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Informationen zum geplanten Neubau des Bundesstraßenzuges B 474n/B 67n 1999


Die B 474n/B 67n wird unter wechselndem Namen seit ca. 30 Jahren als Verlängerung der A 45 nach Nordwesten in Richtung der deutsch-niederländischen Grenze geplant. Als B 474n wird z.Z. nur noch die Spange zwischen dem Autobahndreieck Dortmund-Nordwest A 45/A 2 und der A 43 bei Dülmen bezeichnet. Im weiteren Verlauf nach Westen heißt die Straße dann B 67n. Diese Spange ist von Süd nach Nord in drei planerisch getrennte Abschnitte unterteilt: "Waltrop", "Olfen" und "Dülmen". Im Waltroper Abschnitt sind ebenso Flächen der Städte Castrop-Rauxel und Datteln betroffen.

Für alle B-474n-Abschnitte wurden bereits erlassene Planfeststellungsbeschlüsse durch Gerichtsurteile (VWG Münster 1986, OVWG Münster 1994) wegen schwerer Planungsfehler aufgehoben. Die Urteilsbegründungen heben besonders die nicht ausreichenden Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes hervor. Obwohl die Gerichte auch die Begründung der Straße als nicht nachvollziehbar ablehnten, werden in allen Abschnitten neue Umweltverträglichkeitsprüfungen beschleunigt durchgeführt.

Auf Waltroper Stadtgebiet spielt eine weitere Planung eine erhebliche Rolle: In dem Freiraum, der sich nördlich von Waltrop ins ländliche Münsterland erstreckt, soll unmittelbar angrenzend an das größte Naturschutzgebiet in NRW (Lippetal), das Industriegebiet "Rieselfelder" errichtet werden. Hierbei handelt es sich um ein ca. 10 qkm großes Areal, das ohne nennenswerte Verkehrsanbindung buchstäblich auf der grünen Wiese liegt. Angesiedelt werden sollen hier nur Großbetriebe mit mehr als 160 ha (!) Flächenbedarf. Der Waltroper Abschnitt der B 474n soll ca. 6 km durch Wald, Feld und Wiesen zu diesem Industriegebiet führen und dabei ungefähr 70 Millionen Mark kosten. Die Rieselfelder sind größtenteils im Besitz der VEW AG, die hier früher ein Kraftwerk errichten wollten.

Die politische Situation sieht heute [Anmerkung: vor der Kommunalwahl 1999] wie folgt aus:

Stadt Ratsmehrheit Beschluß
Castrop-Rauxel SPD Gegen den Bau der B 474n auf dem Stadtgebiet
Datteln SPD Für die B 474n
Waltrop SPD Für die B 474n
Olfen CDU Für die B 474n, falls die anderen Abschnitte zeitnah gebaut werden und die Existenz der Olfener Landwirte gesichert ist
Lüdinghausen CDU Für die B474n, falls die anderen Abschnitte gebaut werden
Dülmen CDU + SPD Für den Südabschnitt (B 474n)

Von den politischen Befürwortern wird die B 474n gegenüber der Bevölkerung mit nachweislichen Unwahrheiten begründet:

  1. Alle drei Abschnitte sollen als Ortsumgehungsstraßen fungieren. Insbesondere im Waltroper Abschnitt seien die betroffenen Ortsdurchfahrten von Datteln und Waltrop heute belastet. Alle Verkehrsgutachten, darunter auch das im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie erstellte und zwei Gutachten im Auftrag der Städte Waltrop und Datteln, belegen jedoch, daß die B 474n faktisch keinerlei Entlastungswirkung haben wird. Die zu erreichenden Entlastungen liegen gegenüber der heutigen Situation unter 20%. Dennoch wird diese Funktion immer wieder vorgetragen, da die Befürworter wissen, daß nur dieses Argument gegenüber der Bevölkerung wirken könnte. Zudem werden andere Ortsdurchfahrten durch die B 474n nachweislich erheblich stärker belastet.
  2. Durch die verkehrliche Erschliessung der Rieselfelder würden Arbeitsplätze geschaffen. Es gibt aber keinerlei nachweisbaren Bedarf für Industrieflächen dieser Größenordnung. Zwangsläufig wird von interessierter Seite versucht, den Mindestbedarf immer weiter herabzusetzen bzw. diese Auflage durch die Erlaubnis für Betriebsverbünde auszuhölen. Dadurch würde das Gebiet aber zu einem gewöhnlichen Industriegebiet für Klein- und Mittelbetriebe. Im unmittelbar südlich liegenden Ruhrgebiet sind jedoch schon zahllose große Industriebrachen in den letzten Jahren mit erheblichen Steuermitteln für Klein- und Mittelbetriebe neu erschlossen worden (allein rund 100 ha stehen in Castrop-Rauxel zur Verfügung, weitaus mehr noch in Dortmund). Diese Flächen sind mangels Bedarf außerordentlich schwer zu vermarkten und könnten mit einem Gebiet auf der grünen Wiese nicht konkurrieren. Es erscheint uns volkswirtschaftlich absolut schlüssig, die vorhandenen, erschlossenen und vor allen Dingen siedlungsnahen Flächen im Ruhrgebiet neu zu nutzen. Stattdessen hätten die B474n und das IG Rieselfelder die Konsequenz, daß die komplette Infrastruktur siedlungsfern neu aus Steuermitteln errichtet werden müßte. Dabei würden hochempfindliche Freiräume unwiderruflich zerstört und neue Pendlerströme erzeugt. Dies entspricht in keinster Weise irgendeiner Form von nachhaltigem Wirtschaften!
  3. Überregionaler Verkehr vom bzw. zum deutsch/niederländischen Grenzgebiet soll von dieser Trasse angezogen werden. Dieses Argument widerspricht ganz offensichtlich dem einer Verkehrsentlastungsfunktion im Umfeld der Straße, da die Verkehrsbelastung erhöht statt verringert würde. Daher wird diese Begründung auch nur gelegentlich geäußert. Im übrigen hat bereits das Oberverwaltungsgericht Münster 1994 festgestellt: "Eine überregionale Bedeutung der Trasse ist nicht zu erkennen."

Den (nicht erreichbaren) Zielen der Straßenplanung stehen erhebliche Umweltbelastungen gegenüber.

Die kurz vor dem Abschluß stehende Umweltverträglichkeitsstudie zur B 474n im Waltroper Bauabschnitt kennzeichnet den betroffenen Raum als hochempfindlich und in diesem Bereich als unersetzlich: "Das Untersuchungsgebiet ist als faunistisch sehr reichhaltig zu charakterisieren, wobei eine bemerkenswerte Häufung gefährdeter Arten anfällt." (UVS-Gutachter 1996). Die zu erwartenden Eingriffe wären nicht ausgleichbar: "Die Führung möglicher Linienvarianten erfolgt auf hohem Konfliktniveau. Erhebliche und nachteilige, z.T. nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen, insbesondere bezüglich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen sind zu diesem Zeitpunkt vorraussehbar." (UVS-Gutachter 1996). Mehrere Gewässerquerungen (Dortmund-Ems-Kanal, Datteln-Hamm-Kanal, Lippe, Lippe-Seitenkanal, Stever) finden in Bereichen statt, die in anderen großen Landesprojekten (z.B. in den Grünzugplanungen der Internationalen Bauausstellung Emscherpark) als Naherholungsgebiete aufgewertet werden sollen.

Ab der A 43 bei Dülmen wird die Straße B 67n genannt. Unmittelbar westlich von Dülmen ist sie als autobahnähnliche Schnellstraße durch den Merfelder Bruch, bekannt als eines der letzten Wildpferdreviere Europas, geplant.

Im gesamten Verlauf des Straßenzuges würden eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben durch Enteignung und Zerschneidung der Betriebsflächen in den Konkurs getrieben. Daher spricht sich z.B. auch die Landwirtschaftskammer Olfen gegen den Straßenzug aus.

Trotz der völlig eindeutigen Sachlage, die dadurch gekennzeichnet ist, daß selbst die von den Straßenbaubefürwortern in Auftrag gegebenen Gutachten die Position der Bürgerinitiativen untermauern, wird die Straßenplanung politisch vorangetrieben. Die Motive der Straßenbefürworter dürften neben rein menschlichen Schwächen wie Ignoranz und Rechthaberei auch im finanziellen Interesse der VEW AG an der Straßenplanung begründet sein.