.

Infolge der Flächenzerschneidung sind weitere Beeinträchtigungen, insbesondere auf die Tierwelt zu erwarten. (Verlust des Minimumareals, Durchschneidung von tages-und jahreszeitlichen Wanderrouten zwischen Teilhabitaten, Barrierewirkung, Verinselungseffekte usw.)



Erholungsraum

Neben der Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna ist dem von der Straßenplanung betroffenen Gebiet, bedingt durch die Lage im Ballungsrandbereich, eine hohe Bedeutung für die Naherholung zuzuschreiben.

Für das Ruhrgebiet stellt das Münsterland von jeher eines der wichtigsten Erholungsgebiete dar. Diesen Anforderungen wird und wurde durch den Ausbau z.B. von Radwegen und Erholungseinrichtungen Rechnung getragen.

In Castrop-Rauxel und Waltrop gehören weite Bereiche zu den von der Internationalen Bauausstellung Emscherpark (IBA) entwickelten Grünzügen (Grünzug F). Ziel der Rahmenplanung für den Grünzug F ist es, große zusammenhängende Freiräume, die wichtige ökologische Ausgleichsleistungen für die bebauten Bereiche übernehmen, zu erhalten. Einen Schwerpunkt in diesem Raum bilden die Kanäle (hier insbesondere der Dortmund-Ems-Kanal), die als "Freizeitachsen" zwischen den Städten Dortmund, Castrop-Rauxel und Waltrop eine verbindende Funktion übernehmen. Von zunehmender Bedeutung als Zielpunkt für Besucher, auch aus der weiteren Umgebung, entwickelt sich der Schleusenpark Waltrop.

Konflikte zwischen dem Straßenbau und der Nutzung als Erholungsraum ergeben sich in erster Linie durch die Zerschneidung des betroffenen Bereichs, der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie durch die von der Straße ausgehenden Lärmbelastungen. Rad- und Wanderwege werden durch eine Hauptverkehrsachse unterbrochen bzw. haben sich dem Verlauf unterzuordnen.



Klimatischer Ausgleichsraum

Aufgrund der Lage im Ballungsrandgebiet übernimmt der Bereich erhebliche klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktionen. Im Übergang Ballungsraum/Freiraum finden wichtige Luftaustauschprozesse statt (Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete). Ein Großteil der Wälder im 1. Planungsabschnitt ist als Immissionsschutzwald ausgewiesen.

Aufgrund der Querung zahlreicher Kanäle, Flüsse und Straßen ist es erfordelich, die B474n/B67n in weiten Teilstücken in Dammlage zu errichten. Dadurch sind negative Einflüsse auf die Klimafunktionen zu erwarten. Durch eine derartige Barriere werden z.B. Frischluftleitbahnen unterbrochen. Der ausgewiesene Immissionsschutzwald im südlichen Bereich wird zerschnitten.

Zusätzlicher Verkehr führt nicht zuletzt zu einer Erhöhung der Schadstoffkonzentration in einem bereits überdurchschnittlich hoch belasteten Raum.



Wirtschaftsraum

Charakteristisches Merkmal des Münsterlandes ist die sogenannte "Parklandschaft". Entstanden ist dieses Bild durch die Kulturtätigkeit des Menschen. Die landwirtschaftliche Nutzung bestimmt noch heute weite Bereiche dieses Raumes.

Mehrere landwirtschaftliche Betriebe sind durch den Bau der Straße in ihrer Existenz durch Flächenverluste bedroht. Durch die Zerschneidung der Betriebsflächen entstehen z.T. ungünstig zugeschnittene Bereiche, welche die Bearbeitung erschweren bzw. unmöglich machen. Zudem müssen neue Zufahrtswege geschaffen werden; eine weitere Erschwernis stellen die zu erwartenden Umwege dar.

Neben dem Aktionsbündnis gegen die B474n/B67n kommt auch der UVP-Gutachter zu dem Ergebnis: "Für den Raum wurde ein hoher bis sehr hoher Raumwiderstand gegenüber einer Trassenführung ermittelt. Konfliktfreie oder konfliktarme Korridore konnten nicht ausgewiesen werden:"



Unser weiteres Vorgehen

Unsere zukünftigen Aktivitäten werden sich darauf konzentrieren, die Bevölkerung und vor allem die politischen Entscheidungsträger von der Sinnlosigkeit der B474n/B67n zu überzeugen.

Mit der Darlegung von Fakten und der Führung einer sachlichen Diskussion möchten wir dieses Umdenken herbeiführen. Unser Ziel ist die endgültige Streichung aller Trassenabschnitte der B474n/B67n aus dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Die Überarbeitung dieses Planwerkes wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, so daß dieses Ziel in greifbare Nähe rückt.

Sollte es - wider Erwarten - zu einem weiteren Planfeststellungsbeschluß eines Trassenabschnittes der B474n/B67n kommen, werden ein weiteres Mal sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt, diesen Beschluß zu kippen. Mit Erfolg wurden bislang Klagen betroffener Eigentümer durchgeführt. Auch dieses Mittel wird uns in Zukunft zur Verfügung stehen. Zur Finanzierung eines derartigen Vorhabens wurde in Olfen bereits ein Klagefond eingerichtet...

Es bleibt zu hoffen, daß die Mitglieder dieses Klagefonds in absehbarer Zeit ihre Beteiligung - mangels Bedarf - zurückerstattet bekommen!

Hoffnung gibt die Entscheidung der Ratsmehrheit in Castrop-Rauxel, die sich gegen den Bau der B474n auf ihrem Stadtgebiet ausgesprochen hat...!